Blick ins Archiv - 1904-09
Mit diesen Aufzeichnungen aus dem Jahr 1834 beginnen wir unsere Serie „Aus dem Archiv“ und forschen nach bis ins Jahr 1934.
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
1834-1841 | 1842-1847 | 1848-1856 | 1857-1875 | 1904-1909 | 1910-1934 |
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1904
2. Dezember
Herr Lehrer E. reklamierte wegen des Hin- und Hertransportierens von Schulbänken von Seiten der Besucherinnen von Bibelstunden wodurch die Bänke beschädigt und die Ordnung gestört würde. In Würdigung dieser Gründe wird beschlossen, es seien etliche Bänke aus dem Unterrichtszimmer nach dem Schulzimmer zu schaffen, wodurch dann dem Übelstand leicht kann gesteuert werden. Die Anschaffung einiger Bänke mit Rücklehne für das Unterrichtszimmer behält sich der Kirchenstand vor.
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Herr Lehrer E. reklamierte wegen des Hin- und Hertransportierens von Schulbänken von Seiten der Besucherinnen von Bibelstunden wodurch die Bänke beschädigt und die Ordnung gestört würde. In Würdigung dieser Gründe wird beschlossen, es seien etliche Bänke aus dem Unterrichtszimmer nach dem Schulzimmer zu schaffen, wodurch dann dem Übelstand leicht kann gesteuert werden. Die Anschaffung einiger Bänke mit Rücklehne für das Unterrichtszimmer behält sich der Kirchenstand vor.
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1905
3. März
Das vom Kirchenpfleger vorgelegte Budget von 1905 welches für das Kirchengut bei 1270 Franken Einnahmen und 670 Franken Ausgaben einen Vorschlag von 600 Franken vorsieht für den Pfarrhausunterhaltungsfonds einen 187 Franken und für den Pfarrhausbaufonds einen solchen von 30 Franken wird ebenfalls genehmigt und der Gemeindekanzlei übermacht. Auf den Pachtzins für die Pfarrhausscheune verzichtet der Pfarrer noch. Auf Wunsch des Pfarrers sollen ins Unterrichtszimmer drei einfache Bänke mit Rücklehnen angeschafft werden.
13. Mai
Pfarrer G. stellt die Anfrage, ob vielleicht zu dem mit den Unterrichtskindern planierten Ausflug ein Beitrag aus der Kirchenkasse könnte geleistet werden. Der Kirchenstand findet aber, dass dies nicht tunlich wäre in dem man einen Präzedenzfall schaffen würde, der kaum die Billigung der Kirchgemeinde hätte.
Herr Gemeindepräsident S. spricht den Wunsch aus, es möchten den Mitgliedern des Kirchenstandes bei der Einladung zur Sitzung auch die Haupttraktanden mitgeteilt werden, damit Gelegenheit gegeben sei, diesselben schon vor der Sitzung in Erwägung zu ziehen. Der Präsident des Kirchenstandes will gerne künftig diesem Wunsche Nachachtung verschaffen.
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Das vom Kirchenpfleger vorgelegte Budget von 1905 welches für das Kirchengut bei 1270 Franken Einnahmen und 670 Franken Ausgaben einen Vorschlag von 600 Franken vorsieht für den Pfarrhausunterhaltungsfonds einen 187 Franken und für den Pfarrhausbaufonds einen solchen von 30 Franken wird ebenfalls genehmigt und der Gemeindekanzlei übermacht. Auf den Pachtzins für die Pfarrhausscheune verzichtet der Pfarrer noch. Auf Wunsch des Pfarrers sollen ins Unterrichtszimmer drei einfache Bänke mit Rücklehnen angeschafft werden.
13. Mai
Pfarrer G. stellt die Anfrage, ob vielleicht zu dem mit den Unterrichtskindern planierten Ausflug ein Beitrag aus der Kirchenkasse könnte geleistet werden. Der Kirchenstand findet aber, dass dies nicht tunlich wäre in dem man einen Präzedenzfall schaffen würde, der kaum die Billigung der Kirchgemeinde hätte.
Herr Gemeindepräsident S. spricht den Wunsch aus, es möchten den Mitgliedern des Kirchenstandes bei der Einladung zur Sitzung auch die Haupttraktanden mitgeteilt werden, damit Gelegenheit gegeben sei, diesselben schon vor der Sitzung in Erwägung zu ziehen. Der Präsident des Kirchenstandes will gerne künftig diesem Wunsche Nachachtung verschaffen.
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1906
30. Januar
Da sich da und dort in der Gemeinde Willigkeit zeigt, für Anschaffung einer Kirchenorgel zu steuern, so soll bei nächster Gelegenheit die Kirchgemeinde angefragt werden, ob sie mit der Gründung eines Orgelbaufonds auf dem Wege freiwilliger Beiträge einverstanden sei.
2. Mai
Pfarrer G. berichtet, dass die Beaufsichtigung der Knaben während des Vormittagsgottesdienstes von den Herren Lehrer geregelt worden sei und zwar derart, dass dabei der Kirchenstand nicht in Anspruch genommen werden muss. Von Seiten etlicher Mädchen welche während der Sommerwochen in Gottesdienst von der Sonne belästigt werden, ist der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte an dem dortigen östlichen Fenster ein Vorhang angebracht werden. Wenn sich das tun lässt ohne die Luftzirkulation unmöglich zu machen soll entsprochen werden.
Dem Antrag an den Bänken im östlichen Kirchenschiff bewegliche Haken zum Aufhängen der Hüte anzubringen, wird zugestimmt. Immerhin soll die Sache vor förmlicher Beschlussfassung noch an Ort und Stelle geprüft werden, auch wird man sich mit Löhningen wo diese Einrichtung eingeführt ist, über den Kostengrund und anderes informieren.
16. Oktober
Herr S., Kirchenständer hat mit verdankenswertem Eifer die Anbringung der beschlossenen Hutaufhänger an den Bänken der männlichen Kirchenbesucher im Schiff besorgt. Eine andere Anregung, es möchte bei der zu diesen Bänken führenden Stiege ein Geländer angebracht werden, das hauptsächlich von alten und bresthaften Männern begrüsst werden würde, wird im Prinzip gutgeheissen, es wird sich nächstens Gelegenheit finden, über das Wie Näheres zu beschliessen.
In der Versammlung der Kirchgemeinde ist dies Jahr gerügt worden, dass etliche auswärtige Teilnehmer an der Beerdigung von Herrn Hauptmann R. in Männerbänken keinen Platz mehr fanden so dass sie im Mittelschiff Aufstellung zu nehmen genötigt waren. Da aber der Messmer zugleich als Totengräber funktioniert, so dass er nicht dazu verhalten werden kann, den Besuchern ihre Plätze anzuweisen muss die Aufstellung der Kirchenbesucher nach wie vor dem Takt derselben und der Rücksicht der Hiesigen gegen fremde Gäste überlassen bleiben, umso mehr als sich ein solcher Andrang nur höchst selten ereignet.
17. November
Pfarrer G. bringt den misslichen Zustand der Bestuhlung auf der sogenannten Sprührlaube zu Sprache. (Anmerkung von Übersetzer Jakob Schwyn: Die Sprührlaube war auf einer Empore, wo heute darunter die Orgel steht.) Sämtliche Mitglieder des Kirchenstandes sind damit einverstanden, dass man diese Angelegenheit nicht an dem Auge verliere und in den nächsten Jahren auf eine Neubestuhlung dringe. Momentan aber muss man in Anbetracht der ausserordentlichen Kosten welche der Einwohnergemeinde aus verschiedenen notwendigen Unternehmungen wie Turnhalle und Kleinkinderschule erwachsen auf dieses Wort noch verzichte.
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Da sich da und dort in der Gemeinde Willigkeit zeigt, für Anschaffung einer Kirchenorgel zu steuern, so soll bei nächster Gelegenheit die Kirchgemeinde angefragt werden, ob sie mit der Gründung eines Orgelbaufonds auf dem Wege freiwilliger Beiträge einverstanden sei.
2. Mai
Pfarrer G. berichtet, dass die Beaufsichtigung der Knaben während des Vormittagsgottesdienstes von den Herren Lehrer geregelt worden sei und zwar derart, dass dabei der Kirchenstand nicht in Anspruch genommen werden muss. Von Seiten etlicher Mädchen welche während der Sommerwochen in Gottesdienst von der Sonne belästigt werden, ist der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte an dem dortigen östlichen Fenster ein Vorhang angebracht werden. Wenn sich das tun lässt ohne die Luftzirkulation unmöglich zu machen soll entsprochen werden.
Dem Antrag an den Bänken im östlichen Kirchenschiff bewegliche Haken zum Aufhängen der Hüte anzubringen, wird zugestimmt. Immerhin soll die Sache vor förmlicher Beschlussfassung noch an Ort und Stelle geprüft werden, auch wird man sich mit Löhningen wo diese Einrichtung eingeführt ist, über den Kostengrund und anderes informieren.
16. Oktober
Herr S., Kirchenständer hat mit verdankenswertem Eifer die Anbringung der beschlossenen Hutaufhänger an den Bänken der männlichen Kirchenbesucher im Schiff besorgt. Eine andere Anregung, es möchte bei der zu diesen Bänken führenden Stiege ein Geländer angebracht werden, das hauptsächlich von alten und bresthaften Männern begrüsst werden würde, wird im Prinzip gutgeheissen, es wird sich nächstens Gelegenheit finden, über das Wie Näheres zu beschliessen.
In der Versammlung der Kirchgemeinde ist dies Jahr gerügt worden, dass etliche auswärtige Teilnehmer an der Beerdigung von Herrn Hauptmann R. in Männerbänken keinen Platz mehr fanden so dass sie im Mittelschiff Aufstellung zu nehmen genötigt waren. Da aber der Messmer zugleich als Totengräber funktioniert, so dass er nicht dazu verhalten werden kann, den Besuchern ihre Plätze anzuweisen muss die Aufstellung der Kirchenbesucher nach wie vor dem Takt derselben und der Rücksicht der Hiesigen gegen fremde Gäste überlassen bleiben, umso mehr als sich ein solcher Andrang nur höchst selten ereignet.
17. November
Pfarrer G. bringt den misslichen Zustand der Bestuhlung auf der sogenannten Sprührlaube zu Sprache. (Anmerkung von Übersetzer Jakob Schwyn: Die Sprührlaube war auf einer Empore, wo heute darunter die Orgel steht.) Sämtliche Mitglieder des Kirchenstandes sind damit einverstanden, dass man diese Angelegenheit nicht an dem Auge verliere und in den nächsten Jahren auf eine Neubestuhlung dringe. Momentan aber muss man in Anbetracht der ausserordentlichen Kosten welche der Einwohnergemeinde aus verschiedenen notwendigen Unternehmungen wie Turnhalle und Kleinkinderschule erwachsen auf dieses Wort noch verzichte.
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1907
16. ?
Das Budget pro 1907 wird noch in einigen Punkten abgeändert, indem Pfarrer G. auch für das laufende Jahr auf den Pachtzins der Pfarrhausscheune verzichtet und der Gemeinde wegen Mehrarbeit des Mesmers in Folge des neuen Geläutes eine Erhöhung der Besoldung desselben von 250.- auf 300.- Franken zu beantragen ist. In dieser modifizierten Fassung wird das Budget ebenfalls gutgeheissen und weitergeleitet. Anmerkung: In der Kirchgemeinde vom 4. August wurde die Rechnung angenommen, ebenso der Antrag des Kirchenstandes auf Abnahme der Hälfte der Kosten für die Uhr, endlich die Mesmerbesoldung auf Fr. 400.- erhöht.
5. September
Pfarrer G. macht Mitteilung dass er von sich aus die Dispensation der Konfirmanden-Knaben aus den Gesangsübungen angeordnet habe, indem die Knaben in diesem Alter wegen Stimmbruch meistens nicht singen können und dürfen. Der Antrag von Herrn S., Armenpfleger, es möchte die Inschrift auf dem Grabe des Herrn Pfarrer O. wieder vergoldet werden, findet Beifall. Bevor aber etwas beschlossen wird, soll Pfarrer G. bei zwei Vergoldern in Schaffhausen Erkundigungen einziehen, wie hoch sich diese Renovation belaufen würde.
9. September
Die Rechnung des Herrn Gemeindekassiers B. über Einnahmen und Ausgaben bei Anschaffung und Installierung der neuen Kirchenglocken sowie der neuen Turmuhr liegt noch einmal vor, diesmal samt Belegen. Sie wird auch einstimmig genehmigt. Herr R. Kassier wird angewiesen, dem Gemeindekassier die Fr. 1451.10 auszubezahlen, welche die Kirchenkasse noch schuldet.
22. November
Pfarrer G. teilt mit, dass er die Erneuerung auf der Inschrift auf dem Grabstein des Herrn Pfarrer O. dem Herrn O. Bildhauer an der Hochstrasse in Schaffhausen aufgetragen habe, der die Arbeit im künftigen Frühling will ausführen lassen. Pfarrer G. lenkt die Aufmerksamkeit des Kirchenstandes wieder auf den misslichen Zustand der sogenannten Sprüherlaube in unserer Kirche und weil die Gründe, welche am 17. November des vorigen Jahres eine Verschiebung dieser Angelegenheit rechtfertigten, seither weggefallen sind, wird der Beschluss gefasst, es sei der titulierte Gemeinderat zu ersuchen, der Einwohnergemeinde die Neubestuhlung der genannten westlichen Empore zu beantragen. Der Kirchenstand würde seinerseits der Kirchgemeinde empfehlen, es solle die Hälfte der Kosten vom Kirchengut übernommen werden.
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Das Budget pro 1907 wird noch in einigen Punkten abgeändert, indem Pfarrer G. auch für das laufende Jahr auf den Pachtzins der Pfarrhausscheune verzichtet und der Gemeinde wegen Mehrarbeit des Mesmers in Folge des neuen Geläutes eine Erhöhung der Besoldung desselben von 250.- auf 300.- Franken zu beantragen ist. In dieser modifizierten Fassung wird das Budget ebenfalls gutgeheissen und weitergeleitet. Anmerkung: In der Kirchgemeinde vom 4. August wurde die Rechnung angenommen, ebenso der Antrag des Kirchenstandes auf Abnahme der Hälfte der Kosten für die Uhr, endlich die Mesmerbesoldung auf Fr. 400.- erhöht.
5. September
Pfarrer G. macht Mitteilung dass er von sich aus die Dispensation der Konfirmanden-Knaben aus den Gesangsübungen angeordnet habe, indem die Knaben in diesem Alter wegen Stimmbruch meistens nicht singen können und dürfen. Der Antrag von Herrn S., Armenpfleger, es möchte die Inschrift auf dem Grabe des Herrn Pfarrer O. wieder vergoldet werden, findet Beifall. Bevor aber etwas beschlossen wird, soll Pfarrer G. bei zwei Vergoldern in Schaffhausen Erkundigungen einziehen, wie hoch sich diese Renovation belaufen würde.
9. September
Die Rechnung des Herrn Gemeindekassiers B. über Einnahmen und Ausgaben bei Anschaffung und Installierung der neuen Kirchenglocken sowie der neuen Turmuhr liegt noch einmal vor, diesmal samt Belegen. Sie wird auch einstimmig genehmigt. Herr R. Kassier wird angewiesen, dem Gemeindekassier die Fr. 1451.10 auszubezahlen, welche die Kirchenkasse noch schuldet.
22. November
Pfarrer G. teilt mit, dass er die Erneuerung auf der Inschrift auf dem Grabstein des Herrn Pfarrer O. dem Herrn O. Bildhauer an der Hochstrasse in Schaffhausen aufgetragen habe, der die Arbeit im künftigen Frühling will ausführen lassen. Pfarrer G. lenkt die Aufmerksamkeit des Kirchenstandes wieder auf den misslichen Zustand der sogenannten Sprüherlaube in unserer Kirche und weil die Gründe, welche am 17. November des vorigen Jahres eine Verschiebung dieser Angelegenheit rechtfertigten, seither weggefallen sind, wird der Beschluss gefasst, es sei der titulierte Gemeinderat zu ersuchen, der Einwohnergemeinde die Neubestuhlung der genannten westlichen Empore zu beantragen. Der Kirchenstand würde seinerseits der Kirchgemeinde empfehlen, es solle die Hälfte der Kosten vom Kirchengut übernommen werden.
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1908
29. April
Zur Kirchenrechnung. Das Jahr 1907 weist im Kirchengut (Fr. 33’889.12 auf 31. Dez. 07) einen Rückschlag von Fr. 827.43 auf, was durch die Abzahlung der Kirchenglocken und der Kirchenuhr im Restbetrag von Fr. 1’451.10 erklärt ist. Der Pfarrhaus-Unterhaltungsfonds (Fr. 4143.-) dagegen weist einen Vorschlag auf von Fr. 268.65 und der Pfarrhaus-Baufonds (Fr. 849.85) einen solchen von Fr. 34.-.
9. September
Es soll der Kirchgemeinde beantragt werden, sie möge die Einrichtung des elektrischen Lichtes im Pfarrhaus auf Kosten des Kirchengutes bewilligen. Über die Anzahl der Lampen wird sich Pfarrer G. noch mit Herrn Präsident S. ins Einvernehmen setzen. Von einer Beleuchtung der Kirche wird vorläufig Umgang genommen. An der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni dieses Jahres ist noch einmal –wie im Protokoll vom 16.10.06- der Wunsch geäussert worden, es möge bei stark besuchten Leichenbegräbnissen jemand da sein, der den auswärtigen Teilnehmern Plätze anweise. Der Kirchenstand beschliesst, Herrn B., Mesmer, diese Aufgabe zu überbinden. Ebenfalls aus dem Schosse der Kirchgemeinde wurde der Antrag gestellt, es seien bei Leichenbegräbnissen die auf einen Samstag fallen, sämtliche Glocken zu läuten. Der Kirchenstand geht –um Ungleichheiten zu vermeiden noch weiter, indem er dem Mesmer Anweisung gibt, inskünftig bei jeder Bestattung –ausgenommen bei denjenigen ganz kleiner Kinder- mit allen Glocken zu läuten. Es ist ihm unbenommen, hiefür eine Entschädigung zu beanspruchen.
12. September
Pfarrer G. sieht sich genötigt, nochmals auf den in letzter Sitzung gefassten Beschluss betreffend Läuten sämtlicher Glocken bei Beerdigungen zurückzukommen. Indem er von Herrn Präsidenten S. darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass laut Gemeindegesetz (Gesetzessammlung) das Verfügungsrecht über die Benützung der Kirchenglocken der Einwohnergemeinde zusteht. Es soll also dem Antragsteller Herrn S., Präsident des Lesevereins bei der Morgen stattfindenden Gemeindeversammlung mitgeteilt werden, dass er seinen Antrag, wenn er an demselben festhalte, in einer Gemeindeversammlung vorbringen könne. Bis auf weiteres habe der Mesmer Weisung bei Leichenbegräbnissen nur mit 3 Glocken zu läuten. Auch am Sonntag wenn die Bestattung nicht auf die Zeit des Vormittagsgottesdienstes fällt.
12. November
Herr R. Kirchenpfleger legt das Budget pro 1909 vor. Trotz der auf Fr. 400.- berechneten Installation der elektrischen Beleuchtung des Pfarrhauses, resultiert beim Kirchengut ein mutmasslicher Vorschlag von Fr. 265.- . Beim Pfarrhaus-Unterhaltungsfond ein solcher von Fr. 95.- und beim Pfarrhaus-Baufonds ein dito. von 35.--.
Pfarrer G. berichtet dass etliche Konfirmandinnen bei Hochzeiten bis gegen den Morgen mitgemacht haben. Eine davon - H.B. - welche durch eine Liebschaft Ärgernis erregte, unter erschwerenden Umständen. Er soll letzterer mitgeteilt werden, dass sie nur unter der Voraussetzung unklagbaren Verhaltens im Unterricht zu belassen sei. Im Übrigen findet der Kirchenstand, der Pfarrer dürfe nicht nur darauf dringen, dass ihn Konfirmanden vom Besuch von Hochzeiten in Kenntis setzen, sondern dass sie spätestens um Mitternacht nach Hause gehen. Gelegentlich soll es auch den Eltern ans Herz gelegt werden, sie möchten ihre Kinder nicht bis in alle Nacht auf den Strassen herumstreichen lassen.
Die Vergoldung der Inschrift auf dem Grabstein des Herrn Pfarrer O. ist endlich ausgeführt worden.
4. Dezember
Der Antrag von Pfarrer G., es sie Herrn Lehrer W., für seine in verdankungswerter Weise geleistete Mitwirkung bei den seit Anfang November im Schulhause abgehaltenen Choralübungen am Sonntagabend eine Gratifikation von Fr. 1.- pro Stunde im Maximum Fr. 20.- zu übergeben, wird einstimmig angenommen.
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Zur Kirchenrechnung. Das Jahr 1907 weist im Kirchengut (Fr. 33’889.12 auf 31. Dez. 07) einen Rückschlag von Fr. 827.43 auf, was durch die Abzahlung der Kirchenglocken und der Kirchenuhr im Restbetrag von Fr. 1’451.10 erklärt ist. Der Pfarrhaus-Unterhaltungsfonds (Fr. 4143.-) dagegen weist einen Vorschlag auf von Fr. 268.65 und der Pfarrhaus-Baufonds (Fr. 849.85) einen solchen von Fr. 34.-.
9. September
Es soll der Kirchgemeinde beantragt werden, sie möge die Einrichtung des elektrischen Lichtes im Pfarrhaus auf Kosten des Kirchengutes bewilligen. Über die Anzahl der Lampen wird sich Pfarrer G. noch mit Herrn Präsident S. ins Einvernehmen setzen. Von einer Beleuchtung der Kirche wird vorläufig Umgang genommen. An der Kirchgemeindeversammlung vom 14. Juni dieses Jahres ist noch einmal –wie im Protokoll vom 16.10.06- der Wunsch geäussert worden, es möge bei stark besuchten Leichenbegräbnissen jemand da sein, der den auswärtigen Teilnehmern Plätze anweise. Der Kirchenstand beschliesst, Herrn B., Mesmer, diese Aufgabe zu überbinden. Ebenfalls aus dem Schosse der Kirchgemeinde wurde der Antrag gestellt, es seien bei Leichenbegräbnissen die auf einen Samstag fallen, sämtliche Glocken zu läuten. Der Kirchenstand geht –um Ungleichheiten zu vermeiden noch weiter, indem er dem Mesmer Anweisung gibt, inskünftig bei jeder Bestattung –ausgenommen bei denjenigen ganz kleiner Kinder- mit allen Glocken zu läuten. Es ist ihm unbenommen, hiefür eine Entschädigung zu beanspruchen.
12. September
Pfarrer G. sieht sich genötigt, nochmals auf den in letzter Sitzung gefassten Beschluss betreffend Läuten sämtlicher Glocken bei Beerdigungen zurückzukommen. Indem er von Herrn Präsidenten S. darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass laut Gemeindegesetz (Gesetzessammlung) das Verfügungsrecht über die Benützung der Kirchenglocken der Einwohnergemeinde zusteht. Es soll also dem Antragsteller Herrn S., Präsident des Lesevereins bei der Morgen stattfindenden Gemeindeversammlung mitgeteilt werden, dass er seinen Antrag, wenn er an demselben festhalte, in einer Gemeindeversammlung vorbringen könne. Bis auf weiteres habe der Mesmer Weisung bei Leichenbegräbnissen nur mit 3 Glocken zu läuten. Auch am Sonntag wenn die Bestattung nicht auf die Zeit des Vormittagsgottesdienstes fällt.
12. November
Herr R. Kirchenpfleger legt das Budget pro 1909 vor. Trotz der auf Fr. 400.- berechneten Installation der elektrischen Beleuchtung des Pfarrhauses, resultiert beim Kirchengut ein mutmasslicher Vorschlag von Fr. 265.- . Beim Pfarrhaus-Unterhaltungsfond ein solcher von Fr. 95.- und beim Pfarrhaus-Baufonds ein dito. von 35.--.
Pfarrer G. berichtet dass etliche Konfirmandinnen bei Hochzeiten bis gegen den Morgen mitgemacht haben. Eine davon - H.B. - welche durch eine Liebschaft Ärgernis erregte, unter erschwerenden Umständen. Er soll letzterer mitgeteilt werden, dass sie nur unter der Voraussetzung unklagbaren Verhaltens im Unterricht zu belassen sei. Im Übrigen findet der Kirchenstand, der Pfarrer dürfe nicht nur darauf dringen, dass ihn Konfirmanden vom Besuch von Hochzeiten in Kenntis setzen, sondern dass sie spätestens um Mitternacht nach Hause gehen. Gelegentlich soll es auch den Eltern ans Herz gelegt werden, sie möchten ihre Kinder nicht bis in alle Nacht auf den Strassen herumstreichen lassen.
Die Vergoldung der Inschrift auf dem Grabstein des Herrn Pfarrer O. ist endlich ausgeführt worden.
4. Dezember
Der Antrag von Pfarrer G., es sie Herrn Lehrer W., für seine in verdankungswerter Weise geleistete Mitwirkung bei den seit Anfang November im Schulhause abgehaltenen Choralübungen am Sonntagabend eine Gratifikation von Fr. 1.- pro Stunde im Maximum Fr. 20.- zu übergeben, wird einstimmig angenommen.
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1909
26. Mai
Die Rechnung des Herrn J.Z. in Schaffhausen für Erstellung der elektrischen Beleuchtungsanlage im Pfarrhause beläuft sich auf Fr. 435.45 woran Pfarrer G. Fr. 35.45 übernehmen wird, indem er von sich aus eine zuvor nicht vorgesehene Lampe im Keller und eine Umschaltung befohlen hat, So wird die Rechnung den Kostenvoranschlag der auf Fr. 378.- lautete, nicht überraschend viel überschreiten. Sie soll, da die Einrichtung in erfreulicher Weise funktioniert, zur Zahlung angewiesen werden.
Herr B. zum Rebstock findet, es dürfte für die Instandhaltung des Kinderfriedhofes mehr getan werden. Bevor man Beschluss fasst, wollen sich die Mitglieder am folgenden Vormittag an Ort und Stelle die Verhältnisse ansehen.
15. September
Auf kynemathographische Vorstellungen in der Kirche von Seiten der Heilsarmee wird Verzicht geleistet, in dem es uns fraglich vorkommt, ob diese Vorführungen wirklich so würdig und erbaulich sind, wie es in der Bitte um Gestattung derselben behauptet wird.
24. November
Da bei Herrn H.B., die mündlichen Bitten von Pfarrer G., derselbe möge in der Kirche das anderen zum Anstoss gereichende Ausspucken unterlassen nur wenig gefruchtet hat, soll er schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, dass man diese üble Gewohnheit nicht länger dulden könne und dass man auch erwarte, er erscheine inskünftig in anständiger Verfassung wenn er dem Gottesdienst beiwohnen wolle.
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Die Rechnung des Herrn J.Z. in Schaffhausen für Erstellung der elektrischen Beleuchtungsanlage im Pfarrhause beläuft sich auf Fr. 435.45 woran Pfarrer G. Fr. 35.45 übernehmen wird, indem er von sich aus eine zuvor nicht vorgesehene Lampe im Keller und eine Umschaltung befohlen hat, So wird die Rechnung den Kostenvoranschlag der auf Fr. 378.- lautete, nicht überraschend viel überschreiten. Sie soll, da die Einrichtung in erfreulicher Weise funktioniert, zur Zahlung angewiesen werden.
Herr B. zum Rebstock findet, es dürfte für die Instandhaltung des Kinderfriedhofes mehr getan werden. Bevor man Beschluss fasst, wollen sich die Mitglieder am folgenden Vormittag an Ort und Stelle die Verhältnisse ansehen.
15. September
Auf kynemathographische Vorstellungen in der Kirche von Seiten der Heilsarmee wird Verzicht geleistet, in dem es uns fraglich vorkommt, ob diese Vorführungen wirklich so würdig und erbaulich sind, wie es in der Bitte um Gestattung derselben behauptet wird.
24. November
Da bei Herrn H.B., die mündlichen Bitten von Pfarrer G., derselbe möge in der Kirche das anderen zum Anstoss gereichende Ausspucken unterlassen nur wenig gefruchtet hat, soll er schriftlich in Kenntnis gesetzt werden, dass man diese üble Gewohnheit nicht länger dulden könne und dass man auch erwarte, er erscheine inskünftig in anständiger Verfassung wenn er dem Gottesdienst beiwohnen wolle.
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