Blick ins Archiv - 1910-34
Mit Aufzeichnungen aus dem Jahr 1834 beginnen wir unsere Serie „Aus dem Archiv“ und forschen nach bis ins Jahr 1934.
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
1834-1841 | 1842-1847 | 1848-1856 | 1857-1875 | 1904-1909 | 1910-1934 |
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1910
21. Januar
Der titulierte Gemeinderat soll nochmals, das heisst, diesmal schriftlich, ersucht werden, die Frage zu prüfen, ob sich nicht die Erstellung eines Brunnens mit Bassin auf dem Friedhof empfehle, damit das Wasser zum Begiessen der Gräber nicht allzu weit müsse hergeholt werden.
27. Juni
Der Anregung des Herrn B., es soll, wie es bei den Gottesdiensten und Trauungen längst geschieht, auch bei Beerdigungsfeiern das Lied an den Kirchentüren bekannt gegeben werden, wird von Pfarrer und Mesmer gerne Folge geleistet.
Der Kirchenstand wird es auch nur begrüssen, wenn es dem Pfarrer gelingen sollte, durch Gründung eines Kirchengesangchores dem Kirchengesang etwas aufzuhelfen.
Der neu erstellte Brunnen samt Bassin im Friedhof findet allerseits Anerkennung.
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Der titulierte Gemeinderat soll nochmals, das heisst, diesmal schriftlich, ersucht werden, die Frage zu prüfen, ob sich nicht die Erstellung eines Brunnens mit Bassin auf dem Friedhof empfehle, damit das Wasser zum Begiessen der Gräber nicht allzu weit müsse hergeholt werden.
27. Juni
Der Anregung des Herrn B., es soll, wie es bei den Gottesdiensten und Trauungen längst geschieht, auch bei Beerdigungsfeiern das Lied an den Kirchentüren bekannt gegeben werden, wird von Pfarrer und Mesmer gerne Folge geleistet.
Der Kirchenstand wird es auch nur begrüssen, wenn es dem Pfarrer gelingen sollte, durch Gründung eines Kirchengesangchores dem Kirchengesang etwas aufzuhelfen.
Der neu erstellte Brunnen samt Bassin im Friedhof findet allerseits Anerkennung.
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1911
13. Februar
H.B., hat in der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Januar den Wunsch geäussert, es möchte die Kinderlehre am Vormittag abgehalten werden, damit die Eltern den Nachmittag ausgiebiger zu Spaziergängen mit ihren Kindern benützen könnten. Im Kirchenstand halten 3 Mitglieder die Nachteile der angeregten Neuerung für überwiegend, 2 die Vorteile. Alle aber können sich damit einverstanden erklären, dass ein Versuch gemacht werde, und so wird beschlossen, der Kirchgemeindeversammlung Antrag zu stellen, man wolle probeweise während zweier Sommermonate den Gottesdienst um 9 Uhr, die Kinderlehre um 11 Uhr beginnen lassen. Wobei die Gesangsstunde in Wegfall käme. Es wird als eine, die Kirche stark berührende Tatsache zur Sprache gebracht, dass die Leitung der Chrischona am 29. Januar in einer in hiesiger Kapelle abgehaltenen Gemeinschaftskonferenz den Beschluss gefasst hat, in hiesiger Gegend, -Löhningen ist hiezu in Aussicht genommen- einen ständigen Prediger zu stationieren, der die Kapelle zu bedienen hat. Als eine erfreuliche Tatsache wird konstatiert, dass die hiesigen Freunde der Chrischona bisher einen durchaus kirchlichen Sinn an den Tag gelegt haben, wie sie denn auch zu den fleissigsten Kirchenbesuchern gehören. Man gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der in Aussicht genommene Evangelist zur Kirche ebenfalls eine freundliche Haltung einnehmen werde, so dass Pfarrer und Chrischona wenn auch “?“ so doch friedlich nebeneinander wirken können, zum Segen der Gemeinde.
15. März
Durch die Kommission für Kirchenpolitik ermuntert, fragt Pfarrer G. an, ob nicht auch in Beringen wie an verschiedenen anderen Orten Schritte getan werden sollten, um die Mitglieder der Gemeinde für die an kürzerer oder längerer Zeit kommende Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse zu interessieren. Der Kirchenstand hält es für wünschenswert, dass solche Aufklärungsarbeit getan werde und entschliesst sich für Veranstaltung eines Gemeindeabends im Gemeindehaus auf nächsten Sonntag wobei Herr Pfarrer R. in Neunkirch über Kirchenorganisation einen Vortrag zu halten die Güte hätte, dem dann eine Diskussion folgen solle. Herr B., wird ersucht, das Tagespräsidium zu übernehmen. Dass Herr S.S. sein schönes Harmonium für unbestimmte Zeit unentgeltlich der Kirche zum Gebrauch bei Gottesdiensten zu Verfügung stellen will, wird von uns mit herzlichem Dank für das uneigennützige Anbieten begrüsst.
18. Mai
Herr Lehrer S. tritt von der Aufsicht der Knaben beim Morgengottesdienst zurück sodass von den Herren Lehrern nur noch Herr B. übrigbleibt, von dem auch nicht erwartet werden darf, dass er jeden Sonntag auf dem Posten stehe. Pfarrer G. übernimmt es sich nach geeignetem Ersatz umzusehen.
Nach dem durch das Harmoniumspiel des Herrn S. das Verlangen nach einem Instrument reger geworden ist, wird Pfarrer G. beauftragt, bei einigen Sachverständigen Gutachten einzuholen, was sich für unsere Kirche am bestem empfehlen dürfte und auf Grund dieser Gutachten kann dann die Frage der Anschaffung einer Orgel oder eines Harmoniums in der Kirchgemeinde diskutiert werden. Ob der Gemeinde die Aufstellung eines dritten Kirchenofens im westlichen Schiff der Kirche empfohlen werden soll, wird an der nächsten Sitzung noch einmal besprochen werden.
21. Juni
Herr Orgelbauer Z. in Basel schlägt uns in einem ausführlichen Kostenvoranschlag eine Orgel mit acht Registern à Fr. 600.- gleich Fr. 4'800.- vor, worin alles inbegriffen wäre, auch Transport und Montage. Herr Pfarrer B. in Gächlingen rät uns in seinem Gutachten zu einem kleinen Instrument mit 5 Registern, auch aus dem Grunde, weil die Orgel an der südlichen Wand des Schiffes westlich von der Kanzel müsste erstellt werden. An einem Platze also, wo eine grosses Gehäuse als störend empfunden werde. Der Kirchenstand beschliesst, am nächsten Sonntag in einer Kirchgemeindeversammlung sich Klarheit zu verschaffen über die Fragen, ob die Mehrheit der Gemeinde ein Instrument zur Begleitung des Kirchengesangs wünsche, ob ein Harmonium oder eine Orgel beliebe und ob sie die Anschaffung eines Instruments dem Kirchenstand überlassen wolle oder von demselben weiteren Bericht und spezialisierten Antrag erwartet. Auf eine Anregung von Pfarrer G. will der Kirchenstand der Kirchgemeinde in teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 13. Februar beantragen, probeweise im Juli und August die Kinderlehre morgens um ½ 9 Uhr, die Predigt um 10 Uhr abzuhalten.
Was die Anschaffung eines dritten Kirchenofens anbelangt, wird der Kirchenstand gemäss einer Anregung des Mesmers die Frage zuerst prüfen ob vielleicht mit der Anbringung einer Doppeltüre geholfen sei. Die Konfirmanden welche einer alten merkwürdigen Sitte gemäss vor der Kirche warten bis der Pfarrer kommt, sollen ermahnt werden, wie andere Leute bei ihrem Kommen in die Kirche einzutreten, oder wenigstens nicht andere Kirchenbesucher zu stören.
5. Juli
Es wird beschlossen, es sei Herr G. Orgelbauer in Luzern anzufragen, was er für ein Register verlangen würde und wie hoch sich bei ihm die Einrichtung für elektrischen Betreib des Blasbalgs beliefe. Auch an Herrn Z. in Basel ist die letztere Frage zu richten. Herr B., Musikdirektor in Schaffhausen ist um ein Gutachten zu ersuchen, wo die Orgel am besten zu platzieren wäre. Nächsten Sonntag sollen die von Herrn Z. gebauten Orgeln in Neunkirch und Trasadingen inspiziert werden.
19. Juli
Weitere Besprechung der Orgelangelegenheit. Es werden die Antworten der Herren Orgelbauer Z. in Basel und G. in Luzern vorgelesen. Welch letzterer für ein Register durchschnittlich ebenfalls Fr. 600.- berechnet. Beide empfehlen sehr den elektrischen Betrieb des Gebläses, sogar im Interesse der Sparsamkeit. Der Kirchenstand einigt sich darin, dass die Orgel 6 Register enthalten solle und beschliesst hierauf, Herr Orgelbauer G. um eine genaue Kostenberechnung einer Orgel mit 6 Registern und elektrischem Motor zu ersuchen und anzufragen, welche Dimensionen ein derartiges Instrument aufweisen würde.
17. August
Herr Pfarrer G. gibt bekannt, dass er hauptsächlich aus Gesundheitsrücksichten auf Ende Oktober laufenden Jahres vom Pfarramt in der Gemeinde Beringen welcher er ständig ein gutes Andenken bewahre zurücktreten, um einen Ruf an die kleine Gemeinde Rickenbach bei Winterthur Folge zu leisten. Die anwesenden Herren vom Kirchenstand bedauern es, dass Pfarrer G. nach einer Wirksamkeit von nur 7 Jahren wieder scheidet, wünschen ihm aber alles Gute auf seinen ferneren Lebensweg und ersuchen ihn, bei der Berufung eines Nachfolgers mitzuwirken.
23. August
Nach dem uns Herr G. einen Dewi für eine Orgel mit einem Manual und 6 Registern mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 3380.- eingesandt hat, neigt sich das Zünglein der Waage zu seinen Gunsten. Da wir aber zwei Manuale wünschen und auch den Motor in den Kostenvoranschlag aufgenommen haben möchten, ersuchen wir Herrn G. um einen neuen, hoffentlich letzten Kostenvoranschlag.
30. August
Nach der Verlesung und Genehmigung des Protokolls letzter Sitzung wird einstimmig der Beschluss gefasst, es sei der Gemeinde zu empfehlen, bei Herrn G. in Luzern eine Orgel mit zwei Manualen und den von ihm im Dewi 5 vorgeschlagenen 6 Registern im Preis von Fr. 3600.- zu bestellen.
11. Oktober
Herr G., Orgelbauer, hat nachdem er am 30. September in unserer Anwesenheit die Kirche selber in Augenschein genommen, nebst einer Gehäusezeichnung und einer Grundriss-Skizze einen Werkvertrag zwischen dem Kirchenvorstand einerseits und dem Orgelbaugeschäft Gohl und Co anderseits betreffend dem Bau einer neuen Orgel eingesandt, der von uns unterschrieben werden soll, nachdem wir uns durch Messungen in der Kirche darüber werden geeinigt haben, ob der Spieltisch nicht doch entgegen der entworfenen Skizze seitlich an der Orgel soll angebracht werden, um für den Abendmahlstisch genügenden Raum zu lassen. Die Zahlungsbedingungen betreffend werden wir uns erlauben, eine Garantiesumme von ca. Fr. 500.- als Restzahlung festzusetzen. Als Organisten werden gewählt, die Herren A. G., Reallehrer und W. Elementarlehrer, mit einer Besoldung von Fr. 100.- an jeden. Bereits liegt eine auf unser Gesuch von Herrn S.S. entworfene Skizze eines Pflichtenheftes für die Organisten vor, welche zuvor schon besprochen aber erst später genau festgestellt wird.
13. Oktober
Eine Messung an Ort und Stelle ergibt dass bei Ausführung der Grundrissskizze der Abendmahlstisch nicht mehr einen rechten Platz hätte, entweder muss der Spieltisch in das Mittelstück der Orgel hineingebaut oder an der Westseite der Orgel angebracht werden.
18. Oktober
Pfarrer G. berichtet noch, dass die Herren Gemeinderäte mit eigenhändiger Unterschrift erklären, gegen die Aufstellung der Orgel in der Kirche keine Einwendungen machen zu wollen.
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H.B., hat in der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Januar den Wunsch geäussert, es möchte die Kinderlehre am Vormittag abgehalten werden, damit die Eltern den Nachmittag ausgiebiger zu Spaziergängen mit ihren Kindern benützen könnten. Im Kirchenstand halten 3 Mitglieder die Nachteile der angeregten Neuerung für überwiegend, 2 die Vorteile. Alle aber können sich damit einverstanden erklären, dass ein Versuch gemacht werde, und so wird beschlossen, der Kirchgemeindeversammlung Antrag zu stellen, man wolle probeweise während zweier Sommermonate den Gottesdienst um 9 Uhr, die Kinderlehre um 11 Uhr beginnen lassen. Wobei die Gesangsstunde in Wegfall käme. Es wird als eine, die Kirche stark berührende Tatsache zur Sprache gebracht, dass die Leitung der Chrischona am 29. Januar in einer in hiesiger Kapelle abgehaltenen Gemeinschaftskonferenz den Beschluss gefasst hat, in hiesiger Gegend, -Löhningen ist hiezu in Aussicht genommen- einen ständigen Prediger zu stationieren, der die Kapelle zu bedienen hat. Als eine erfreuliche Tatsache wird konstatiert, dass die hiesigen Freunde der Chrischona bisher einen durchaus kirchlichen Sinn an den Tag gelegt haben, wie sie denn auch zu den fleissigsten Kirchenbesuchern gehören. Man gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der in Aussicht genommene Evangelist zur Kirche ebenfalls eine freundliche Haltung einnehmen werde, so dass Pfarrer und Chrischona wenn auch “?“ so doch friedlich nebeneinander wirken können, zum Segen der Gemeinde.
15. März
Durch die Kommission für Kirchenpolitik ermuntert, fragt Pfarrer G. an, ob nicht auch in Beringen wie an verschiedenen anderen Orten Schritte getan werden sollten, um die Mitglieder der Gemeinde für die an kürzerer oder längerer Zeit kommende Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse zu interessieren. Der Kirchenstand hält es für wünschenswert, dass solche Aufklärungsarbeit getan werde und entschliesst sich für Veranstaltung eines Gemeindeabends im Gemeindehaus auf nächsten Sonntag wobei Herr Pfarrer R. in Neunkirch über Kirchenorganisation einen Vortrag zu halten die Güte hätte, dem dann eine Diskussion folgen solle. Herr B., wird ersucht, das Tagespräsidium zu übernehmen. Dass Herr S.S. sein schönes Harmonium für unbestimmte Zeit unentgeltlich der Kirche zum Gebrauch bei Gottesdiensten zu Verfügung stellen will, wird von uns mit herzlichem Dank für das uneigennützige Anbieten begrüsst.
18. Mai
Herr Lehrer S. tritt von der Aufsicht der Knaben beim Morgengottesdienst zurück sodass von den Herren Lehrern nur noch Herr B. übrigbleibt, von dem auch nicht erwartet werden darf, dass er jeden Sonntag auf dem Posten stehe. Pfarrer G. übernimmt es sich nach geeignetem Ersatz umzusehen.
Nach dem durch das Harmoniumspiel des Herrn S. das Verlangen nach einem Instrument reger geworden ist, wird Pfarrer G. beauftragt, bei einigen Sachverständigen Gutachten einzuholen, was sich für unsere Kirche am bestem empfehlen dürfte und auf Grund dieser Gutachten kann dann die Frage der Anschaffung einer Orgel oder eines Harmoniums in der Kirchgemeinde diskutiert werden. Ob der Gemeinde die Aufstellung eines dritten Kirchenofens im westlichen Schiff der Kirche empfohlen werden soll, wird an der nächsten Sitzung noch einmal besprochen werden.
21. Juni
Herr Orgelbauer Z. in Basel schlägt uns in einem ausführlichen Kostenvoranschlag eine Orgel mit acht Registern à Fr. 600.- gleich Fr. 4'800.- vor, worin alles inbegriffen wäre, auch Transport und Montage. Herr Pfarrer B. in Gächlingen rät uns in seinem Gutachten zu einem kleinen Instrument mit 5 Registern, auch aus dem Grunde, weil die Orgel an der südlichen Wand des Schiffes westlich von der Kanzel müsste erstellt werden. An einem Platze also, wo eine grosses Gehäuse als störend empfunden werde. Der Kirchenstand beschliesst, am nächsten Sonntag in einer Kirchgemeindeversammlung sich Klarheit zu verschaffen über die Fragen, ob die Mehrheit der Gemeinde ein Instrument zur Begleitung des Kirchengesangs wünsche, ob ein Harmonium oder eine Orgel beliebe und ob sie die Anschaffung eines Instruments dem Kirchenstand überlassen wolle oder von demselben weiteren Bericht und spezialisierten Antrag erwartet. Auf eine Anregung von Pfarrer G. will der Kirchenstand der Kirchgemeinde in teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 13. Februar beantragen, probeweise im Juli und August die Kinderlehre morgens um ½ 9 Uhr, die Predigt um 10 Uhr abzuhalten.
Was die Anschaffung eines dritten Kirchenofens anbelangt, wird der Kirchenstand gemäss einer Anregung des Mesmers die Frage zuerst prüfen ob vielleicht mit der Anbringung einer Doppeltüre geholfen sei. Die Konfirmanden welche einer alten merkwürdigen Sitte gemäss vor der Kirche warten bis der Pfarrer kommt, sollen ermahnt werden, wie andere Leute bei ihrem Kommen in die Kirche einzutreten, oder wenigstens nicht andere Kirchenbesucher zu stören.
5. Juli
Es wird beschlossen, es sei Herr G. Orgelbauer in Luzern anzufragen, was er für ein Register verlangen würde und wie hoch sich bei ihm die Einrichtung für elektrischen Betreib des Blasbalgs beliefe. Auch an Herrn Z. in Basel ist die letztere Frage zu richten. Herr B., Musikdirektor in Schaffhausen ist um ein Gutachten zu ersuchen, wo die Orgel am besten zu platzieren wäre. Nächsten Sonntag sollen die von Herrn Z. gebauten Orgeln in Neunkirch und Trasadingen inspiziert werden.
19. Juli
Weitere Besprechung der Orgelangelegenheit. Es werden die Antworten der Herren Orgelbauer Z. in Basel und G. in Luzern vorgelesen. Welch letzterer für ein Register durchschnittlich ebenfalls Fr. 600.- berechnet. Beide empfehlen sehr den elektrischen Betrieb des Gebläses, sogar im Interesse der Sparsamkeit. Der Kirchenstand einigt sich darin, dass die Orgel 6 Register enthalten solle und beschliesst hierauf, Herr Orgelbauer G. um eine genaue Kostenberechnung einer Orgel mit 6 Registern und elektrischem Motor zu ersuchen und anzufragen, welche Dimensionen ein derartiges Instrument aufweisen würde.
17. August
Herr Pfarrer G. gibt bekannt, dass er hauptsächlich aus Gesundheitsrücksichten auf Ende Oktober laufenden Jahres vom Pfarramt in der Gemeinde Beringen welcher er ständig ein gutes Andenken bewahre zurücktreten, um einen Ruf an die kleine Gemeinde Rickenbach bei Winterthur Folge zu leisten. Die anwesenden Herren vom Kirchenstand bedauern es, dass Pfarrer G. nach einer Wirksamkeit von nur 7 Jahren wieder scheidet, wünschen ihm aber alles Gute auf seinen ferneren Lebensweg und ersuchen ihn, bei der Berufung eines Nachfolgers mitzuwirken.
23. August
Nach dem uns Herr G. einen Dewi für eine Orgel mit einem Manual und 6 Registern mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 3380.- eingesandt hat, neigt sich das Zünglein der Waage zu seinen Gunsten. Da wir aber zwei Manuale wünschen und auch den Motor in den Kostenvoranschlag aufgenommen haben möchten, ersuchen wir Herrn G. um einen neuen, hoffentlich letzten Kostenvoranschlag.
30. August
Nach der Verlesung und Genehmigung des Protokolls letzter Sitzung wird einstimmig der Beschluss gefasst, es sei der Gemeinde zu empfehlen, bei Herrn G. in Luzern eine Orgel mit zwei Manualen und den von ihm im Dewi 5 vorgeschlagenen 6 Registern im Preis von Fr. 3600.- zu bestellen.
11. Oktober
Herr G., Orgelbauer, hat nachdem er am 30. September in unserer Anwesenheit die Kirche selber in Augenschein genommen, nebst einer Gehäusezeichnung und einer Grundriss-Skizze einen Werkvertrag zwischen dem Kirchenvorstand einerseits und dem Orgelbaugeschäft Gohl und Co anderseits betreffend dem Bau einer neuen Orgel eingesandt, der von uns unterschrieben werden soll, nachdem wir uns durch Messungen in der Kirche darüber werden geeinigt haben, ob der Spieltisch nicht doch entgegen der entworfenen Skizze seitlich an der Orgel soll angebracht werden, um für den Abendmahlstisch genügenden Raum zu lassen. Die Zahlungsbedingungen betreffend werden wir uns erlauben, eine Garantiesumme von ca. Fr. 500.- als Restzahlung festzusetzen. Als Organisten werden gewählt, die Herren A. G., Reallehrer und W. Elementarlehrer, mit einer Besoldung von Fr. 100.- an jeden. Bereits liegt eine auf unser Gesuch von Herrn S.S. entworfene Skizze eines Pflichtenheftes für die Organisten vor, welche zuvor schon besprochen aber erst später genau festgestellt wird.
13. Oktober
Eine Messung an Ort und Stelle ergibt dass bei Ausführung der Grundrissskizze der Abendmahlstisch nicht mehr einen rechten Platz hätte, entweder muss der Spieltisch in das Mittelstück der Orgel hineingebaut oder an der Westseite der Orgel angebracht werden.
18. Oktober
Pfarrer G. berichtet noch, dass die Herren Gemeinderäte mit eigenhändiger Unterschrift erklären, gegen die Aufstellung der Orgel in der Kirche keine Einwendungen machen zu wollen.
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1933
3. Juli
Eine Konfirmandin möchte der Damenriege des Turnvereins beitreten. Dies wird ihr unter gewissen Bedingungen gestattet. Es wird beanstandet, dass Konfirmanden bei Aufführungen der Jugendriege sich bis am Morgen an Anlässen beteiligen.
Eine Umfrage zeigt, dass die sitzende Form der Abendmahlsfeiern den Wünschen der meisten Abendmahlsgäste besser entspricht und es wird darum beschlossen, die sitzende Kommunion in Zukunft beizubehalten.
Die Haltung der Kinderlehre am Vormittag nach dem Gottesdienst hat sich gut eingelebt und soll beibehalten werden.
31. August
Judenmission: Am 22. Oktober wird hier Herr Direktor G. für die Mission unter den Juden predigen.
Kinderweihnacht: Der Kirchenstand spricht zu Handen des Hoffnungsbundes den Wunsch aus, es möchte nur eine gemeinsame öffentliche Weihnachtsfeier für die evangelische Dorfjugend abgehalten werden.
28. November
Weihnachtsfeier: Der am Schluss der letzten Sitzung ausgesprochene Wunsch wird erfüllt, es wird dieses Jahr am 25. Dezember eine von Kinderschule, Sonntagschule und Hoffnungsbund gemeinsame Weihnachtsfeier abgehalten.
Anschaffung eines Abendmahl-Brottellers: Ein silberner kostet 90 Franken eine versilberte Platte Fr. 15.30. Es sollen 2 Platten versilbert angeschafft werden. Der Präsident Herr S. macht die Mitteilung, dass es ihm aus inneren Gründen unmöglich sei, bei der Feier des heiligen Abendmahls mitzuhelfen. Dass er sich dabei unehrlich vorkommen würde. Dies wird vom Kirchenstand bedauert.
Beringen Kirchenblatt: Pfarrer L. macht die Mitteilung, dass er beabsichtige ein monatlich erscheinendes kleineres Beringer Kirchenblatt herauszugeben. Das Geld zur Anschaffung eines Vervielfältigungsapparates ist geschenkt worden. Der Kirchenstand begrüsst dies.
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Eine Konfirmandin möchte der Damenriege des Turnvereins beitreten. Dies wird ihr unter gewissen Bedingungen gestattet. Es wird beanstandet, dass Konfirmanden bei Aufführungen der Jugendriege sich bis am Morgen an Anlässen beteiligen.
Eine Umfrage zeigt, dass die sitzende Form der Abendmahlsfeiern den Wünschen der meisten Abendmahlsgäste besser entspricht und es wird darum beschlossen, die sitzende Kommunion in Zukunft beizubehalten.
Die Haltung der Kinderlehre am Vormittag nach dem Gottesdienst hat sich gut eingelebt und soll beibehalten werden.
31. August
Judenmission: Am 22. Oktober wird hier Herr Direktor G. für die Mission unter den Juden predigen.
Kinderweihnacht: Der Kirchenstand spricht zu Handen des Hoffnungsbundes den Wunsch aus, es möchte nur eine gemeinsame öffentliche Weihnachtsfeier für die evangelische Dorfjugend abgehalten werden.
28. November
Weihnachtsfeier: Der am Schluss der letzten Sitzung ausgesprochene Wunsch wird erfüllt, es wird dieses Jahr am 25. Dezember eine von Kinderschule, Sonntagschule und Hoffnungsbund gemeinsame Weihnachtsfeier abgehalten.
Anschaffung eines Abendmahl-Brottellers: Ein silberner kostet 90 Franken eine versilberte Platte Fr. 15.30. Es sollen 2 Platten versilbert angeschafft werden. Der Präsident Herr S. macht die Mitteilung, dass es ihm aus inneren Gründen unmöglich sei, bei der Feier des heiligen Abendmahls mitzuhelfen. Dass er sich dabei unehrlich vorkommen würde. Dies wird vom Kirchenstand bedauert.
Beringen Kirchenblatt: Pfarrer L. macht die Mitteilung, dass er beabsichtige ein monatlich erscheinendes kleineres Beringer Kirchenblatt herauszugeben. Das Geld zur Anschaffung eines Vervielfältigungsapparates ist geschenkt worden. Der Kirchenstand begrüsst dies.
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1934
9. Januar
Im Auftrag der Schwerhörigen von Beringen schreibt P.R., es möchten Wege gefunden werden zur Beschaffung der nötigen Mittel zur Erstellung einer Lauthöranlage in der Kirche.
Frl. V.S. stellt das Gesuch, dreimal wöchentlich auf der Orgel üben zu dürfen. Das Gesuch wird bewilligt. Entschädigung Fr. 20.- jährlich oder Fr. 2.- monatlich.
Laut Bericht der Einwohnergemeinde kostet die gesamte Aussenrenovation der Kirche Fr. 3800.--. Vorgesehen ist sie im Jahr 1935. Der Kirchenstand ist der Meinung, dass bei wenig Arbeit bei den Handwerkern, diese Renovation schon im laufenden Jahr vorgenommen werden sollte.
Pfarrer L. spricht den dringenden Wunsch aus, es möge in dem kommenden Budget die Errichtung des Telefons im Pfarrhaus aufgenommen werden. Nachdem die meisten andern und teilweise bedeutend kleineren Gemeinden das Telefon für ihr Pfarramt auch eingeführt haben.
13. März
Budgetberatung: Frage: Soll im Budget ein Beitrag an die Aussenrenovation der Kirche aufgenommen werden? Beschluss: Aus grundsätzlichen Überlegungen: Nein. Die Kirche ist Eigentum der Einwohnergemeinde. Doch sollen vier Kollekten zu diesem Zweck bestimmt werden.
Telefon-Anschluss im Pfarrhaus: Pfr. L. übernimmt die Hälfte der Installationskosten. Das Abonnement bezahlt die Gemeinde. Die Gespräche, auch die pfarramtlichen, gehen zu Lasten des Pfarrers.
Der Männerchor Beringen lehnt die Teilnahme an einem Konzert zu Gunsten einer Lauthöranlage in der Kirche ab.
Die landeskirchliche Stellenvermittlung möchte in unserem Kanton die Fürsorge für sittlich Gefährdete oder Gefallene aufnehmen und sollte in jeder Gemeinde einen Vertrauensmann haben.
17. April
Die Frage betreffend Strasse durch den Pfarrgarten im Zusammenhang mit der Güterzusammenlegung soll vom Kirchenstand an der Kirchgemeinde nicht aufgegriffen werden.
Pfr. L. wünscht, dass der Kirchenstand wenn nötig, seine Stimme erhebe zum Schutz der Kleinen bei der Güterzusammenlegung. Herr S. der selbst in der betreffenden Kommission sich befindet, gibt beruhigende Zusicherungen ab.
Erlass 176 des Kirchenrates wird verlesen und besprochen. Betreffend Sonntagsheiligung wird bemerkt, dass die Praxis des hiesigen Schiessvereins in dieser Hinsicht zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, da während des Gottesdienstes nie geschossen wird.
Nach dem neuen Schulgesetz ist der Stichtag für den Schuleintritt neu der 1. Januar. Eine Neuregelung des Konfirmationsalters drängt sich auf. Noch keine definitive Stellungnahme.
Von der Fabrik in Uster ist betreffend Lauthöranlage eine Offerte eingegangen, nach welcher eine solche Anlage für 12 Hörer ca. Fr. 1200.- kostet.
14. Mai
Kirchgemeindebeschluss
Zu Gunsten der Aussenrenovation der Kirche vier Sonntagskollekten und ausserdem eine Haussammlung. Im Beringer Kirchenblatt wird eine entsprechende Mitteilung erfolgen.
Es wird beschlossen, an die Telefondirektion Schaffhausen zu gelangen, betreffend Einrichtung des Telefons im Pfarrhaus gemäss Beschluss der Kirchgemeindeversammlung.
Die Anregungen der Kirchgemeinde betreffend Betzeit und Vesperläuten werden besprochen ohne Beschluss zu fassen.
30. Oktober
Familienabend vom 2. Dezember im Gemeindehaus.
Programm: Ein Vortrag von Herrn Pfr. “?“. Weitere Mitwirkende: Männer- und Töchterchor mit Liedervorträgen. Die neugegründete Jugendvereinigung mit einem Laienspiel und die Konfirmandinnen und Präparandinnen mit einer Charade. Es soll ein Nachtessen serviert werden, bestehend aus Tee, warme Wurst und Brot für einen Franken. Schluss des Abends spätestens 12.00 Uhr. Entschädigung für den Referenten inkl. Reise.
Für den Hausgang im Pfarrhaus soll nach einem passenden Ofen Umschau gehalten werden.
Bei Taufen soll der vorderste Bank im Mannechörli für Vater und Götti reserviert und durch den Mesmer freigehalten werden.
Dies war der letzte Eintrag aus unserer Archiv Serie.
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Im Auftrag der Schwerhörigen von Beringen schreibt P.R., es möchten Wege gefunden werden zur Beschaffung der nötigen Mittel zur Erstellung einer Lauthöranlage in der Kirche.
Frl. V.S. stellt das Gesuch, dreimal wöchentlich auf der Orgel üben zu dürfen. Das Gesuch wird bewilligt. Entschädigung Fr. 20.- jährlich oder Fr. 2.- monatlich.
Laut Bericht der Einwohnergemeinde kostet die gesamte Aussenrenovation der Kirche Fr. 3800.--. Vorgesehen ist sie im Jahr 1935. Der Kirchenstand ist der Meinung, dass bei wenig Arbeit bei den Handwerkern, diese Renovation schon im laufenden Jahr vorgenommen werden sollte.
Pfarrer L. spricht den dringenden Wunsch aus, es möge in dem kommenden Budget die Errichtung des Telefons im Pfarrhaus aufgenommen werden. Nachdem die meisten andern und teilweise bedeutend kleineren Gemeinden das Telefon für ihr Pfarramt auch eingeführt haben.
13. März
Budgetberatung: Frage: Soll im Budget ein Beitrag an die Aussenrenovation der Kirche aufgenommen werden? Beschluss: Aus grundsätzlichen Überlegungen: Nein. Die Kirche ist Eigentum der Einwohnergemeinde. Doch sollen vier Kollekten zu diesem Zweck bestimmt werden.
Telefon-Anschluss im Pfarrhaus: Pfr. L. übernimmt die Hälfte der Installationskosten. Das Abonnement bezahlt die Gemeinde. Die Gespräche, auch die pfarramtlichen, gehen zu Lasten des Pfarrers.
Der Männerchor Beringen lehnt die Teilnahme an einem Konzert zu Gunsten einer Lauthöranlage in der Kirche ab.
Die landeskirchliche Stellenvermittlung möchte in unserem Kanton die Fürsorge für sittlich Gefährdete oder Gefallene aufnehmen und sollte in jeder Gemeinde einen Vertrauensmann haben.
17. April
Die Frage betreffend Strasse durch den Pfarrgarten im Zusammenhang mit der Güterzusammenlegung soll vom Kirchenstand an der Kirchgemeinde nicht aufgegriffen werden.
Pfr. L. wünscht, dass der Kirchenstand wenn nötig, seine Stimme erhebe zum Schutz der Kleinen bei der Güterzusammenlegung. Herr S. der selbst in der betreffenden Kommission sich befindet, gibt beruhigende Zusicherungen ab.
Erlass 176 des Kirchenrates wird verlesen und besprochen. Betreffend Sonntagsheiligung wird bemerkt, dass die Praxis des hiesigen Schiessvereins in dieser Hinsicht zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, da während des Gottesdienstes nie geschossen wird.
Nach dem neuen Schulgesetz ist der Stichtag für den Schuleintritt neu der 1. Januar. Eine Neuregelung des Konfirmationsalters drängt sich auf. Noch keine definitive Stellungnahme.
Von der Fabrik in Uster ist betreffend Lauthöranlage eine Offerte eingegangen, nach welcher eine solche Anlage für 12 Hörer ca. Fr. 1200.- kostet.
14. Mai
Kirchgemeindebeschluss
Zu Gunsten der Aussenrenovation der Kirche vier Sonntagskollekten und ausserdem eine Haussammlung. Im Beringer Kirchenblatt wird eine entsprechende Mitteilung erfolgen.
Es wird beschlossen, an die Telefondirektion Schaffhausen zu gelangen, betreffend Einrichtung des Telefons im Pfarrhaus gemäss Beschluss der Kirchgemeindeversammlung.
Die Anregungen der Kirchgemeinde betreffend Betzeit und Vesperläuten werden besprochen ohne Beschluss zu fassen.
30. Oktober
Familienabend vom 2. Dezember im Gemeindehaus.
Programm: Ein Vortrag von Herrn Pfr. “?“. Weitere Mitwirkende: Männer- und Töchterchor mit Liedervorträgen. Die neugegründete Jugendvereinigung mit einem Laienspiel und die Konfirmandinnen und Präparandinnen mit einer Charade. Es soll ein Nachtessen serviert werden, bestehend aus Tee, warme Wurst und Brot für einen Franken. Schluss des Abends spätestens 12.00 Uhr. Entschädigung für den Referenten inkl. Reise.
Für den Hausgang im Pfarrhaus soll nach einem passenden Ofen Umschau gehalten werden.
Bei Taufen soll der vorderste Bank im Mannechörli für Vater und Götti reserviert und durch den Mesmer freigehalten werden.
Dies war der letzte Eintrag aus unserer Archiv Serie.
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