Unsere Räume für Sie - Vermietungen
Verschiedene Räumlichkeiten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde St.Johann-Münster können für private oder öffentliche Anlässe gemietet werden. Für ortsansässige Vereine, Behörden und Organe bieten wir einen reduzierten Tarif an. Vermietungen für Anlässe, die dem Geist der evangelisch-reformierten Kirche widersprechen, sind nicht möglich.
Öffentliche und private Veranstaltungen
Wir unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Veranstaltungen.
Öffentliche Veranstaltungen sind beispielsweise Konzerte, Theater, Vereinsversammlungen oder Vereidigungen.
Private Veranstaltungen können etwa Geburtstagsfeiern oder andere persönliche Jubiläen sein. Anlässe in unseren Kirchen und den anderen kirchlichen Räumen dürfen dem Geist des Evangeliums nicht widersprechen.
Öffentliche Veranstaltungen sind beispielsweise Konzerte, Theater, Vereinsversammlungen oder Vereidigungen.
Private Veranstaltungen können etwa Geburtstagsfeiern oder andere persönliche Jubiläen sein. Anlässe in unseren Kirchen und den anderen kirchlichen Räumen dürfen dem Geist des Evangeliums nicht widersprechen.
Kultische oder kulturelle Veranstaltungen
Wir unterscheiden zwischen kultischen und kulturellen Anlässen. Religiöse Bekenntnisse und Feiern tangieren den Symbolgehalt der Kirchen. Mit ihnen gehen wir deshalb besonders sorgfältig um.
Religiöse Feiern einschliesslich Hochzeiten und Beerdigungen sind in unseren Kirchen grundsätzlich für Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Schweiz (AGCK) in Absprache mit dem Pfarramt möglich. Interreligiöse und andere Feiern sind nur ausnahmsweise und in Absprache und Mitwirkung des Pfarramtes gestattet.
Für kulturelle Veranstaltungen ohne religiösen bzw. liturgischen Charakter können die Kirchen beim » städtischen Kulturdienst gemietet werden.
Religiöse Feiern einschliesslich Hochzeiten und Beerdigungen sind in unseren Kirchen grundsätzlich für Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Schweiz (AGCK) in Absprache mit dem Pfarramt möglich. Interreligiöse und andere Feiern sind nur ausnahmsweise und in Absprache und Mitwirkung des Pfarramtes gestattet.
Für kulturelle Veranstaltungen ohne religiösen bzw. liturgischen Charakter können die Kirchen beim » städtischen Kulturdienst gemietet werden.
Stadtkirche St.Johann, Münster zu Allerheiligen und Münsterkappelle St.Anna
Die Kirchen eignen sich hervorragend für Konzerte, Hochzeiten und andere Anlässe. Sie bieten Platz für biszu 1200 Personen und mehr. Eine Soundanlage (Ton und Musik) und das E-Piano können dazu gemietet werden.
Anfragen für private oder öffentliche Kultur-Veranstaltungen in den Stadtkirchen bitte an den Kulturdienst der Stadt Schaffhausen. Die bestehende Belegung ist hier ersichtlich:
» Stadtkirche St.Johann
» Münsterkirche
» St.Anna Kapelle
Anfragen für private oder öffentliche Kultur-Veranstaltungen in den Stadtkirchen bitte an den Kulturdienst der Stadt Schaffhausen. Die bestehende Belegung ist hier ersichtlich:
» Stadtkirche St.Johann
» Münsterkirche
» St.Anna Kapelle
Ein kirchlicher Raum für Ihre Familienfeier?
Das Unterrichtszimmer im Pfarrhaus, der Saal im Hofmeisterhaus sowie der Ulmersaal in der Ochsenschüür sind unsere Kirchgemeinderäume. Hier finden viele Veranstaltungen statt. In den freien Zeiten können wir die Räumlichkeiten gerne zur Verfügung stellen. Für die Vermietung der kirchlichen Räume in der Stadt Schaffhausen gelten die » Bedingungen und Tarife des Kirchgemeindeverbandes.
Kontakt:
Ochseschüür
Raum
Fläche
Plätze
Ulmer-Saal
73
50
Raumoptionen
Küchenreinigung
Hofmeisterhaus Niklausen
Raum
Fläche
Plätze
Saal Hofmeisterhaus
55
30
Pfarrhaus Münster
Raum
Fläche
Plätze
Unterrichtszimmer
40
20
Kontakt: