Blick ins Archiv - 1834-41
Mit Aufzeichnungen aus dem Jahr 1834 beginnen wir unsere Serie „Aus dem Archiv“ und forschen nach bis ins Jahr 1934.
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
Protokolle der Kirchenstandssitzungen
1834-1841 | 1842-1847 | 1848-1856 | 1857-1875 | 1904-1909 | 1910-1934 |
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1834
1. Januar
Traktandum 3: Für die noch unmündigen 4 Kinder des samt seiner Frau verstorbenen H.B., welche war 4 Jahre von den Verwandten B.R., Schulmeister und Konsorten verpflegt worden, wird auf des Letztern Ansuchen von jetzt an wöchentlich 48 Kreuzer, also für jedes 12 Kreuzer, aus dem Armengut zur Unterstützung bestimmt. Für so lange, als diese Kinder noch unvermögend seien ihr Brot selbst zu verdienen.
Traktandum 10: Der Pflegevater der M.W, H.B., Apostel, verlangt für dieselbe eine Bettstatt. Weil er aber ein ordentliches Kostgeld, wöchentlich 54 Kreuzer für sie beziehe, soll der Armenpfleger mit Zuzug des Kirchenständers A.K. ihn zu bereden suchen, das Verlangte in seine Kösten machen zu lassen. (Später wurde ihm ein Brett hinzu aus dem Kirchen- oder Gemeindegut bewilligt.)
31. August
Der neue Hebammenstuhl soll der jungen Hebamme V.B. übergeben und wenn die andere Hebamme es verlange, noch ein Neuer gemacht werden, damit beide mit gleich gut Eingerichtetem versehen seien.
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Traktandum 3: Für die noch unmündigen 4 Kinder des samt seiner Frau verstorbenen H.B., welche war 4 Jahre von den Verwandten B.R., Schulmeister und Konsorten verpflegt worden, wird auf des Letztern Ansuchen von jetzt an wöchentlich 48 Kreuzer, also für jedes 12 Kreuzer, aus dem Armengut zur Unterstützung bestimmt. Für so lange, als diese Kinder noch unvermögend seien ihr Brot selbst zu verdienen.
Traktandum 10: Der Pflegevater der M.W, H.B., Apostel, verlangt für dieselbe eine Bettstatt. Weil er aber ein ordentliches Kostgeld, wöchentlich 54 Kreuzer für sie beziehe, soll der Armenpfleger mit Zuzug des Kirchenständers A.K. ihn zu bereden suchen, das Verlangte in seine Kösten machen zu lassen. (Später wurde ihm ein Brett hinzu aus dem Kirchen- oder Gemeindegut bewilligt.)
31. August
Der neue Hebammenstuhl soll der jungen Hebamme V.B. übergeben und wenn die andere Hebamme es verlange, noch ein Neuer gemacht werden, damit beide mit gleich gut Eingerichtetem versehen seien.
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1837
11. Juni
Das ferndrige Verbot am Sonntage Abends nicht vor Vesperzeit Klee zu holen, soll durch das Gemeindegericht erneuert werden. Die Anfrage des ledigen J.W., M., ob er noch auf der Emporkirche bei den Knaben sitzen dürfe, auch was den H.S. und H.R., J. anbetrifft, soll den Knaben zur Entscheidung
überlassen werden.
14. September
Nach Resignation des bisherigen Spendbots J.T., wurde dieses Pöstlein durch geheime Wahl und mit absolutem Stimmenmehr dem G.B., S. übertragen. Keiner der Vorsteher wusste, wie früher bei dieser Wahl verfahren worden und wenn die Wahlbehörde sein solle. Nach Aussage des Mesmers als Sohn eines früheren Spendbots, war es weder die Gemeinde noch das Gericht sondern der Kirchenstand, welches auch der Beschaffenheit der Sache nach anzunehmen ist. Bei dieser Wahl wurde für den Boten und für die Spendleute folgende Bedingungen festgesetzt:
A. Soll sich ein jeweiliger Bot alljährlich im September von Neuem zu melden habe, und eine neue Wahl oder Bestätigung des früheren stattfinden.
B. Soll er gefliessentlich jede Woche das Spendgeldabholen und den Spendleuten austeilen, und nicht wie bisher bald alle 8, bald 14 Tage oder 3 Wochen .
C. Für seinen Lohn hat er wie bisher jedes Mal in der 6. Woche von jedem Spendgenossen die Hälfte seiner Spende zubeziehen.
D. Sollen alle Spendleute ihren Betrag durch den Boten empfangen und nicht selbst beim Amtmann abholen.
30. Oktober
J.B., Metzger, J.S., Müller und Konsorten, die ein sonntägliches Schiessen für Fremde und Einheimische angeordnet, sollen wegen der am Sonntag den 15.dieses Vormittags während dem Gottesdienste verrichteten Arbeit zur Einrichtung des Schiessplatzes vom löblichen Gericht zur Verantwortunggezogen werden.
12. November
Den dem Pfarrer angezeigten neuen Ausschweifungen des Verschwenders und Trunkenbolds J.Z-T, soll durch das löbliche Gemeindegericht für einmal dadurch Einhalt getan werden, dass durch dasselbe in Übereinstimmung der Verwandten, den hiesigen Wirten, die Warnung ihm wenigstens an Werktagen nichts mehr an Speise oder Trank darzureichen, zugehen soll.
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Das ferndrige Verbot am Sonntage Abends nicht vor Vesperzeit Klee zu holen, soll durch das Gemeindegericht erneuert werden. Die Anfrage des ledigen J.W., M., ob er noch auf der Emporkirche bei den Knaben sitzen dürfe, auch was den H.S. und H.R., J. anbetrifft, soll den Knaben zur Entscheidung
überlassen werden.
14. September
Nach Resignation des bisherigen Spendbots J.T., wurde dieses Pöstlein durch geheime Wahl und mit absolutem Stimmenmehr dem G.B., S. übertragen. Keiner der Vorsteher wusste, wie früher bei dieser Wahl verfahren worden und wenn die Wahlbehörde sein solle. Nach Aussage des Mesmers als Sohn eines früheren Spendbots, war es weder die Gemeinde noch das Gericht sondern der Kirchenstand, welches auch der Beschaffenheit der Sache nach anzunehmen ist. Bei dieser Wahl wurde für den Boten und für die Spendleute folgende Bedingungen festgesetzt:
A. Soll sich ein jeweiliger Bot alljährlich im September von Neuem zu melden habe, und eine neue Wahl oder Bestätigung des früheren stattfinden.
B. Soll er gefliessentlich jede Woche das Spendgeldabholen und den Spendleuten austeilen, und nicht wie bisher bald alle 8, bald 14 Tage oder 3 Wochen .
C. Für seinen Lohn hat er wie bisher jedes Mal in der 6. Woche von jedem Spendgenossen die Hälfte seiner Spende zubeziehen.
D. Sollen alle Spendleute ihren Betrag durch den Boten empfangen und nicht selbst beim Amtmann abholen.
30. Oktober
J.B., Metzger, J.S., Müller und Konsorten, die ein sonntägliches Schiessen für Fremde und Einheimische angeordnet, sollen wegen der am Sonntag den 15.dieses Vormittags während dem Gottesdienste verrichteten Arbeit zur Einrichtung des Schiessplatzes vom löblichen Gericht zur Verantwortunggezogen werden.
12. November
Den dem Pfarrer angezeigten neuen Ausschweifungen des Verschwenders und Trunkenbolds J.Z-T, soll durch das löbliche Gemeindegericht für einmal dadurch Einhalt getan werden, dass durch dasselbe in Übereinstimmung der Verwandten, den hiesigen Wirten, die Warnung ihm wenigstens an Werktagen nichts mehr an Speise oder Trank darzureichen, zugehen soll.
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1838
1. Januar
Dem Ansuchen des Mesmers S.T., wurde einmütig entsprochen und seine Besoldung um 4 Gulden erhöht, so dass er von nun an jährlich 16 Gulden und 1 Gulden für seine Bemühung mit dem Säcklein herumzugehen, also im ganzen 20 Gulden zu beziehen hat. Wegen einem Ersatz für das ihm sonst zugut kommende nun aber schon zwei Sommer hindurch durch den Kirchenbau verderbte Gras auf dem Kirchhof, soll nach Beendigung dieser Arbeit aufs Neue eingetreten werden. Dagegen aber wurde die ehemals bestandene und seit etwa 20 Jahren erlöschene Übung, dass der Mesmer sich alljährlich auf Weihnachten oder Neujahr neuerdings bei dem Kirchenstand für seinen Dienst zu melden hat und zur Fortsetzung dieselben einer förmlichen Bestätigung bedarf, erneuert, und gleich im nächsten Jahre dieselbe zur Anwendung zu bringen beschlossen. 3. wurde befohlen, die Kirchenuhr mit einer Einfassung, sogenannten Uhrenhäuslein, zu versehen.
10. Juni
Dem S.T., Mesmer, wird an den Totenbaum für seine verstorbene Tochter die Hälfte zu bezahlen beschlossen.
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Dem Ansuchen des Mesmers S.T., wurde einmütig entsprochen und seine Besoldung um 4 Gulden erhöht, so dass er von nun an jährlich 16 Gulden und 1 Gulden für seine Bemühung mit dem Säcklein herumzugehen, also im ganzen 20 Gulden zu beziehen hat. Wegen einem Ersatz für das ihm sonst zugut kommende nun aber schon zwei Sommer hindurch durch den Kirchenbau verderbte Gras auf dem Kirchhof, soll nach Beendigung dieser Arbeit aufs Neue eingetreten werden. Dagegen aber wurde die ehemals bestandene und seit etwa 20 Jahren erlöschene Übung, dass der Mesmer sich alljährlich auf Weihnachten oder Neujahr neuerdings bei dem Kirchenstand für seinen Dienst zu melden hat und zur Fortsetzung dieselben einer förmlichen Bestätigung bedarf, erneuert, und gleich im nächsten Jahre dieselbe zur Anwendung zu bringen beschlossen. 3. wurde befohlen, die Kirchenuhr mit einer Einfassung, sogenannten Uhrenhäuslein, zu versehen.
10. Juni
Dem S.T., Mesmer, wird an den Totenbaum für seine verstorbene Tochter die Hälfte zu bezahlen beschlossen.
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1839
1. Januar
Einigen jungen Musikanten, zum Beispiel des C.S-K und des Mesmers Söhne, die an den Sonntagen Abenden in ihren Häusern Tanzgesellschaften zu versammeln pflegen, soll durch die Visitier-Rund gewährt werden.
24. Februar
Dem B.B., Siblinger und dem B.H., Saubüebli, werden von zwei Totenbäumen für deren verstorbenen Söhnlein je 2/3 gutgeheissen. Nämlich dem ersten 1 Gulden 28 Kreuzer und dem zweiten 1 Gulden 12 Kreuzer.
9. Mai
Durch den Herrn Präsidenten soll dem M. angesagt werden, dass er seine Knechte nicht mehr während dem Zusammenläuten oder gar während dem Gottesdienst selbst mit dem Wagen im Dorf herum fahren lasse.
Die erwachsenen Töchter sollen von nun an ihre Kirchensitze hinter dem Taufstuhl haben, statt dass sie -seit der Erneuerung der Kirche- vor und in dem Pfarrstuhl gestanden waren. Hinter ihnen haben die Konfirmanden und Vorbereitungsschülerinnen ihre Plätze. In die drei vordersten Stühle in beiden neuen Gefletzen sind den weiblichen Schülerinnen angewiesen.
10. Juli
Durch den J.H. von Z. war an den Kirchenstand die Eröffnung gemacht worden, dass die zu zwanzigjähriger Gefangenschaft verurteilte Kindsmörderin M.R.B., wahrscheinlich schon jetzt, da erst acht Jahre ihrer Strafzeit verflossen sind, werde begnadigt werden. Wenn der Kirchenstand für sie eine Fürbitte einlege und sie zu besorgen verspreche. Weil aber der Kirchenstand verschiedene Besorgnisse dieser Person wegen hat, und die Verlängerung oder Verkürzung der Strafzeit, der Gerechtigkeit des Richters überlassen will, so hält er für das Ratsamste für einmal in diese Eröffnung nicht näher einzutreten.
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Einigen jungen Musikanten, zum Beispiel des C.S-K und des Mesmers Söhne, die an den Sonntagen Abenden in ihren Häusern Tanzgesellschaften zu versammeln pflegen, soll durch die Visitier-Rund gewährt werden.
24. Februar
Dem B.B., Siblinger und dem B.H., Saubüebli, werden von zwei Totenbäumen für deren verstorbenen Söhnlein je 2/3 gutgeheissen. Nämlich dem ersten 1 Gulden 28 Kreuzer und dem zweiten 1 Gulden 12 Kreuzer.
9. Mai
Durch den Herrn Präsidenten soll dem M. angesagt werden, dass er seine Knechte nicht mehr während dem Zusammenläuten oder gar während dem Gottesdienst selbst mit dem Wagen im Dorf herum fahren lasse.
Die erwachsenen Töchter sollen von nun an ihre Kirchensitze hinter dem Taufstuhl haben, statt dass sie -seit der Erneuerung der Kirche- vor und in dem Pfarrstuhl gestanden waren. Hinter ihnen haben die Konfirmanden und Vorbereitungsschülerinnen ihre Plätze. In die drei vordersten Stühle in beiden neuen Gefletzen sind den weiblichen Schülerinnen angewiesen.
10. Juli
Durch den J.H. von Z. war an den Kirchenstand die Eröffnung gemacht worden, dass die zu zwanzigjähriger Gefangenschaft verurteilte Kindsmörderin M.R.B., wahrscheinlich schon jetzt, da erst acht Jahre ihrer Strafzeit verflossen sind, werde begnadigt werden. Wenn der Kirchenstand für sie eine Fürbitte einlege und sie zu besorgen verspreche. Weil aber der Kirchenstand verschiedene Besorgnisse dieser Person wegen hat, und die Verlängerung oder Verkürzung der Strafzeit, der Gerechtigkeit des Richters überlassen will, so hält er für das Ratsamste für einmal in diese Eröffnung nicht näher einzutreten.
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1840
27. Februar
Die Klage des J.B., Dreher, dass sein Sohn H., der doch von der Vaterschaftsbeschuldigung der R.B.M. richterlich freigesprochen worden, von den Knaben der Sitz auf der Emporekirche untersagt worden. Weil aber um das vorliegende kantonsgerichtliche Urteil willen für gegründet erklärt, und dass ihm der Sitz wie bisher noch fernerhin gebühre. Sollten sich wie nach einem früheren ”?” (mit J.W.) zu vermuten, die Knaben gegen die Erkenntnis sträuben, müsste durch den Kirchenstand höheren Orts (dem Kirchenrat) auf ein für diese und jeden ähnlichen Fall entschiedenes Urteil gedrungen werden.
1. März
Da die bisherigen beiden Wächter auf der Bubenempor-Kirche M.S. und U.S. ihr bisher freiwillig übernommenes Amt ersterer gar nicht mehr und letzterer nur gegen eine Entschädigung verwalten wollen, so wurde Herr Präsident beauftragt, diesen letztern und noch einen weiteren geeigneten Mann gegen jährlich 2 Gulden oder 2 Gulden 42 Kreuzer zu bestellen. Den Erfolg seiner Bemühung wird er später dem Kirchenstand anzeigen.
Herr Präsident A.K. nebst seinem Kollegen U.S. Gemeinderat, werden ersucht und beauftragt dafür zu sorgen, dass im Laufe dieses Sommers die durch den Kirchenbau und die neue Kirchhofmauer verunstalteten Kirchhof und den noch übrigen Teil der Mauer vollends in Ordnung gebracht werden.
5. April
Beschluss: Der Mesmer soll um einen billigen Lohn den Kirchhof ebnen und in Ordnung bringen.
19. April
Meine Anfrage, ob nicht dem Mesmer weil er nun im Sommer täglich zweimal in die Schule läuten müsse, dafür seine Jahresbesoldung in etwas erhöht werden soll, wurde dahin beantwortet, man sei dazu gar nicht abgeneigt, nur wolle man warten, bis er selbst dafür einkomme.
Sein Ansuchen ihm etwas Geld zur Anschaffung von etwas Klee und anderem Samen auf dem ungehabten Gottesacker vorzustrecken, wurde in Rücksicht auf den Beschluss vom 1. Januar 1838 entsprochen; mit Vorbehalt einer beim Schluss des Kirchenbaus gänzliche Bereinigung seiner Anforderungen auf jene Entschädigung.
26. April
Dem Mesmer wird auf die vor acht Tagen besprochene Weise für das in die Mittagsschul-Läuten pro Jahr ohne Sommer zu seiner bisherigen Besoldung noch im neuen Jahr zugesagt.
11. Mai
Um den alten Teil des Kirchgebäudes mit dem neuerbauten in möglichsten Einklang zu bringen, soll durch den Herrn Präsidenten als von der Gemeinde verordneter Bauaufseher mit seinem Kollegen, alt Friedensrichter S. zuerst der früher schon gebrauchte Ratgeber S.G. in Schaffhausen um nochmalige Beaugenscheinigung ersucht. Und alsdann zur Fällung und Verarbeitung des nötigen Bauholzes ohne Anstand anstalt gemacht werden, um mit dem Frühling 1841 das ganze Wesen vollenden zu können.
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Die Klage des J.B., Dreher, dass sein Sohn H., der doch von der Vaterschaftsbeschuldigung der R.B.M. richterlich freigesprochen worden, von den Knaben der Sitz auf der Emporekirche untersagt worden. Weil aber um das vorliegende kantonsgerichtliche Urteil willen für gegründet erklärt, und dass ihm der Sitz wie bisher noch fernerhin gebühre. Sollten sich wie nach einem früheren ”?” (mit J.W.) zu vermuten, die Knaben gegen die Erkenntnis sträuben, müsste durch den Kirchenstand höheren Orts (dem Kirchenrat) auf ein für diese und jeden ähnlichen Fall entschiedenes Urteil gedrungen werden.
1. März
Da die bisherigen beiden Wächter auf der Bubenempor-Kirche M.S. und U.S. ihr bisher freiwillig übernommenes Amt ersterer gar nicht mehr und letzterer nur gegen eine Entschädigung verwalten wollen, so wurde Herr Präsident beauftragt, diesen letztern und noch einen weiteren geeigneten Mann gegen jährlich 2 Gulden oder 2 Gulden 42 Kreuzer zu bestellen. Den Erfolg seiner Bemühung wird er später dem Kirchenstand anzeigen.
Herr Präsident A.K. nebst seinem Kollegen U.S. Gemeinderat, werden ersucht und beauftragt dafür zu sorgen, dass im Laufe dieses Sommers die durch den Kirchenbau und die neue Kirchhofmauer verunstalteten Kirchhof und den noch übrigen Teil der Mauer vollends in Ordnung gebracht werden.
5. April
Beschluss: Der Mesmer soll um einen billigen Lohn den Kirchhof ebnen und in Ordnung bringen.
19. April
Meine Anfrage, ob nicht dem Mesmer weil er nun im Sommer täglich zweimal in die Schule läuten müsse, dafür seine Jahresbesoldung in etwas erhöht werden soll, wurde dahin beantwortet, man sei dazu gar nicht abgeneigt, nur wolle man warten, bis er selbst dafür einkomme.
Sein Ansuchen ihm etwas Geld zur Anschaffung von etwas Klee und anderem Samen auf dem ungehabten Gottesacker vorzustrecken, wurde in Rücksicht auf den Beschluss vom 1. Januar 1838 entsprochen; mit Vorbehalt einer beim Schluss des Kirchenbaus gänzliche Bereinigung seiner Anforderungen auf jene Entschädigung.
26. April
Dem Mesmer wird auf die vor acht Tagen besprochene Weise für das in die Mittagsschul-Läuten pro Jahr ohne Sommer zu seiner bisherigen Besoldung noch im neuen Jahr zugesagt.
11. Mai
Um den alten Teil des Kirchgebäudes mit dem neuerbauten in möglichsten Einklang zu bringen, soll durch den Herrn Präsidenten als von der Gemeinde verordneter Bauaufseher mit seinem Kollegen, alt Friedensrichter S. zuerst der früher schon gebrauchte Ratgeber S.G. in Schaffhausen um nochmalige Beaugenscheinigung ersucht. Und alsdann zur Fällung und Verarbeitung des nötigen Bauholzes ohne Anstand anstalt gemacht werden, um mit dem Frühling 1841 das ganze Wesen vollenden zu können.
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1841
23. Juni
Auf die von mir in meiner Predigt am 6. Juni gemachte Erklärung, dass manche in der Gemeinde herrschende Übelstände namentlich; 1. das über die Polizeistunde hinausgehende nächtliche Wirtschaften; 2. das auf den Strassen sich stets vermehrende lärmende ”?” der erwachsenen Knaben an den Samstag- und Sonntagnächten. Und 3. das durch vielerlei sich ebenfalls von Jahr zu Jahr vermehrende Umtriebe Entheiligen des Sonntags. So gross, dass ich demselben nicht mehr zusehen, sondern wenn nicht in der Gemeinde selbst Rat geschafft wird, ich darüber Klage bei der Obrigkeit führen muss. Auf diese Erklärung, die ich in einem an Herrn Präsident zu Handen des Gemeinderats gerichteten Schreiben verstärkte, wurde von den Letztern bereitwillig in mein Verlangen eingegangen und zur Abstellung dieser und anderem Übelstand vom Gemeinderat aus die nötige Beratung gehalten. Bis nun aber die diesfalls gemachten Anträge vom Gemeinderat bestätigt und bestimmte Verfügungen getroffen sind, hat der Kirchenstand heute eine Sonntagsverordnung beraten und beschlossen, die auf inliegendem Blatt enthalten ist. Dieselbe auch am nächsten Sonntag in der Kirche der Gemeinde vorzulesen und soll alljährlich einmal im Frühjahr von der Kanzel verlesen werden.
23. November
Wegen den für die hiesigen Armen bestimmten, von der Obrigkeit gratis auszuteilenden 177 Exemplare des neuen Gesangbuchs wurde beschlossen: 1. Dieselben auf Kosten des Armenguts (à 15 Kreuzer) einbinden und dann der Jugend diesen Winter über zur Einigung (?) zu überlassen. 2. Erst wenn das neue Gesangbuch in der Kirche fest eingeführt werden wird, sollen diese Exemplare vom Kirchenstand den Armen ausgeteilt werden. Ob mit oder ohne Vergütung des Einbandes wird dann beraten werden. 3. Die Schulmeister sollen aber möglichste Sorge tragen, dass diese Bücher in den Händen der Jugend nicht beschädigt werden.
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Auf die von mir in meiner Predigt am 6. Juni gemachte Erklärung, dass manche in der Gemeinde herrschende Übelstände namentlich; 1. das über die Polizeistunde hinausgehende nächtliche Wirtschaften; 2. das auf den Strassen sich stets vermehrende lärmende ”?” der erwachsenen Knaben an den Samstag- und Sonntagnächten. Und 3. das durch vielerlei sich ebenfalls von Jahr zu Jahr vermehrende Umtriebe Entheiligen des Sonntags. So gross, dass ich demselben nicht mehr zusehen, sondern wenn nicht in der Gemeinde selbst Rat geschafft wird, ich darüber Klage bei der Obrigkeit führen muss. Auf diese Erklärung, die ich in einem an Herrn Präsident zu Handen des Gemeinderats gerichteten Schreiben verstärkte, wurde von den Letztern bereitwillig in mein Verlangen eingegangen und zur Abstellung dieser und anderem Übelstand vom Gemeinderat aus die nötige Beratung gehalten. Bis nun aber die diesfalls gemachten Anträge vom Gemeinderat bestätigt und bestimmte Verfügungen getroffen sind, hat der Kirchenstand heute eine Sonntagsverordnung beraten und beschlossen, die auf inliegendem Blatt enthalten ist. Dieselbe auch am nächsten Sonntag in der Kirche der Gemeinde vorzulesen und soll alljährlich einmal im Frühjahr von der Kanzel verlesen werden.
23. November
Wegen den für die hiesigen Armen bestimmten, von der Obrigkeit gratis auszuteilenden 177 Exemplare des neuen Gesangbuchs wurde beschlossen: 1. Dieselben auf Kosten des Armenguts (à 15 Kreuzer) einbinden und dann der Jugend diesen Winter über zur Einigung (?) zu überlassen. 2. Erst wenn das neue Gesangbuch in der Kirche fest eingeführt werden wird, sollen diese Exemplare vom Kirchenstand den Armen ausgeteilt werden. Ob mit oder ohne Vergütung des Einbandes wird dann beraten werden. 3. Die Schulmeister sollen aber möglichste Sorge tragen, dass diese Bücher in den Händen der Jugend nicht beschädigt werden.
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