Blick ins Archiv - 1842-47
Mit Aufzeichnungen aus dem Jahr 1834 beginnen wir unsere Serie „Aus dem Archiv“ und forschen nach bis ins Jahr 1934.
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
1834-1841 | 1842-1847 | 1848-1856 | 1857-1875 | 1904-1909 | 1910-1934 |
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1842
22. Juni
Wird beschlossen, eine Aufforderung an die Armen ergehen zu lassen, welche ein neues Gesangbuch zu erhalten wünschen, und zugleich ausgemacht, dass dann die Exemplare welche in der Schule sind, dort bleiben sollen, und so viel neue dafür angeschafft werden sollen für die Armen, als das Bedürfnis erheischt.
7. Juli
Es wird beschlossen, die Gesangbücher unter die Armen gratis zu verteilen, unter die Armen welche sich gemeldet. Es wird beschlossen, künftig nur einen Vorsänger auf ein Jahr zu wählen und zwar sollen die sich Meldenden einer Prüfung unterworfen werden, und so der Tüchtigste gewählt werden. Der zu Wählende soll aber einer der Schulmeister sein.
2. Oktober
Es wird beschlossen, 4 Gesangbuchtafeln an die Kirchentüren anzuschaffen. Zum Vorsängerexamen melden sich Lehrer R. und der Beilehrer, welche nach abgelegtem Examen zu Vorsängern für ein Jahr gewählt werden.
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Wird beschlossen, eine Aufforderung an die Armen ergehen zu lassen, welche ein neues Gesangbuch zu erhalten wünschen, und zugleich ausgemacht, dass dann die Exemplare welche in der Schule sind, dort bleiben sollen, und so viel neue dafür angeschafft werden sollen für die Armen, als das Bedürfnis erheischt.
7. Juli
Es wird beschlossen, die Gesangbücher unter die Armen gratis zu verteilen, unter die Armen welche sich gemeldet. Es wird beschlossen, künftig nur einen Vorsänger auf ein Jahr zu wählen und zwar sollen die sich Meldenden einer Prüfung unterworfen werden, und so der Tüchtigste gewählt werden. Der zu Wählende soll aber einer der Schulmeister sein.
2. Oktober
Es wird beschlossen, 4 Gesangbuchtafeln an die Kirchentüren anzuschaffen. Zum Vorsängerexamen melden sich Lehrer R. und der Beilehrer, welche nach abgelegtem Examen zu Vorsängern für ein Jahr gewählt werden.
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1843
1. Januar
Zwischen den Vorsängern und dem Oberschulmeister entsteht ein Streit, ob die Akzidentien an Hochzeiten und Leichenbestattungen sowie die 2 Gulden Zulage aus dem Kirchen- und Armengut zur Vorsängerei oder zur Schulmeisterei gehören. Der Pfarrer wird beauftragt, womöglich die Sache gütlich beizulegen.
10. Januar
Da der Streit zwischen Vorsänger und Oberschulmeister gütlich nicht beigelegt werden konnte, so wird der Kirchenstand folgendermassen festgesetzt: Die Vorsänger sollen künftig vom Geld jeder 3 Gulden und die Akzidentien von Hochzeiten und Leichenbegräbnissen als ihre Besoldung zu betrachten haben, dagegen sollen die 2 Gulden Zulage jedem der beiden Oberlehrer zukommen, bis und solange ihre Besoldung die gesetzliche Höhe erreicht habe.
12. Februar
Die Klage des Försters S., dessen Sohn durch KR und AH bei Löwenwirt M. geschlagen worden, wird für diesmal dadurch beigelegt, dass beide Angeklagten vor dem Pfarrer zu ernstlicher Vorstellung berufen werden soll.
3. März
Der zum Öftern wiederholte Vorschlag des Pfarrers, es soll eine 4. Schulklasse gegründet werden, wird abermals dahin entschieden, es seien keine Mittel dazu vorhanden. Allein, dieser Entscheid wird vom Pfarrer nicht angenommen, sondern die Sache nochmals bis zum nächsten Kirchenstand zu einer reiflichen Erdauung empfohlen.
28. März
Der Antrag des Pfarrers, es solle eine 4. Klasse errichtet und ein tüchtiger Oberschulmeister an dieselbe berufen werden, wird endlich nach vielfacher Besprechung einstimmig angenommen und beschlossen, es solle sofort der Gemeinderat für die Sache gewonnen und dann der Beschluss der Gemeinde selbst angezeigt werden.
16. April
Der Vorschlag des Pfarrers, dass künftig jeden Sonntag unter allen Kirchentüren Opferbüchsen angebracht werden sollen, damit so dem Wohltätigkeitssinn der einzelnen Bürger entgegengekommen werde und das Armengut etwelche Zuschüsse erhalten möge, wird einstimmig angenommen.
22. Mai
Da die sehr unanständige Sitte eingerissen war, dass die jungen Leute sich jedes Mal an Sonntagen vor dem Gottesdienst vor der Kirchentür ansammelten und sich erst wenn der Pfarrer kam in die Kirche hineindrängten, so wird der Antrag des Pfarrers zum Beschluss erhoben, es sollte künftig jedermann sogleich stille zur Kirche und an seinen Platz sich begeben und das stehen bleiben vor der Kirchentür bei Verantwortung verboten sein.
18. Juli
Der Präsident wird aufgefordert, dafür zu sorgen dass die Sonntagswachen bessere Ordnung während der Kirche anhaben und zwar besonders auch während der Kinderlehre.
23. August
Der geistesverwirrte HU. B. wird nach der Stadt ins Arbeitshaus gebracht, um ihn womöglich wieder herstellen zu lassen.
4. September
Es wird beschlossen, mit der Baute einer 4. Schulklasse zu beginnen.
5. November
Abermals wird mit Mehrheit der frühere Beschluss aufgewärmt, es solle die unterste Klasse an der Schule provisorisch besetzt werden und zwar mit den beiden jungen Leuten, welche Seminarist zu werden wünschen. Der Antrag des Pfarrers, die oberste Klasse mit einem examinierten Schulmeister zu besetzen, wird verworfen, und für die Folgen davon macht der Pfarrer den Kirchenstand verantwortlich.
3. Dezember
Es wird eine Rüge des Kirchenpflegers durch den Pfarrer vorgebracht, dass man die Bretter zu den Schulbänken ohne sein Vorwissen geholt und verbraucht habe, während sie Kirchengut seien und die Schule Gemeindesache sei. Darauf wird vom Präsidenten erwidert es sei sonderbar, dass der Kirchenpfleger sich jetzt auf einmal für seine Pflege interessiere, während er ruhig zugesehen habe, wie man von denselben Brettern des Kirchengutes in viel grösserer Menge zu der Mühlebaute verbraucht habe, was auch nicht Kirchensache sei. Indessen wird bemerkt, man solle die für die Schule verbrauchte Anzahl von Brettern sich merken, um sie gelegentlich wieder an das Kirchengut zurückerstatten zu können. Es wurden 39 Bretter gebraucht.
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Zwischen den Vorsängern und dem Oberschulmeister entsteht ein Streit, ob die Akzidentien an Hochzeiten und Leichenbestattungen sowie die 2 Gulden Zulage aus dem Kirchen- und Armengut zur Vorsängerei oder zur Schulmeisterei gehören. Der Pfarrer wird beauftragt, womöglich die Sache gütlich beizulegen.
10. Januar
Da der Streit zwischen Vorsänger und Oberschulmeister gütlich nicht beigelegt werden konnte, so wird der Kirchenstand folgendermassen festgesetzt: Die Vorsänger sollen künftig vom Geld jeder 3 Gulden und die Akzidentien von Hochzeiten und Leichenbegräbnissen als ihre Besoldung zu betrachten haben, dagegen sollen die 2 Gulden Zulage jedem der beiden Oberlehrer zukommen, bis und solange ihre Besoldung die gesetzliche Höhe erreicht habe.
12. Februar
Die Klage des Försters S., dessen Sohn durch KR und AH bei Löwenwirt M. geschlagen worden, wird für diesmal dadurch beigelegt, dass beide Angeklagten vor dem Pfarrer zu ernstlicher Vorstellung berufen werden soll.
3. März
Der zum Öftern wiederholte Vorschlag des Pfarrers, es soll eine 4. Schulklasse gegründet werden, wird abermals dahin entschieden, es seien keine Mittel dazu vorhanden. Allein, dieser Entscheid wird vom Pfarrer nicht angenommen, sondern die Sache nochmals bis zum nächsten Kirchenstand zu einer reiflichen Erdauung empfohlen.
28. März
Der Antrag des Pfarrers, es solle eine 4. Klasse errichtet und ein tüchtiger Oberschulmeister an dieselbe berufen werden, wird endlich nach vielfacher Besprechung einstimmig angenommen und beschlossen, es solle sofort der Gemeinderat für die Sache gewonnen und dann der Beschluss der Gemeinde selbst angezeigt werden.
16. April
Der Vorschlag des Pfarrers, dass künftig jeden Sonntag unter allen Kirchentüren Opferbüchsen angebracht werden sollen, damit so dem Wohltätigkeitssinn der einzelnen Bürger entgegengekommen werde und das Armengut etwelche Zuschüsse erhalten möge, wird einstimmig angenommen.
22. Mai
Da die sehr unanständige Sitte eingerissen war, dass die jungen Leute sich jedes Mal an Sonntagen vor dem Gottesdienst vor der Kirchentür ansammelten und sich erst wenn der Pfarrer kam in die Kirche hineindrängten, so wird der Antrag des Pfarrers zum Beschluss erhoben, es sollte künftig jedermann sogleich stille zur Kirche und an seinen Platz sich begeben und das stehen bleiben vor der Kirchentür bei Verantwortung verboten sein.
18. Juli
Der Präsident wird aufgefordert, dafür zu sorgen dass die Sonntagswachen bessere Ordnung während der Kirche anhaben und zwar besonders auch während der Kinderlehre.
23. August
Der geistesverwirrte HU. B. wird nach der Stadt ins Arbeitshaus gebracht, um ihn womöglich wieder herstellen zu lassen.
4. September
Es wird beschlossen, mit der Baute einer 4. Schulklasse zu beginnen.
5. November
Abermals wird mit Mehrheit der frühere Beschluss aufgewärmt, es solle die unterste Klasse an der Schule provisorisch besetzt werden und zwar mit den beiden jungen Leuten, welche Seminarist zu werden wünschen. Der Antrag des Pfarrers, die oberste Klasse mit einem examinierten Schulmeister zu besetzen, wird verworfen, und für die Folgen davon macht der Pfarrer den Kirchenstand verantwortlich.
3. Dezember
Es wird eine Rüge des Kirchenpflegers durch den Pfarrer vorgebracht, dass man die Bretter zu den Schulbänken ohne sein Vorwissen geholt und verbraucht habe, während sie Kirchengut seien und die Schule Gemeindesache sei. Darauf wird vom Präsidenten erwidert es sei sonderbar, dass der Kirchenpfleger sich jetzt auf einmal für seine Pflege interessiere, während er ruhig zugesehen habe, wie man von denselben Brettern des Kirchengutes in viel grösserer Menge zu der Mühlebaute verbraucht habe, was auch nicht Kirchensache sei. Indessen wird bemerkt, man solle die für die Schule verbrauchte Anzahl von Brettern sich merken, um sie gelegentlich wieder an das Kirchengut zurückerstatten zu können. Es wurden 39 Bretter gebraucht.
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1844
22. Februar
Es wird auf Vorstellung des Pfarrer beschlossen, das künftig zur Hebung der mehr und mehr überhandnehmenden Unsittlichkeit, dass fast keine Braut mehr als Jungfrau zur Trauung kömmt, keiner solchen mehr gestatten sein soll, weder Tschappel noch Kranz zur Trauung zu tragen, wenn sie nicht beteuern kann, sie gehe noch als Jungfrau zur Kirche. Sollte sie den Pfarrer frecherweise belügen, so soll dieser sie später auf angemessene Weise zur Rechenschaft ziehen.
10. März
Beschlossen wird, im Kirchengut künftig die Kircheneinzüge dadurch zu vereinfachen, dass man den Grundzins nach dem Loskaufspreis ein für alle mal taxiert und feststellt. Wem dies nicht gefällt, soll sich loskaufen wie das Gesetz es fordert.
27. Oktober
Die Klage von AL gegen ihren Ehemann soll zurückgewiesen und ihr gedroht werden dass, wenn sie sich nicht zufrieden gebe man dafür sorgen werde, dass sie in das Zuchthaus komme.
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Es wird auf Vorstellung des Pfarrer beschlossen, das künftig zur Hebung der mehr und mehr überhandnehmenden Unsittlichkeit, dass fast keine Braut mehr als Jungfrau zur Trauung kömmt, keiner solchen mehr gestatten sein soll, weder Tschappel noch Kranz zur Trauung zu tragen, wenn sie nicht beteuern kann, sie gehe noch als Jungfrau zur Kirche. Sollte sie den Pfarrer frecherweise belügen, so soll dieser sie später auf angemessene Weise zur Rechenschaft ziehen.
10. März
Beschlossen wird, im Kirchengut künftig die Kircheneinzüge dadurch zu vereinfachen, dass man den Grundzins nach dem Loskaufspreis ein für alle mal taxiert und feststellt. Wem dies nicht gefällt, soll sich loskaufen wie das Gesetz es fordert.
27. Oktober
Die Klage von AL gegen ihren Ehemann soll zurückgewiesen und ihr gedroht werden dass, wenn sie sich nicht zufrieden gebe man dafür sorgen werde, dass sie in das Zuchthaus komme.
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1845
5. Oktober
Es wird ferner angezeigt, dass der MB noch immer zur MZ wandle. Beschluss: Dem Kantonsgericht hievon die Anzeige machen.
3. Wird angezeigt, dass AB, ledig, mit einem fremden Schuhmachergesellen herumläuft und trotz aller Warnung nicht davon ablasse. Beschluss: Durch Herrn Präsident diesen Umstand an den Polizeikommissar zu berichten und ihn zu ersuchen, den Betreffenden aus dem Kanton weisen zu lassen.
11. Oktober
Herrn Präsident zeigt an, dass die Knaben auf ihrer Emporkirche keinen Raum mehr haben und dass dieselben um Anweisung eines weiteren Stuhls bei dem löblichen Kirchenstand anhalten. Beschluss: Die Knaben, welche das 20. Jahr noch nicht erreicht haben, sollen während des Gottesdienstes die zwei ersten Stühle der anderen Emporkirche einnehmen dürfen.
2. November
Pfarrer B. zeigt an, dass seine Frau für die Mädchen eine Nähschule einzurichten gedenke. Diese Anzeige wird mit Dank anerkannt. Da MS aufs Neue klagt, dass ihr Ehemann immer noch zu MZ wandle, wird beschlossen, den MB durch die Polizei aus dem Hause der Letzteren zu treiben.
22. November
Präsident zeigt an, dass dem Knaben-Gesangverein die Versammlungen in dem Schulhaus untersagt seien. Grund: Schreiner S. sei Kommunist und stehe an der Spitze dieses Vereins, man fürchtet von diesem Verein nachteiligen Einfluss auf die hohe Gemeinde.
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Es wird ferner angezeigt, dass der MB noch immer zur MZ wandle. Beschluss: Dem Kantonsgericht hievon die Anzeige machen.
3. Wird angezeigt, dass AB, ledig, mit einem fremden Schuhmachergesellen herumläuft und trotz aller Warnung nicht davon ablasse. Beschluss: Durch Herrn Präsident diesen Umstand an den Polizeikommissar zu berichten und ihn zu ersuchen, den Betreffenden aus dem Kanton weisen zu lassen.
11. Oktober
Herrn Präsident zeigt an, dass die Knaben auf ihrer Emporkirche keinen Raum mehr haben und dass dieselben um Anweisung eines weiteren Stuhls bei dem löblichen Kirchenstand anhalten. Beschluss: Die Knaben, welche das 20. Jahr noch nicht erreicht haben, sollen während des Gottesdienstes die zwei ersten Stühle der anderen Emporkirche einnehmen dürfen.
2. November
Pfarrer B. zeigt an, dass seine Frau für die Mädchen eine Nähschule einzurichten gedenke. Diese Anzeige wird mit Dank anerkannt. Da MS aufs Neue klagt, dass ihr Ehemann immer noch zu MZ wandle, wird beschlossen, den MB durch die Polizei aus dem Hause der Letzteren zu treiben.
22. November
Präsident zeigt an, dass dem Knaben-Gesangverein die Versammlungen in dem Schulhaus untersagt seien. Grund: Schreiner S. sei Kommunist und stehe an der Spitze dieses Vereins, man fürchtet von diesem Verein nachteiligen Einfluss auf die hohe Gemeinde.
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1846
20. Januar
Es wird ein Zirkular der hohen Regierung vom 8. Januar verlesen, in welchem die löblichen Kirchstände aufgefordert werden, nur im höchsten Notfall Weisungen und Ehescheidungen an das Kantonsgericht gelangen zu lassen. Es wird berichtet, dass MB geb. Z. und I.MB einen Reinigungseid zu beschwören haben. Der löbliche Kirchenstand drückt sein Befremden darüber aus, dass solchen Leuten ein Eid auferlegt werden könne.
10. Mai
Der Pfarrer beklagt sich, dass vor und während des Gottesdienstes viele ihr Vieh auf die Weide treibten, namentlich werde die halberwachsene Jugend dadurch dem Gottesdienst entzogen und dadurch der Sonntag entheiligt. Beschluss: Der Präsident soll das Weiden vor und während der Kirche bei Strafe verbieten.
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Es wird ein Zirkular der hohen Regierung vom 8. Januar verlesen, in welchem die löblichen Kirchstände aufgefordert werden, nur im höchsten Notfall Weisungen und Ehescheidungen an das Kantonsgericht gelangen zu lassen. Es wird berichtet, dass MB geb. Z. und I.MB einen Reinigungseid zu beschwören haben. Der löbliche Kirchenstand drückt sein Befremden darüber aus, dass solchen Leuten ein Eid auferlegt werden könne.
10. Mai
Der Pfarrer beklagt sich, dass vor und während des Gottesdienstes viele ihr Vieh auf die Weide treibten, namentlich werde die halberwachsene Jugend dadurch dem Gottesdienst entzogen und dadurch der Sonntag entheiligt. Beschluss: Der Präsident soll das Weiden vor und während der Kirche bei Strafe verbieten.
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1847
23. April
Schulmeister B. betreffend wird gerügt, dass derselbe nicht mehr in die Schulmeisterstühle des Sonntags sitze und nicht mehr vorsingen wolle, weil er keine Sommerschule mehr zu halten habe. Beschluss: Der Pfarrer soll demselben eröffnen, dass er am Sonntag in den Lehrerstuhl zu sitzen habe, oder seine Entlassung eingeben soll. Die vielen Schulversäumnisse betreffend, wird infolge der Klage der Lehrer erkannt, man solle bei der Strenge des Gesetzes bleiben und Strafen eintreten lassen. Sollten Eltern ihre Kinder geschäftehalber nicht entbehren können, so sollen sie beim Oberlehrer um Erlaubnis des Schulversäumnisses anhalten. Wegen der Nachmittagsschule findet der Kirchenstand untunlich dieselbe abzuschaffen. Man solle dabei verbleiben, ungeachtet der Kinder, die Kleinere hüten sollen.
28. Mai
Visitationsbericht wird verlesen. Kirchenstand wird nichts weniger als ermutigt durch denselben. Oberlehrer bittet um seine Besoldung. Pfarrer wird beauftragt ihm dieselbe aus einem der Güter verabreichen zu lassen. Der Kirchenpfleger verlangt, dass neue Riemen zu den Kirchenglocken gemacht werden und klagt, dass Mesmer ohne Erlaubnis die alten Riemen behalten. Beschluss: Es soll dem Konti 6 Gulden 8 Kreuzer für neue Riemen bezahlt werden. Dem Mesmer aber Missbilligung ausgesprochen werden. Einige wollen ihn um 4 Kreuzer strafen. Kirchenpfleger trägt vor, das Kirchendach zu unterschlagen, da es schadhaft sei; wird beschlossen, dieses dem Kirchenpfleger zu übertragen.
5. Juli
Die Lehrer fragen an, ob sie über die Kirschenernte die Nachmittagsschule einstellen dürfen. Beschluss: Es darf dieselbe bis nach der Ernte eingestellt werden. Es wird vom Pfarrer angezeigt, dass bei den letzten Wahlversammlungen in der Kirche zur Wahl des neuen Gemeinderates die Kirchenstühle mit mancherlei Inschriften, unzüchtigen und frivolen Inhaltes besudelt wurden und Pfarrer verlangt nun, dass die Schreiber bestraft werden. Es wird vom Kirchenstand bemerkt, dass die Täter nicht wohl können ausfindig gemacht werden, dagegen bringt Pfarrer vor, die Handschriften seien mit solcher Schrift -zum Teil Kanzleischrift- geschrieben, dass nicht jeder Knabe solche könne geschrieben haben. Es seien nur vier Knaben denkbar, die es möchten getan haben. Diese sind H.S., Schreiner, der gegenwärtige Gemeinderatschreiber Sch., S.B., Küfer und U.Sch., Geometer. Unter diesen Vier kann es der Schreiber nicht getan haben, da er als Schreiber beschäftigt war. Desto mehr ruht der Verdacht auf den Anderen, diese Vermutung bekommt umso mehr Gewicht, da gerade die Mitglieder des Gemeindevereins im Löwen in jenen Stühlen die besudelt wurden, gesessen haben. Der Pfarrer verlangt, dass künftighin bei Wahlen mehr Sittlichkeit in der Kirche bestehe. In der Kirche beobachtet werde und nicht mehr durch Betrunkene die Stühle verunreinigt werden, wie hier geschah. Wenn von Seiten der Vorsteher keine Strafe verhängt werde, so sei Pfarrer genötigt, das Protokoll hierüber dem Kirchenrat einzusenden. Beschluss: Es soll einstweilen zugewartet werden, bis der Kirchenstand vollzählig sei.
25. August
Es wird vom Pfarrer der Zettel enthaltend die Kirchenstühle-Inschriften vorgelegt aber nicht verlesen. Alle Meinungen gehen dahin, es könne die Sache nicht auf sich liegen gelassen werden. Antrag des Präsidenten: Es sollen die Knaben zur beliebigen Zeit aufs Schulhaus zitiert werden. Pfarrer stellt das Gesuch, dass ein Schulpfleger ernannt werde. Die löblichen Kirchenständer wollen diesen Gegenstand ins Nachdenken bringen.
29. August
Präsident zeigt an, dass der Gemeinderat die Braut von J.R. namens A.G. nicht ins Bürgerrecht aufnehmen wolle.
29. Oktober
Pfarrer zeigt an, dass er unerwarteterweise zum Feldprediger beim Schaffhauser Batallion berufen worden sei. Auf Vorschlag der Geistlichkeit und Empfehlung der löblichen Regierungskommission. Er erklärt ferner, dass ihm diese Wahl umso schwerer und unbegreiflicher sei, da er bereits das 40. Jahr zurückliegen werde. Da er ferner bei der hohen Regierung gegen die Wahl protestiert und jetzt eben unwohl sei. Und 4. von einer so grossen Gemeine im Winter fast nicht loskommen könne. Indessen dürfe er dem Rufe der hohen Regierung nicht ungehorsam sein und müsse als Bürger ihren Verordnungen Folge leisten.
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Schulmeister B. betreffend wird gerügt, dass derselbe nicht mehr in die Schulmeisterstühle des Sonntags sitze und nicht mehr vorsingen wolle, weil er keine Sommerschule mehr zu halten habe. Beschluss: Der Pfarrer soll demselben eröffnen, dass er am Sonntag in den Lehrerstuhl zu sitzen habe, oder seine Entlassung eingeben soll. Die vielen Schulversäumnisse betreffend, wird infolge der Klage der Lehrer erkannt, man solle bei der Strenge des Gesetzes bleiben und Strafen eintreten lassen. Sollten Eltern ihre Kinder geschäftehalber nicht entbehren können, so sollen sie beim Oberlehrer um Erlaubnis des Schulversäumnisses anhalten. Wegen der Nachmittagsschule findet der Kirchenstand untunlich dieselbe abzuschaffen. Man solle dabei verbleiben, ungeachtet der Kinder, die Kleinere hüten sollen.
28. Mai
Visitationsbericht wird verlesen. Kirchenstand wird nichts weniger als ermutigt durch denselben. Oberlehrer bittet um seine Besoldung. Pfarrer wird beauftragt ihm dieselbe aus einem der Güter verabreichen zu lassen. Der Kirchenpfleger verlangt, dass neue Riemen zu den Kirchenglocken gemacht werden und klagt, dass Mesmer ohne Erlaubnis die alten Riemen behalten. Beschluss: Es soll dem Konti 6 Gulden 8 Kreuzer für neue Riemen bezahlt werden. Dem Mesmer aber Missbilligung ausgesprochen werden. Einige wollen ihn um 4 Kreuzer strafen. Kirchenpfleger trägt vor, das Kirchendach zu unterschlagen, da es schadhaft sei; wird beschlossen, dieses dem Kirchenpfleger zu übertragen.
5. Juli
Die Lehrer fragen an, ob sie über die Kirschenernte die Nachmittagsschule einstellen dürfen. Beschluss: Es darf dieselbe bis nach der Ernte eingestellt werden. Es wird vom Pfarrer angezeigt, dass bei den letzten Wahlversammlungen in der Kirche zur Wahl des neuen Gemeinderates die Kirchenstühle mit mancherlei Inschriften, unzüchtigen und frivolen Inhaltes besudelt wurden und Pfarrer verlangt nun, dass die Schreiber bestraft werden. Es wird vom Kirchenstand bemerkt, dass die Täter nicht wohl können ausfindig gemacht werden, dagegen bringt Pfarrer vor, die Handschriften seien mit solcher Schrift -zum Teil Kanzleischrift- geschrieben, dass nicht jeder Knabe solche könne geschrieben haben. Es seien nur vier Knaben denkbar, die es möchten getan haben. Diese sind H.S., Schreiner, der gegenwärtige Gemeinderatschreiber Sch., S.B., Küfer und U.Sch., Geometer. Unter diesen Vier kann es der Schreiber nicht getan haben, da er als Schreiber beschäftigt war. Desto mehr ruht der Verdacht auf den Anderen, diese Vermutung bekommt umso mehr Gewicht, da gerade die Mitglieder des Gemeindevereins im Löwen in jenen Stühlen die besudelt wurden, gesessen haben. Der Pfarrer verlangt, dass künftighin bei Wahlen mehr Sittlichkeit in der Kirche bestehe. In der Kirche beobachtet werde und nicht mehr durch Betrunkene die Stühle verunreinigt werden, wie hier geschah. Wenn von Seiten der Vorsteher keine Strafe verhängt werde, so sei Pfarrer genötigt, das Protokoll hierüber dem Kirchenrat einzusenden. Beschluss: Es soll einstweilen zugewartet werden, bis der Kirchenstand vollzählig sei.
25. August
Es wird vom Pfarrer der Zettel enthaltend die Kirchenstühle-Inschriften vorgelegt aber nicht verlesen. Alle Meinungen gehen dahin, es könne die Sache nicht auf sich liegen gelassen werden. Antrag des Präsidenten: Es sollen die Knaben zur beliebigen Zeit aufs Schulhaus zitiert werden. Pfarrer stellt das Gesuch, dass ein Schulpfleger ernannt werde. Die löblichen Kirchenständer wollen diesen Gegenstand ins Nachdenken bringen.
29. August
Präsident zeigt an, dass der Gemeinderat die Braut von J.R. namens A.G. nicht ins Bürgerrecht aufnehmen wolle.
29. Oktober
Pfarrer zeigt an, dass er unerwarteterweise zum Feldprediger beim Schaffhauser Batallion berufen worden sei. Auf Vorschlag der Geistlichkeit und Empfehlung der löblichen Regierungskommission. Er erklärt ferner, dass ihm diese Wahl umso schwerer und unbegreiflicher sei, da er bereits das 40. Jahr zurückliegen werde. Da er ferner bei der hohen Regierung gegen die Wahl protestiert und jetzt eben unwohl sei. Und 4. von einer so grossen Gemeine im Winter fast nicht loskommen könne. Indessen dürfe er dem Rufe der hohen Regierung nicht ungehorsam sein und müsse als Bürger ihren Verordnungen Folge leisten.
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