Liebe Mitglieder der Kirchgemeinde St.Johann-Münster
Nach intensiven Diskussionen sowohl im Pfarrteam als auch im und mit dem Kirchenstand werden Pfr. Matthias Eichrodt, Pfrn. Beatrice Heieck-Vögelin und Pfr. Andreas Heieck auf das Ende der laufenden Amtsperiode im Sommer 2023 gemeinsam von ihren Ämtern zurücktreten und in Pension gehen.
Traktanden
1. Begrüssung
2. Kenntnisnahme der Rücktritte von Pfr. Matthias Eichrodt, Pfrn. Beatrice Heieck-Vögelin und Pfr. Andreas Heieck auf Ende Amtsperiode, Sommer 2023
3. Wahl Pfarrwahlkommission
Zur Wahl vorgeschlagen werden:
Christian Ebersberger
Andreas Egli
Ruth Gehring
Yolanda Oberhofer-Grümmer
Bettina Hoffmann
Corina Künzi
Anina Meister
Maurus Pfalzgraf
Cornelia Siles
Marianne Vonäsch
Peter Wäfler
Alexander Wanner
4. Festlegung Wahlart Pfarrwahlen
Vorschlag: Schriftliche Abstimmung an der Kirchgemeindeversammlung
5. Diverses
Stimmberechtigt sind alle über 16jährigen Mitglieder der Kirchgemeinde
Für die Kirchgemeindeversammlung gelten die Regeln für politische Gremien: Sie kann ohne Personenbeschränkung und ohne Zertifikatspflicht stattfinden, aber mit den üblichen Massnahmen (Maskenpflicht, Abstand und Hygieneregeln). Daher können auch nicht-geimpfte und nicht-getestete Gemeindemitglieder an der Kirchgemeindeversammlung teilnehmen.
Nach intensiven Diskussionen sowohl im Pfarrteam als auch im und mit dem Kirchenstand werden Pfr. Matthias Eichrodt, Pfrn. Beatrice Heieck-Vögelin und Pfr. Andreas Heieck auf das Ende der laufenden Amtsperiode im Sommer 2023 gemeinsam von ihren Ämtern zurücktreten und in Pension gehen.
Traktanden
1. Begrüssung
2. Kenntnisnahme der Rücktritte von Pfr. Matthias Eichrodt, Pfrn. Beatrice Heieck-Vögelin und Pfr. Andreas Heieck auf Ende Amtsperiode, Sommer 2023
3. Wahl Pfarrwahlkommission
Zur Wahl vorgeschlagen werden:
Christian Ebersberger
Andreas Egli
Ruth Gehring
Yolanda Oberhofer-Grümmer
Bettina Hoffmann
Corina Künzi
Anina Meister
Maurus Pfalzgraf
Cornelia Siles
Marianne Vonäsch
Peter Wäfler
Alexander Wanner
4. Festlegung Wahlart Pfarrwahlen
Vorschlag: Schriftliche Abstimmung an der Kirchgemeindeversammlung
5. Diverses
Stimmberechtigt sind alle über 16jährigen Mitglieder der Kirchgemeinde
Für die Kirchgemeindeversammlung gelten die Regeln für politische Gremien: Sie kann ohne Personenbeschränkung und ohne Zertifikatspflicht stattfinden, aber mit den üblichen Massnahmen (Maskenpflicht, Abstand und Hygieneregeln). Daher können auch nicht-geimpfte und nicht-getestete Gemeindemitglieder an der Kirchgemeindeversammlung teilnehmen.

