Blick ins Archiv - 1848-56
Mit Aufzeichnungen aus dem Jahr 1834 beginnen wir unsere Serie „Aus dem Archiv“ und forschen nach bis ins Jahr 1934.
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
1834-1841 | 1842-1847 | 1848-1856 | 1857-1875 | 1904-1909 | 1910-1934 |
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1848
5. Mai
Pfarrer trägt vor, dass M.B. und M.Z. um Erlaubnis anhielten, einander zu heiraten. Wird in Betracht, dass sie Ehebruch miteinander getrieben haben, einstimmig abgewiesen.
Das Eheversprechen zwischen J.B. und M.R. soll nicht gehindert werden, insofern die Eltern und der grösste Teil der Geschwister keine Einsprache dagegen machen. Es wird angezeigt, dass E.Z., Näherin, sich bei Erzgräber B. aufhalte. T.M. und K.R. haben Umgang mit ihr. Sie müsste eine höchst unsittliche Person sein. Was mit der Person anstellen? Am bestem wäre die Sache polizeilich behandeln und sie von hier ausweisen. Man findet es am Platz dass Pfarrer die Sache untersuche und den Erzgräber vor sich kommen lasse.
Pfarrer drängt wieder darauf, dass man sich der Kinder des Erzgräbers B. anzunehmen habe. Wenn sie nicht leiblich und geistlich verderben sollen. Beschluss: Götti und Gotte müssen zuvor etwas tun.
14. Mai
Pfarrer zeigt an, dass er sich bei Erzgräber B. der E.Z. wegen erkundigt und die Sache also sich verhalte, wie das Gerücht gehe, dass beide Männer ein Konkubinat mit ihr treiben.
21. Mai
Präsident befahl, dass E.Z. aus dem Dorfe gewiesen worden sei.
28. Mai
S.T. bittet um 12 Gulden, um sich einschreiben zu lassen nach Amerika. Sollen sich bewilligt werden sobald man seiner Abreise wegen wissend ist.
24. November
Pfarrer B. stellt den Antrag, dass die Nähschule die bisher von seiner Frau privat besorgt wurde, von der Gemeinde als öffentliche Anstalt behandelt und besoldet werde. Es wird ein Schreiben des Schulrates von 18. Oktober vorgelegt, worin dem löblichen Kirchenstand der Verweis erteilt wird über lässige Schulbesuche. Man billigt zwar den Verweis, aber man wird das Nötige tun wie bisher. Allen Wünschen kann nicht entgegengekommen werden. In Betreff der Rüge wird dieses Schreiben gemeist billiget. Regierungsrat B. drängt darauf, es nicht mit dem Dahinnehmen der Rüge bewenden zu lassen, sondern eine Gegenantwort zu schreiben.
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Pfarrer trägt vor, dass M.B. und M.Z. um Erlaubnis anhielten, einander zu heiraten. Wird in Betracht, dass sie Ehebruch miteinander getrieben haben, einstimmig abgewiesen.
Das Eheversprechen zwischen J.B. und M.R. soll nicht gehindert werden, insofern die Eltern und der grösste Teil der Geschwister keine Einsprache dagegen machen. Es wird angezeigt, dass E.Z., Näherin, sich bei Erzgräber B. aufhalte. T.M. und K.R. haben Umgang mit ihr. Sie müsste eine höchst unsittliche Person sein. Was mit der Person anstellen? Am bestem wäre die Sache polizeilich behandeln und sie von hier ausweisen. Man findet es am Platz dass Pfarrer die Sache untersuche und den Erzgräber vor sich kommen lasse.
Pfarrer drängt wieder darauf, dass man sich der Kinder des Erzgräbers B. anzunehmen habe. Wenn sie nicht leiblich und geistlich verderben sollen. Beschluss: Götti und Gotte müssen zuvor etwas tun.
14. Mai
Pfarrer zeigt an, dass er sich bei Erzgräber B. der E.Z. wegen erkundigt und die Sache also sich verhalte, wie das Gerücht gehe, dass beide Männer ein Konkubinat mit ihr treiben.
21. Mai
Präsident befahl, dass E.Z. aus dem Dorfe gewiesen worden sei.
28. Mai
S.T. bittet um 12 Gulden, um sich einschreiben zu lassen nach Amerika. Sollen sich bewilligt werden sobald man seiner Abreise wegen wissend ist.
24. November
Pfarrer B. stellt den Antrag, dass die Nähschule die bisher von seiner Frau privat besorgt wurde, von der Gemeinde als öffentliche Anstalt behandelt und besoldet werde. Es wird ein Schreiben des Schulrates von 18. Oktober vorgelegt, worin dem löblichen Kirchenstand der Verweis erteilt wird über lässige Schulbesuche. Man billigt zwar den Verweis, aber man wird das Nötige tun wie bisher. Allen Wünschen kann nicht entgegengekommen werden. In Betreff der Rüge wird dieses Schreiben gemeist billiget. Regierungsrat B. drängt darauf, es nicht mit dem Dahinnehmen der Rüge bewenden zu lassen, sondern eine Gegenantwort zu schreiben.
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1849
19. April
Der Präsident berichtet, dass J.H., Nachtwächter, fortwährend zu A.S. gehe und des Nachts nicht gehörig die Stunden rufe. Beschluss: Es soll dem J.H. gedroht werden dass, wenn er den Umgang mit A. S. fortsetze, so soll sein Kind wieder ihm überlassen werden.
21. November
Pfarrer zeigt an, dass er für das neue Unterrichtszimmer neue Bänke bedarf und die alten besser einrichten zu lassen. Auch bedarf er einer Rütsche und eines kleinen Katheders. Beschluss: Soll die Sachen machen lassen wie es bedarf.
Witwe S., L., bittet dass man ihr den Gulden fortbeziehen lasse, den sie für H.-U. B.'s Kostgeld früher bezog. Präsident sieht die Notwendigkeit ein und meint, man solle ihr statt jenen Gulden wöchentlich 30 Kreuzer geben. Dagegen schlägt Stabhalter B. vor, es wäre besser an die Stadt um eine Spende zu schreiben, so dass die Stadt etwas wöchentlich gebe und die Gemeinde etwas. Ihm folgen Geschwister S. und G. W.. Pfarrer meint, beide Meinungen dem Vorschlag vereinigen zu können, nämlich wenn einstweilen das Armengut wöchentlich 30 Kreuzer gebe, so könne man suchen, 15 Kreuzer in der Stadt als Spende für künftig zu erreichen. Dieses wird zum Beschluss erhoben. Mit dem Beifügen, dass die Unterstützung ihr von der Zeit an soll verabreicht werden, wo der Gulden für H.-U. aufhörte. Pfarrer hofft, dieser Witwe einen Unterhalt dadurch zu verschaffen, dass er ihr noch mehr Kinder zur Verpflegung übergeben wünsche. Die Bezahlung dafür in Lebensmitteln stattfinden würde und im Frühling sie zur Aufseherin über die so nötige Kleinkinderbewahrungsanstalt machen könnte.
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Der Präsident berichtet, dass J.H., Nachtwächter, fortwährend zu A.S. gehe und des Nachts nicht gehörig die Stunden rufe. Beschluss: Es soll dem J.H. gedroht werden dass, wenn er den Umgang mit A. S. fortsetze, so soll sein Kind wieder ihm überlassen werden.
21. November
Pfarrer zeigt an, dass er für das neue Unterrichtszimmer neue Bänke bedarf und die alten besser einrichten zu lassen. Auch bedarf er einer Rütsche und eines kleinen Katheders. Beschluss: Soll die Sachen machen lassen wie es bedarf.
Witwe S., L., bittet dass man ihr den Gulden fortbeziehen lasse, den sie für H.-U. B.'s Kostgeld früher bezog. Präsident sieht die Notwendigkeit ein und meint, man solle ihr statt jenen Gulden wöchentlich 30 Kreuzer geben. Dagegen schlägt Stabhalter B. vor, es wäre besser an die Stadt um eine Spende zu schreiben, so dass die Stadt etwas wöchentlich gebe und die Gemeinde etwas. Ihm folgen Geschwister S. und G. W.. Pfarrer meint, beide Meinungen dem Vorschlag vereinigen zu können, nämlich wenn einstweilen das Armengut wöchentlich 30 Kreuzer gebe, so könne man suchen, 15 Kreuzer in der Stadt als Spende für künftig zu erreichen. Dieses wird zum Beschluss erhoben. Mit dem Beifügen, dass die Unterstützung ihr von der Zeit an soll verabreicht werden, wo der Gulden für H.-U. aufhörte. Pfarrer hofft, dieser Witwe einen Unterhalt dadurch zu verschaffen, dass er ihr noch mehr Kinder zur Verpflegung übergeben wünsche. Die Bezahlung dafür in Lebensmitteln stattfinden würde und im Frühling sie zur Aufseherin über die so nötige Kleinkinderbewahrungsanstalt machen könnte.
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1850
2. Januar
Die Revisionskommission hegt die Ansicht, es könnten anstatt 15 Mass Nachtmahlswein je 10 Mass für ein Fest tunlich sein. Herr Pfarrer begutachtet den Kirchenpfleger zu beauftragen, anstatt den Wirten den Wein abzukaufen bei einem guten Weinjahr ein Quantum anzukaufen. Allervörderst aber und unter allen Umständen sei erforderlich, dass ein gestandenes Nachtmahlgefäss angeschafft werde. Kirchenpfleger relatiert auf Verlangen des Herrn Pfarrers soviel ihm bekannt, würden 10 Mass Wein hinlänglich sein für ein Fest, fügt aber bei, bisher seien die Überbleibsel zur Besoldung des Mesmers gerechnet worden. Auch dem Pfleger habe er jedesmal ein ”?” voll verabreicht. Der Kirchenstand möge nun das Geeignete verfügen. Hierauf wurde erkannt: 1. Es seien künftighin nur 10 Mass Wein für je ein Fest zu verabreichen. 2. Sei der Kirchenpfleger beauftragt, ein zweckmässiges Fässlein anzuschaffen.
Nachdem der Oberlehrer die Aufsicht auf der hintern Emporkirche übernommen, glaubt die Kommission es könnten die zwei andern Aufseher entlassen werden. Herr Präsident trägt Bedenken beide zu entlassen und beantragt, einen der selben beizubehalten, welcher in der Mitte seinen Platz einzunehmen habe. Erkannt: Es seie einer der Aufseher zu entlassen den andern aber beizubehalten.
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Die Revisionskommission hegt die Ansicht, es könnten anstatt 15 Mass Nachtmahlswein je 10 Mass für ein Fest tunlich sein. Herr Pfarrer begutachtet den Kirchenpfleger zu beauftragen, anstatt den Wirten den Wein abzukaufen bei einem guten Weinjahr ein Quantum anzukaufen. Allervörderst aber und unter allen Umständen sei erforderlich, dass ein gestandenes Nachtmahlgefäss angeschafft werde. Kirchenpfleger relatiert auf Verlangen des Herrn Pfarrers soviel ihm bekannt, würden 10 Mass Wein hinlänglich sein für ein Fest, fügt aber bei, bisher seien die Überbleibsel zur Besoldung des Mesmers gerechnet worden. Auch dem Pfleger habe er jedesmal ein ”?” voll verabreicht. Der Kirchenstand möge nun das Geeignete verfügen. Hierauf wurde erkannt: 1. Es seien künftighin nur 10 Mass Wein für je ein Fest zu verabreichen. 2. Sei der Kirchenpfleger beauftragt, ein zweckmässiges Fässlein anzuschaffen.
Nachdem der Oberlehrer die Aufsicht auf der hintern Emporkirche übernommen, glaubt die Kommission es könnten die zwei andern Aufseher entlassen werden. Herr Präsident trägt Bedenken beide zu entlassen und beantragt, einen der selben beizubehalten, welcher in der Mitte seinen Platz einzunehmen habe. Erkannt: Es seie einer der Aufseher zu entlassen den andern aber beizubehalten.
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1853
2. Februar
Herr Pfarrer trägt vor, es seie höchst mangelhaft, dass für den Mesmer keine bestimmten Vorschriften bestehen und beantragt, den Entwurf einer Mesmer-Instruktion. Auf welche hin dann die Wahl des Mesmers vorgenommen würde. Eine solche zu entwerfen macht sich der Pfarrer selbst erbötigt. Wurde einstimmig genehmigt.
10. Februar
Herr Pfarrer trägt vor, das verlesene Protokoll rufe einer Beratung des Armenwesens im Allgemeinen. Die Zustände der hiesigen Armen seien zur Zeit derart, dass bereits viele hiesige Armen den Bettel als förmliches Gewerbe betreiben. Teils solche die freilich arbeitsunfähig seien, teils aber auch solche die sich aus Liederlichkeit dem Bettel ergeben und so die bettelnde Klasse oder wenigstens den grösseren Teil derselben bereits im Überfluss lebe, währendem solche Arme die noch Ehrgefühl haben und sich scheuen das Betteln zu ergreifen, vielmal Not und Mangel leiden müssen. Das Armengesetz schreibe nicht nur die Unterstützung der Armen mit Brot, sondern auch die Aufsicht über dieselben in physischer und moralischer Hinsicht vor. Dagegen aber habe die Gemeinde gegenüber den Armen auch Rechte, deren Ausübung unter Umständen ebenso zur Pflicht gemacht sei als der Unterhalt mit Brot, etc. Wenn auch die hiesige Gemeinde an ihren Armen schon vieles getan, dass die Aufsicht in physischer und moralischer Beziehung höchst mangelhaft, ja bereits vernachlässigt und bei der vorhandenen Einrichtung auch bereits nicht möglich sei, die Armen zu verköstigen. Es seie nun die erste Aufgabe des Kirchenstandes zu beraten, wie und auf welche Art und Weise die Armen nicht nur mit alltäglichem Brot sondern auch noch in moralischer und physischer Beziehung versorgt und unter spezielle Aufsicht und Leitung gestellt werden können. Wenn nun wie bisher wieder eine Steuer eingezogen und an die Bedürftigen für je 3-4 Wochen ausgeteilt werde, haben dieselben wohl wieder Brot, die Hauptsache dagegen, die spezielle Beaufsichtigung, welche ihm ebenso sehr am Herzen liege als die Versorgung mit alltäglichem Brot, bleibe wie bis anhin im Bereich der Unmöglichkeit. Herr Pfarrer teilt die hiesigen Armen in folgende drei Klassen ein:
1.Klasse: Erwachsene und Arbeitunfähige welche total der Gemeinde zur Last fallen.
2. Klasse: Verwaiste Kinder.
3. Klasse: Vaterlose Familien.
Um nun jede Klasse dem Erfordernis entsprechend zu unterstützen und unter spezielle Aufsicht stellen zu können, schlägt derselbe vor.
A) bezüglich der ersten Klasse von welcher die Mehrzahl physisch und moralisch vernachlässigt sei, diese auszumitteln, zusammen in einem Hause zu unterbringen und aus denselben unter Leitung und Aufsicht eine gemeinsame Haushaltung zu bilden. Zu diesem Zweck habe er bereits die Behausung des M.B. und der A.S., ausersehen. Welch beiden Wohnungen zum Verkauf angeboten seien. Diese wolle er auf seinen Namen ankaufen oder durch jemanden ankaufen lassen. Auf Aktion die er zu erhalten Aussicht habe und der Gemeinde auf 5 Jahre als Armenhaus unentgeltlich überlassen, wenn die Gemeinde die Verpflichtung eingehe, auf Ablauf dieser 5 Jahre wenn sich die Anstalt gut bewährt, das Haus und den Kaufschilling eigentümlich zu übernehmen oder dannzumals dies nicht gefallen sollte, dass wenigstens den Verlust zu tragen den er Herr Pfarrer infolge Wiederverkauf nehmen sollte.
B ) Die zweite Klasse, verwaiste Kinder, wie bis anhin an ehrbare Leute an Kost zu geben.
C) Die dritte Klasse, vaterlose Familien, (Witwen mit unerzogenen Kindern) auch diese will Herr Pfarrer, sollen in ein und denselben mit Zimmerabteilungen eingerichteten Hause untergebracht werden. Hinzu wären nach seiner Ansicht die Behausung des J.R., Oberküfer, zweckmässig und könnten vielleicht die erste und dritte Klasse in dieser Behausung versorgt werden. Sollte der Kirchenstand letztere Ansicht teilen und den Vorschlag genehmigen, würde er anstatt der Behausung des M.B. und der A.S. diejenige des R.K. unter den gleichen Bedingnissen welche die Gemeinde einzugehen hätte, ankaufen. Vorderhand beantrage er zum Unterhalt der Armen im Allgemeinen das Kochen einer Armensuppe und zwar in der Weise, dass dieselbe mit jemand solidem verackerdiert werde. Für 2 bis 2 ½ Kreuzer könnte die Portion nahrhafte Suppe verabreicht werden. Sämtliche Mitglieder des Kirchenstandes sind mit den von Herrn Pfarrer entwickelten Ansichten einverstanden, halten jedoch dafür, dass wenn auch die dritte Klasse in einer Behausung unterbracht werden sollte, zuviel Räumlichkeiten erforderlich und die Anstalt zu grosszügig und kostspielig würde und wird daher beschlossen, dem Gemeinderat zu Handen der Einwohnergemeinde zu empfehlen,
1. die Unterstützung der Armen in Suppe zu verabreichen.
2. Die Bedingnisse des Herr Pfarrers bezüglich des Ankaufs der Behausung des M.B. und der A.S. einzugehen.
1. März
Organisation des Armenwesens. Artikelweise Beratung des von Herrn Pfarrer gemachten Entwurfes.
Paragraph 1: Auf die Dauer von 5 Jahren wird zum Behuf zur Versorgung hiesiger armer Leute - besonders Witwen - ein Armenhaus eingerichtet. Auch Kinder können in demselben versorgt werden. Diese aber, sofern sie über 6 Jahre alt sind, müssen getrennt von den erwachsenen Personen leben.
Paragraph 2: Der Gemeinderat als Armenbehörde ist auch die Aufsichtsbehörde über das Armenwesen.
Paragraph 3: Die Verwaltung des Armenhauses muss getrennt von der übrigen Armenpflege bleiben und eigene Rechnung führen und ablegen.
Paragraph 4: Dem Gemeinderat steht zu a) die Person zu bestimmen, welche in das Armenhaus sollen aufgenommen werden. b) Über Einnahmen und Ausgaben der Armenhauskasse Beschlüsse zu fassen. c) Aus dem Armengut oder anderen Quellen den nötigen Bedarf von Lebensmitteln fürs Armenhaus herbeizuschaffen. Die den Armenvater zu ernennen.
Paragraph 5: Der Gemeinderat wählt eine Armenhauskommission aus 3 bis 5 Mitgliedern. Der Pfarrer ist Mitglied derselben von Amtes wegen.
Paragraph 6: Die Armenhauskommission führt die Beschlüsse des Gemeinderates aus, wacht über Ordnung und Zucht im Hause, besorgt die innere Einrichtung, die Einnahmen und Ausgaben, führt gehörige Aufsicht über den Hausvater und die Hausmutter, gibt dem Gemeinderat von Zeit zu Zeit genaue Berichte über den Bestand des Armenhauses und stellt zu Handen des letzteren Anträge.
Beschluss: Es sei vorstehender Entwurf in empfehlendem Sinne an den Gemeinderat zu bringen.
10. Oktober
Armenwesen betreffend. Herr Pfarrer tragen vor, er habe im Verlauf der Zeit wahrgenommen, dass die Herren Vorgesetzten wenig Neigung zeigen das Armenhaus ins Leben zu rufen. Allein Vorsorge für die Armen zu treffen sei immerhin zuerst Aufgabe des Kirchenstandes und diese Aufgabe dürfe nicht vergessen werden. Auf seiner Reise die er im Laufe dieses Sommers zu seiner Erholung gemacht, habe er mit Wohlgefallen die industrielle Tätigkeit in mehreren Kantonen, selbst in den kleinen Kantonen wahrgenommen und namentlich beachtet, wie viele Personen die sonst arbeit- und verdienstunfähig wären, mit Seidenweben beschäftigt wurden. Im Gegensatz zu diesem Gewerbefleiss fuhr er dann wieder auf das untätige Wesen des Kantons Schaffhausen mit Bedauern zurückfahren müssen. Vieles Nachdenken habe auf dieser Reise sowie Zuhause das hiesige Armenwesen verursacht. Nun habe er sich mit seiner lieben Frau beraten, ob das Seidenweben nicht auch in unserer Gemeinde eingeführt werden könnte. Und im Verlauf der Beratungen von seinen Kindern vernommen, dass dieses Handwerk von S.B. bereits angefangen sei. Durch diesen und einen Fabrikanten, der das Seidenweben in der benachbarten Gemeinde Löhningen ins Leben gerufen, habe er untersuchen lassen, ob das zu einem Armenhause angekaufte Gebäude sich zu einer Seidenweberei eignen würde. Dieselben seien der Ansicht, dass man die Kreuzstöcke danach ”?” würden im oberen Stocke vier Webstühle angebracht werden könnten. Herr Pfarrer empfiehlt nun zur reiflichen Beratung und Betrachtung ob das Seidenweben nicht unter den sich unterstützungsbedürftigen Weibspersonen eingeführt werden könne und in welcher Art und Weise das Unternehmen auszuführen wäre.
Herr Präsident B. und Friedensrichter B. tragen Bedenken, der Gemeinde neuerdings sachbezügliche Anträge zu bringen, zumal der die Gemeinde schon zur Zeit als sie bezüglich der späteren Übernahme des Hauses Verpflichtungen eingegangen, dasselbe bereits mit Unwille getan habe. Komme nun der Gemeinderat wieder mit derartigen Anträgen so sei wenig Hoffnung vorhanden, dass dieselben Anklang finden würden. Sie daher lieber sehen würden, wenn Herr Pfarrer die Gemeinde von ihrem in Betreff eines Armenhauses eingegangenen Verpflichtungen entbinden und die Einführung der Seidenweberei mit ”?” unternommen würde. Im gleichen Sinne votieren die andern Mitglieder. Herr Pfarrer erklärt hierauf, dass er zum Voraus beabsichtige, die Gemeinde von fraglichen Verpflichtungen zu entbinden, da er mit der Gemeinde als solche nicht gerne etwas zu schaffen habe und nun heute die Erklärung gebe, dass der Vertrag bezüglich der späteren Übernehmer der durch ihn angekauften Behausung gänzlich aufgehoben sein solle. Auch sei er ohnedies gesonnen, die Seidenweberei auf eigene Rechnung im Interesse und zum Wohl der hiesigen Einwohner einzuführen. Dagegen wünsche er, dass der Gemeinderat ihn ”?” Beziehung hierin an die Hand gehe und als Armenbehörde für arme Personen ein billiges Kostgeld bezahle, worin dass allfälligs die in die Lehre aufgenommenen Personen nicht nach ihrem Belieben wieder austreten können. Diese Offerte des Herrn Pfarrers wurde mit Wohlgefallen entgegengenommen und die näheren Betreffungen und Bestimmungen auf eine spätere ”?” verschoben.
10. Oktober
Kanzel betreffend. Herr Pfarrer führen an er habe seinerzeit gewünscht, es möchten die Bilder der vier heiligen Apostel als Sinnbild der Prediger und an der neuen Kanzel in der Kirche angebracht werden. Allein der Schreiner hatte ihm gesagt, der Herr Präsident hätte geäussert, man solle dieselben weglassen. Die Kanzel sei nun bereits fertig und gerade an denjenigen Stellen wo denen die Bilder hätten angebracht werden sollen, sei schon alles elegant poliert und fertig. Weil untere Teile noch roh und unvollendet seien, aus welchen hervorgehe, dass es darauf abgesehen sei dem Publikum vorzustellen, als wäre es schade, wenn diese schönen Furniere mit diesen Sinnbildern etwas bedeckt würden. Nun müsse er (Herr Pfarrer) da nach allen Aussagen von Kennern der Kirchenbaukunst diese Sinnbilder die schönste Zierde der Kanzel und des ganzen Gebäudes wären, musste nun vom Schreiner sozusagen buxiert worden sein. Wünschen dass dieselben dennoch angebracht werden. Herr Präsident B. bemerkt hierüber, dass er sich nie positiv gegen Anbringung dieser Bilder ausgesprochen habe und erklärt, sowie auch die andern verschiedenen Mitglieder, dass diese vier Bilder noch angebracht werden können, sie damit einverstanden seien.
Kleinkinderschule. Schliesslich führen Herr Pfarrer an, schon früher habe er die Einführung einer Kleinkinderschule angeregt, aber ohne Erfolg, nun habe in jüngster Zeit Frau S. von Siblingen bei einem Besuche den sie ihm gemacht, dieses Institut das in Siblingen bestehe, in der Weise so belebt und empfohlen, dass er (Herr Pfarrer) sich hiedurch veranlasst sehe, dasselbe neuerdings in Bewegung zu bringen. Sämtliche Mitglieder würden ebenfalls gern sehen, wenn die Anstalt eingeführt würde, wünschen aber dass dasselbe auf Privatwegen geschehen möchte, da eher Hoffnung vorhanden sein könnte, dass sich die Gemeinde dabei beteiligen, als dass das Institut gänzlich von sich aus einführen werde.
Lehrgeld für die Seidenweberinnen. Herr Pfarrer offerieren: Es haben sich schon mehrere ärmere Töchter um Aufnahme zur Erlernung der bereits auf seine -des Herrn Pfarrers- Rechnung ins Leben gerufene Seidenweberei nachgesucht. Habe aber jede Bewerberin 14 Tage Probezeit auszustehen bevor er die Aufnahme zugesagt wurde. Nun habe der Kirchenstand schon bei der Beratung über die Einführung dieses Industriezweiges die Offerte gemacht, dass wohl derselbe für ärmere Töchter das Lehrgeld aus dem Armengut zahlen, respektiv beim Gemeinderat um die Bewilligung hiezu einkommen würde. Das bestimmte Lehrgeld betrage nun 16 Gulden, bei denjenigen Töchter aber, für welche das Armengut zahle, wollte Herr Pfarrer die Verpflichtung eingehen dafür zu sorgen, dass das Armengut wieder entschädigt werde in der Weise, dass er den Töchtern allmählich etwas von ihrem Pflegelohn zurückbehalten wolle, bis das Armengut bezahlt sei, worüber die betreffenden Töchter selbst Reverse auszustellen hätten. Der Kirchenstand mit dieser Offerte einverstanden beschliesst, es seie dem Gemeinderat zu beantragen unter vorstehenden Bedingungen das Lehrgeld für arme Töchter aus dem Armengut zu zahlen.
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Herr Pfarrer trägt vor, es seie höchst mangelhaft, dass für den Mesmer keine bestimmten Vorschriften bestehen und beantragt, den Entwurf einer Mesmer-Instruktion. Auf welche hin dann die Wahl des Mesmers vorgenommen würde. Eine solche zu entwerfen macht sich der Pfarrer selbst erbötigt. Wurde einstimmig genehmigt.
10. Februar
Herr Pfarrer trägt vor, das verlesene Protokoll rufe einer Beratung des Armenwesens im Allgemeinen. Die Zustände der hiesigen Armen seien zur Zeit derart, dass bereits viele hiesige Armen den Bettel als förmliches Gewerbe betreiben. Teils solche die freilich arbeitsunfähig seien, teils aber auch solche die sich aus Liederlichkeit dem Bettel ergeben und so die bettelnde Klasse oder wenigstens den grösseren Teil derselben bereits im Überfluss lebe, währendem solche Arme die noch Ehrgefühl haben und sich scheuen das Betteln zu ergreifen, vielmal Not und Mangel leiden müssen. Das Armengesetz schreibe nicht nur die Unterstützung der Armen mit Brot, sondern auch die Aufsicht über dieselben in physischer und moralischer Hinsicht vor. Dagegen aber habe die Gemeinde gegenüber den Armen auch Rechte, deren Ausübung unter Umständen ebenso zur Pflicht gemacht sei als der Unterhalt mit Brot, etc. Wenn auch die hiesige Gemeinde an ihren Armen schon vieles getan, dass die Aufsicht in physischer und moralischer Beziehung höchst mangelhaft, ja bereits vernachlässigt und bei der vorhandenen Einrichtung auch bereits nicht möglich sei, die Armen zu verköstigen. Es seie nun die erste Aufgabe des Kirchenstandes zu beraten, wie und auf welche Art und Weise die Armen nicht nur mit alltäglichem Brot sondern auch noch in moralischer und physischer Beziehung versorgt und unter spezielle Aufsicht und Leitung gestellt werden können. Wenn nun wie bisher wieder eine Steuer eingezogen und an die Bedürftigen für je 3-4 Wochen ausgeteilt werde, haben dieselben wohl wieder Brot, die Hauptsache dagegen, die spezielle Beaufsichtigung, welche ihm ebenso sehr am Herzen liege als die Versorgung mit alltäglichem Brot, bleibe wie bis anhin im Bereich der Unmöglichkeit. Herr Pfarrer teilt die hiesigen Armen in folgende drei Klassen ein:
1.Klasse: Erwachsene und Arbeitunfähige welche total der Gemeinde zur Last fallen.
2. Klasse: Verwaiste Kinder.
3. Klasse: Vaterlose Familien.
Um nun jede Klasse dem Erfordernis entsprechend zu unterstützen und unter spezielle Aufsicht stellen zu können, schlägt derselbe vor.
A) bezüglich der ersten Klasse von welcher die Mehrzahl physisch und moralisch vernachlässigt sei, diese auszumitteln, zusammen in einem Hause zu unterbringen und aus denselben unter Leitung und Aufsicht eine gemeinsame Haushaltung zu bilden. Zu diesem Zweck habe er bereits die Behausung des M.B. und der A.S., ausersehen. Welch beiden Wohnungen zum Verkauf angeboten seien. Diese wolle er auf seinen Namen ankaufen oder durch jemanden ankaufen lassen. Auf Aktion die er zu erhalten Aussicht habe und der Gemeinde auf 5 Jahre als Armenhaus unentgeltlich überlassen, wenn die Gemeinde die Verpflichtung eingehe, auf Ablauf dieser 5 Jahre wenn sich die Anstalt gut bewährt, das Haus und den Kaufschilling eigentümlich zu übernehmen oder dannzumals dies nicht gefallen sollte, dass wenigstens den Verlust zu tragen den er Herr Pfarrer infolge Wiederverkauf nehmen sollte.
B ) Die zweite Klasse, verwaiste Kinder, wie bis anhin an ehrbare Leute an Kost zu geben.
C) Die dritte Klasse, vaterlose Familien, (Witwen mit unerzogenen Kindern) auch diese will Herr Pfarrer, sollen in ein und denselben mit Zimmerabteilungen eingerichteten Hause untergebracht werden. Hinzu wären nach seiner Ansicht die Behausung des J.R., Oberküfer, zweckmässig und könnten vielleicht die erste und dritte Klasse in dieser Behausung versorgt werden. Sollte der Kirchenstand letztere Ansicht teilen und den Vorschlag genehmigen, würde er anstatt der Behausung des M.B. und der A.S. diejenige des R.K. unter den gleichen Bedingnissen welche die Gemeinde einzugehen hätte, ankaufen. Vorderhand beantrage er zum Unterhalt der Armen im Allgemeinen das Kochen einer Armensuppe und zwar in der Weise, dass dieselbe mit jemand solidem verackerdiert werde. Für 2 bis 2 ½ Kreuzer könnte die Portion nahrhafte Suppe verabreicht werden. Sämtliche Mitglieder des Kirchenstandes sind mit den von Herrn Pfarrer entwickelten Ansichten einverstanden, halten jedoch dafür, dass wenn auch die dritte Klasse in einer Behausung unterbracht werden sollte, zuviel Räumlichkeiten erforderlich und die Anstalt zu grosszügig und kostspielig würde und wird daher beschlossen, dem Gemeinderat zu Handen der Einwohnergemeinde zu empfehlen,
1. die Unterstützung der Armen in Suppe zu verabreichen.
2. Die Bedingnisse des Herr Pfarrers bezüglich des Ankaufs der Behausung des M.B. und der A.S. einzugehen.
1. März
Organisation des Armenwesens. Artikelweise Beratung des von Herrn Pfarrer gemachten Entwurfes.
Paragraph 1: Auf die Dauer von 5 Jahren wird zum Behuf zur Versorgung hiesiger armer Leute - besonders Witwen - ein Armenhaus eingerichtet. Auch Kinder können in demselben versorgt werden. Diese aber, sofern sie über 6 Jahre alt sind, müssen getrennt von den erwachsenen Personen leben.
Paragraph 2: Der Gemeinderat als Armenbehörde ist auch die Aufsichtsbehörde über das Armenwesen.
Paragraph 3: Die Verwaltung des Armenhauses muss getrennt von der übrigen Armenpflege bleiben und eigene Rechnung führen und ablegen.
Paragraph 4: Dem Gemeinderat steht zu a) die Person zu bestimmen, welche in das Armenhaus sollen aufgenommen werden. b) Über Einnahmen und Ausgaben der Armenhauskasse Beschlüsse zu fassen. c) Aus dem Armengut oder anderen Quellen den nötigen Bedarf von Lebensmitteln fürs Armenhaus herbeizuschaffen. Die den Armenvater zu ernennen.
Paragraph 5: Der Gemeinderat wählt eine Armenhauskommission aus 3 bis 5 Mitgliedern. Der Pfarrer ist Mitglied derselben von Amtes wegen.
Paragraph 6: Die Armenhauskommission führt die Beschlüsse des Gemeinderates aus, wacht über Ordnung und Zucht im Hause, besorgt die innere Einrichtung, die Einnahmen und Ausgaben, führt gehörige Aufsicht über den Hausvater und die Hausmutter, gibt dem Gemeinderat von Zeit zu Zeit genaue Berichte über den Bestand des Armenhauses und stellt zu Handen des letzteren Anträge.
Beschluss: Es sei vorstehender Entwurf in empfehlendem Sinne an den Gemeinderat zu bringen.
10. Oktober
Armenwesen betreffend. Herr Pfarrer tragen vor, er habe im Verlauf der Zeit wahrgenommen, dass die Herren Vorgesetzten wenig Neigung zeigen das Armenhaus ins Leben zu rufen. Allein Vorsorge für die Armen zu treffen sei immerhin zuerst Aufgabe des Kirchenstandes und diese Aufgabe dürfe nicht vergessen werden. Auf seiner Reise die er im Laufe dieses Sommers zu seiner Erholung gemacht, habe er mit Wohlgefallen die industrielle Tätigkeit in mehreren Kantonen, selbst in den kleinen Kantonen wahrgenommen und namentlich beachtet, wie viele Personen die sonst arbeit- und verdienstunfähig wären, mit Seidenweben beschäftigt wurden. Im Gegensatz zu diesem Gewerbefleiss fuhr er dann wieder auf das untätige Wesen des Kantons Schaffhausen mit Bedauern zurückfahren müssen. Vieles Nachdenken habe auf dieser Reise sowie Zuhause das hiesige Armenwesen verursacht. Nun habe er sich mit seiner lieben Frau beraten, ob das Seidenweben nicht auch in unserer Gemeinde eingeführt werden könnte. Und im Verlauf der Beratungen von seinen Kindern vernommen, dass dieses Handwerk von S.B. bereits angefangen sei. Durch diesen und einen Fabrikanten, der das Seidenweben in der benachbarten Gemeinde Löhningen ins Leben gerufen, habe er untersuchen lassen, ob das zu einem Armenhause angekaufte Gebäude sich zu einer Seidenweberei eignen würde. Dieselben seien der Ansicht, dass man die Kreuzstöcke danach ”?” würden im oberen Stocke vier Webstühle angebracht werden könnten. Herr Pfarrer empfiehlt nun zur reiflichen Beratung und Betrachtung ob das Seidenweben nicht unter den sich unterstützungsbedürftigen Weibspersonen eingeführt werden könne und in welcher Art und Weise das Unternehmen auszuführen wäre.
Herr Präsident B. und Friedensrichter B. tragen Bedenken, der Gemeinde neuerdings sachbezügliche Anträge zu bringen, zumal der die Gemeinde schon zur Zeit als sie bezüglich der späteren Übernahme des Hauses Verpflichtungen eingegangen, dasselbe bereits mit Unwille getan habe. Komme nun der Gemeinderat wieder mit derartigen Anträgen so sei wenig Hoffnung vorhanden, dass dieselben Anklang finden würden. Sie daher lieber sehen würden, wenn Herr Pfarrer die Gemeinde von ihrem in Betreff eines Armenhauses eingegangenen Verpflichtungen entbinden und die Einführung der Seidenweberei mit ”?” unternommen würde. Im gleichen Sinne votieren die andern Mitglieder. Herr Pfarrer erklärt hierauf, dass er zum Voraus beabsichtige, die Gemeinde von fraglichen Verpflichtungen zu entbinden, da er mit der Gemeinde als solche nicht gerne etwas zu schaffen habe und nun heute die Erklärung gebe, dass der Vertrag bezüglich der späteren Übernehmer der durch ihn angekauften Behausung gänzlich aufgehoben sein solle. Auch sei er ohnedies gesonnen, die Seidenweberei auf eigene Rechnung im Interesse und zum Wohl der hiesigen Einwohner einzuführen. Dagegen wünsche er, dass der Gemeinderat ihn ”?” Beziehung hierin an die Hand gehe und als Armenbehörde für arme Personen ein billiges Kostgeld bezahle, worin dass allfälligs die in die Lehre aufgenommenen Personen nicht nach ihrem Belieben wieder austreten können. Diese Offerte des Herrn Pfarrers wurde mit Wohlgefallen entgegengenommen und die näheren Betreffungen und Bestimmungen auf eine spätere ”?” verschoben.
10. Oktober
Kanzel betreffend. Herr Pfarrer führen an er habe seinerzeit gewünscht, es möchten die Bilder der vier heiligen Apostel als Sinnbild der Prediger und an der neuen Kanzel in der Kirche angebracht werden. Allein der Schreiner hatte ihm gesagt, der Herr Präsident hätte geäussert, man solle dieselben weglassen. Die Kanzel sei nun bereits fertig und gerade an denjenigen Stellen wo denen die Bilder hätten angebracht werden sollen, sei schon alles elegant poliert und fertig. Weil untere Teile noch roh und unvollendet seien, aus welchen hervorgehe, dass es darauf abgesehen sei dem Publikum vorzustellen, als wäre es schade, wenn diese schönen Furniere mit diesen Sinnbildern etwas bedeckt würden. Nun müsse er (Herr Pfarrer) da nach allen Aussagen von Kennern der Kirchenbaukunst diese Sinnbilder die schönste Zierde der Kanzel und des ganzen Gebäudes wären, musste nun vom Schreiner sozusagen buxiert worden sein. Wünschen dass dieselben dennoch angebracht werden. Herr Präsident B. bemerkt hierüber, dass er sich nie positiv gegen Anbringung dieser Bilder ausgesprochen habe und erklärt, sowie auch die andern verschiedenen Mitglieder, dass diese vier Bilder noch angebracht werden können, sie damit einverstanden seien.
Kleinkinderschule. Schliesslich führen Herr Pfarrer an, schon früher habe er die Einführung einer Kleinkinderschule angeregt, aber ohne Erfolg, nun habe in jüngster Zeit Frau S. von Siblingen bei einem Besuche den sie ihm gemacht, dieses Institut das in Siblingen bestehe, in der Weise so belebt und empfohlen, dass er (Herr Pfarrer) sich hiedurch veranlasst sehe, dasselbe neuerdings in Bewegung zu bringen. Sämtliche Mitglieder würden ebenfalls gern sehen, wenn die Anstalt eingeführt würde, wünschen aber dass dasselbe auf Privatwegen geschehen möchte, da eher Hoffnung vorhanden sein könnte, dass sich die Gemeinde dabei beteiligen, als dass das Institut gänzlich von sich aus einführen werde.
Lehrgeld für die Seidenweberinnen. Herr Pfarrer offerieren: Es haben sich schon mehrere ärmere Töchter um Aufnahme zur Erlernung der bereits auf seine -des Herrn Pfarrers- Rechnung ins Leben gerufene Seidenweberei nachgesucht. Habe aber jede Bewerberin 14 Tage Probezeit auszustehen bevor er die Aufnahme zugesagt wurde. Nun habe der Kirchenstand schon bei der Beratung über die Einführung dieses Industriezweiges die Offerte gemacht, dass wohl derselbe für ärmere Töchter das Lehrgeld aus dem Armengut zahlen, respektiv beim Gemeinderat um die Bewilligung hiezu einkommen würde. Das bestimmte Lehrgeld betrage nun 16 Gulden, bei denjenigen Töchter aber, für welche das Armengut zahle, wollte Herr Pfarrer die Verpflichtung eingehen dafür zu sorgen, dass das Armengut wieder entschädigt werde in der Weise, dass er den Töchtern allmählich etwas von ihrem Pflegelohn zurückbehalten wolle, bis das Armengut bezahlt sei, worüber die betreffenden Töchter selbst Reverse auszustellen hätten. Der Kirchenstand mit dieser Offerte einverstanden beschliesst, es seie dem Gemeinderat zu beantragen unter vorstehenden Bedingungen das Lehrgeld für arme Töchter aus dem Armengut zu zahlen.
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1854
10. April
Kirchweihe verschieben derselben: Herr Pfarrer tragen vor: wenn die Kircheweihe auf den Sonntag, auf den sie sonst gewöhnlich falle, abgehalten werde, komme sie zu nahe auf das heilige Osterfest. Dann wäre ihn ”?” ”?” das mit der Kirchweihe auch mit der Einweihung der Kanzel und des noch anzuschaffenden Altars stattfinden könnte. Beschluss; beim Gemeinderat darauf anzutragen seie, die Kirchweihe einstweilen auf unbestimmte Zeit zu verschieben und möge Herr Pfarrer am Ostermontag auf der Kanzel hievon geeignete Anzeige machen.
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Kirchweihe verschieben derselben: Herr Pfarrer tragen vor: wenn die Kircheweihe auf den Sonntag, auf den sie sonst gewöhnlich falle, abgehalten werde, komme sie zu nahe auf das heilige Osterfest. Dann wäre ihn ”?” ”?” das mit der Kirchweihe auch mit der Einweihung der Kanzel und des noch anzuschaffenden Altars stattfinden könnte. Beschluss; beim Gemeinderat darauf anzutragen seie, die Kirchweihe einstweilen auf unbestimmte Zeit zu verschieben und möge Herr Pfarrer am Ostermontag auf der Kanzel hievon geeignete Anzeige machen.
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1856
10. Januar
Herr Pfarrer zeigt an, dass der seitherige Mesmer S.T. abgedankt habe und zu einer Neuwahl geschritten werden müsse. Man müsse um einen der Stelle genügenden Mann aufzufinden, notwendig die seither auf 21 Gulden sich belaufende Besoldung zu erhöhen. Beschluss: es sollen dem künftigen Mesmer 90 Franken aus dem Kirchengute und 10 Franken aus dem Gemeindegut an Besoldung verabreicht werden. Holz und andere ”?” sollen dagegen nicht mehr gegeben werden.
31. Januar
B.S., B.Z., B.G. und B.R. ziehen den Bettel nach und seien so schlecht bekleidet, dass es für die Gemeinde eine Schmach sei die Leute so herumlaufen zu lassen. Beschluss: darüber nachzudenken und einer späteren Beratung zu unterwerfen wie abgeholfen werden könne.
22. Februar
Nachtmahlswein: Der Mesmer beklagt sich, dass ihm wenig Wein übrigbleibe, wenn er dem Kirchenpfleger das bisherige Mass abtreten solle. Man bespricht das Verhältnis, und findet, dass dem Kirchenpfleger das bisherige Mass nicht mehr verabreicht werden könne.
Stabhalter S. findet, dass man dem Herrn Pfarrer der in Fällen Hauskommunion zu halten habe, seine Mass verabreichen solle, dem Kirchepfleger dagegen eine halbe Mass. Herr Pfarrer protestiert dagegen und will, dass wenn dem Kirchenpfleger seine Mass gegeben werde, auf seine Mass verzichte.
1. November
Ein unleserlich geschriebener schlecht stilisierter Brief ohne Namensunterschrift liegt vor mit dem Gesuche an ehrwürdigen Kirchenstand dass Töchter, die vom Kantonsgericht beurteilt seien nicht mehr in die Mädchenstühle in der Kirche sitzen sollen. Herr Pfarrer meint, die Mädchenstühle werden bald leer werden wenn jede befleckte Jungfrau aus den Mädchenstühlen gewiesen würden. Zudem seie die Zuschrift ohne Namensunterschrift, könnte also nicht berücksichtigt werden. Beschluss: Sache auf sich beruhen lassen.
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Herr Pfarrer zeigt an, dass der seitherige Mesmer S.T. abgedankt habe und zu einer Neuwahl geschritten werden müsse. Man müsse um einen der Stelle genügenden Mann aufzufinden, notwendig die seither auf 21 Gulden sich belaufende Besoldung zu erhöhen. Beschluss: es sollen dem künftigen Mesmer 90 Franken aus dem Kirchengute und 10 Franken aus dem Gemeindegut an Besoldung verabreicht werden. Holz und andere ”?” sollen dagegen nicht mehr gegeben werden.
31. Januar
B.S., B.Z., B.G. und B.R. ziehen den Bettel nach und seien so schlecht bekleidet, dass es für die Gemeinde eine Schmach sei die Leute so herumlaufen zu lassen. Beschluss: darüber nachzudenken und einer späteren Beratung zu unterwerfen wie abgeholfen werden könne.
22. Februar
Nachtmahlswein: Der Mesmer beklagt sich, dass ihm wenig Wein übrigbleibe, wenn er dem Kirchenpfleger das bisherige Mass abtreten solle. Man bespricht das Verhältnis, und findet, dass dem Kirchenpfleger das bisherige Mass nicht mehr verabreicht werden könne.
Stabhalter S. findet, dass man dem Herrn Pfarrer der in Fällen Hauskommunion zu halten habe, seine Mass verabreichen solle, dem Kirchepfleger dagegen eine halbe Mass. Herr Pfarrer protestiert dagegen und will, dass wenn dem Kirchenpfleger seine Mass gegeben werde, auf seine Mass verzichte.
1. November
Ein unleserlich geschriebener schlecht stilisierter Brief ohne Namensunterschrift liegt vor mit dem Gesuche an ehrwürdigen Kirchenstand dass Töchter, die vom Kantonsgericht beurteilt seien nicht mehr in die Mädchenstühle in der Kirche sitzen sollen. Herr Pfarrer meint, die Mädchenstühle werden bald leer werden wenn jede befleckte Jungfrau aus den Mädchenstühlen gewiesen würden. Zudem seie die Zuschrift ohne Namensunterschrift, könnte also nicht berücksichtigt werden. Beschluss: Sache auf sich beruhen lassen.
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