Der Kirchenstand und die weiteren Behörden
Alle Behörden und Ordinierten sind gewählt für die Amtsperiode vom 01.06.2023 bis 31.05.2027
Abstimmungen und Wahlen werden an der Urne durchgeführt.
➜ Büro der Kirchgemeinde
➜ Delegierte Stadtverband
➜ Abgeordnete in die Synode
Abstimmungen und Wahlen werden an der Urne durchgeführt.
➜ Büro der Kirchgemeinde
➜ Delegierte Stadtverband
➜ Abgeordnete in die Synode
Kirchenstand
Der Kirchenstand unterstützt die Mitarbeitenden und Freiwilligen in der Verkündigung des Evangeliums. Er leitet die Kirchgemeinde und ihre Verwaltung und vertritt die Kirchgemeinde nach innen und aussen.
Der Kirchenstand nimmt seine Verantwortung als Kollegialbehörde wahr. Die Arbeitsweise ist in der Geschäftsordnung LINK geregelt. Die Ressorts sind als Referate den Mitgliedern zugewiesen.
Es sind dies:
- Gottesdienst und Kirchenmusik
- Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur, Spiritualität
- Familien, Kinder und Jugendliche
- Altersarbeit und Senioren
- Öffentlichkeitsarbeit, Mitglieder und Kommunikation
Dazu kommen die Bereiche Präsidiales, Personalführung, Finanzen und Liegenschaften.
Präsidium
Präsidiales, Finanzen und Liegenschaften
Vizepräsidium
Personalführung und Referat Altersarbeit und Senioren
Mitglieder
Referat Gottesdienst und Kirchenmusik
Referat Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur, Spiritualität
Referat Familien, Kinder und Jugendliche
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Mitglieder und Kommunikation
Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind von Amtes wegen im Kirchenstand
Sitzungen des Kirchenstandes
» interne Informationen (Login)
Büro der Kirchgemeinde
Das Büro ist zuständig für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Kirchgemeinde.
---------------- | Stimmenzähler |
Stefan Vonäsch |
Delegierte » Stadtverband
Der Zweckverband unterstützt die Kirchgemeinden in der Personalführung, der Liegenschaftenverwaltung und Rechnungsführung. Ihm sind Personalanstellung und Personaladministration, Immobilien und Finanzen übertragen.
Jede Kirchgemeinde entsendet fünf Delegierte in die halbjährlichen Delegiertenversammlungen. Unsere Delegierten vertreten die Kirchgemeinde St. Johann-Münster beim Verband der städtischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Schaffhausen.
Abgeordnete in die » Synode
Die Synodalen vertreten die Kirchgemeinde in der Synode der Kantonalkirche. Die Kantonalkirche regelt die Grundsatzfragen des kirchlichen Lebens in der Kirchenordnung und ihren Ausführungsbestimmungen ("Dekreten"), hat die Aufsicht über die kirchlichen Berufe und regelt deren Aus- und Weiterbildung. Zudem übernimmt sie eine Reihe von Aufgaben, welche die Kirchgemeinden nicht selbständig erfüllen.
Jede Kirchgemeinde entsendet mindestens zwei Delegierte in die Synode. Unsere sechs Synodalen vertreten die Kirchgemeinde St. Johann-Münster in der Synode der evangelisch-reformierten Kirche Schaffhausen.