Wie der evangelisch-reformierte Glaube in Ramsen blieb
Schon seit der Reformationszeit im 16. Jahrhundert gibt es in Ramsen evangelisch gesinnte Christen. Aber erst seit gut 200 Jahren ist es erlaubt, evangelisch-reformiert zu taufen und zu trauen und das Abendmahl zu feiern..
1809 ist ein wichtiges Jahr für die evangelisch-reformierten Ramser. Daran erinnert die Jahreszahl auf dem Taufstein in ihrer Kirche. Am 20. Februar 1809 bewilligt der Schaffhauser Regierungsrat den reformierten Ramsern das, wovon Generationen vorher nur träumen konnten: Sie dürfen „in dem dortigen Bethaus öffentlich Gottesdienst halten und durch einen ordinierten Geistlichen alle kirchlichen Verrichtungen ausführen lassen“. Die „lobenswürdigen Aufopferungen“ der reformierten Ramser um dieses Ziel zu erreichen, nimmt der Regierungsrat „mit besonderem Wohlgefallen“ zur Kenntnis. Er ernennt Diakon Paul Blaschek von Stein zum Seelsorger der evangelisch-reformierten Gemeinde Ramsen. Damit müssen die reformierten Ramser ihre Säuglinge nicht mehr nach Stein in die Stadtkirche zur Taufe tragen und nicht mehr dorthin gehen, um sich trauen zu lassen und das Abendmahl zu feiern – so, wie sie es viele Jahre vorher tun mussten.
Keine Glaubensfreiheit
Obwohl in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert die meisten Ramser den evangelischen Glauben annahmen, musste Ramsen offiziell katholisch bleiben. Zwar hatte die reformierte Stadt Stein die niedere Gerichtsbarkeit über Ramsen erworben, aber das katholische Österreich blieb weiterhin Landesherr und wehrte sich gegen die Einführung der Reformation. Österreich konnte durchsetzen, dass Ramsen rechtlich katholisch bleiben musste und dass auch die Reformierten in die Messe gehen und sich vom katholischen Pfarrer taufen und trauen lassen mussten. In einem Schreiben von 1574 verbietet Österreich seinen Untertanen, „zu Stein zu sektischen Predigern und zum Nachtmahl zu laufen; diese Leute sollen den Gottesdienst in Ramsen besuchen und die pfarrlichen Rechte an ihrem Orte gebrauchen, damit die alte, wahre katholische Religion daselbst erhalten werde“.
Erst 1659 erhalten die reformierten Ramser das Recht, Gottesdienste ausserhalb Ramsens zu besuchen. Damit sind sie geduldet und müssen nicht mehr befürchten ausgewiesen zu werden, weil sie nicht den gleichen Glauben haben wie das österreichische Kaiserhaus. Allerdings dürfen sie sich innerhalb des Bezirks Ramsen weiterhin nicht versammeln und Gottesdienst feiern. Dies bleibt allein den Katholiken vorbehalten. So müssen die Reformierten den weiten Weg in die Steiner Stadtkirche unter die Füsse nehmen. Zwar gibt es ab 1669 im neuen Schulhaus in Hemishofen Gottesdienste für sie, aber für Taufen, Trauungen und das Abendmahl müssen sie weiterhin nach Stein. Da meist kurz nach der Geburt getauft wird, ist der weite Taufweg sowohl für Mutter wie Kind eine Herausforderung, besonders im Winter. So wird „wegen grosser Schwachheit“ des Kindes oder der Mutter, wegen „grimmiger Kälte“ oder „rauher Witterung“ das eine oder andere Mal in das näher gelegene Buch ausgewichen. Erst als Ramsen vom katholischen Österreich an das reformierte Zürich übergeht, zeichnen sich für die Reformierten Silberstreifen am Horizont ab.
Herrschaftswechsel
1770 kauft Zürich den Österreichern die Landesherrschaft über Ramsen ab. Im Kaufvertrag muss Zürich versprechen, die katholische Religion in Ramsen als dominierende zu schützen und die Katholiken wie die eigenen Untertanen zu behandeln. Für die Reformierten beginnt sich nur langsam etwas zu ändern. Erst 1792 können sie mit dem Bau eines Bethauses beginnen. Als dieses vier Jahre später vollendet ist, können sie darin ein Mal im Monat Gottesdienst feiern. Mit der Eroberung der alten Eidgenossenschaft durch Napoleon Bonaparte ändern für Ramsen die Herrschaftsverhältnisse erneut: 1803 wird Ramsen definitiv dem Kanton Schaffhausen zugeteilt. So ist nun der Schaffhauser Regierungsrat für die Anliegen der reformierten Ramser zuständig.
Am 13. März 1809 beschliesst der Schaffhauser Regierungsrat, Ratsherrn Schmid von Stein eine „Urkunde an die reformierte Bürgerschaft von Ramsen über die Besorgung des dortigen Gottesdienstes“ zu senden. Damit verbunden ist der Auftrag, „dieselbe vor versammelter Gemeinde Ramsen vorzulesen und sodann zu übergeben“. Diakon Paul Blaschek wird eine Urkunde über seine Ernennung zum Seelsorger samt Instruktion über seine zukünftigen Aufgaben zugestellt. Die Freude der reformierten Ramser über den Entscheid des Regierungsrates muss gross gewesen sein!
Pfr. Urs Wegmüller
1809 ist ein wichtiges Jahr für die evangelisch-reformierten Ramser. Daran erinnert die Jahreszahl auf dem Taufstein in ihrer Kirche. Am 20. Februar 1809 bewilligt der Schaffhauser Regierungsrat den reformierten Ramsern das, wovon Generationen vorher nur träumen konnten: Sie dürfen „in dem dortigen Bethaus öffentlich Gottesdienst halten und durch einen ordinierten Geistlichen alle kirchlichen Verrichtungen ausführen lassen“. Die „lobenswürdigen Aufopferungen“ der reformierten Ramser um dieses Ziel zu erreichen, nimmt der Regierungsrat „mit besonderem Wohlgefallen“ zur Kenntnis. Er ernennt Diakon Paul Blaschek von Stein zum Seelsorger der evangelisch-reformierten Gemeinde Ramsen. Damit müssen die reformierten Ramser ihre Säuglinge nicht mehr nach Stein in die Stadtkirche zur Taufe tragen und nicht mehr dorthin gehen, um sich trauen zu lassen und das Abendmahl zu feiern – so, wie sie es viele Jahre vorher tun mussten.
Keine Glaubensfreiheit
Obwohl in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert die meisten Ramser den evangelischen Glauben annahmen, musste Ramsen offiziell katholisch bleiben. Zwar hatte die reformierte Stadt Stein die niedere Gerichtsbarkeit über Ramsen erworben, aber das katholische Österreich blieb weiterhin Landesherr und wehrte sich gegen die Einführung der Reformation. Österreich konnte durchsetzen, dass Ramsen rechtlich katholisch bleiben musste und dass auch die Reformierten in die Messe gehen und sich vom katholischen Pfarrer taufen und trauen lassen mussten. In einem Schreiben von 1574 verbietet Österreich seinen Untertanen, „zu Stein zu sektischen Predigern und zum Nachtmahl zu laufen; diese Leute sollen den Gottesdienst in Ramsen besuchen und die pfarrlichen Rechte an ihrem Orte gebrauchen, damit die alte, wahre katholische Religion daselbst erhalten werde“.
Erst 1659 erhalten die reformierten Ramser das Recht, Gottesdienste ausserhalb Ramsens zu besuchen. Damit sind sie geduldet und müssen nicht mehr befürchten ausgewiesen zu werden, weil sie nicht den gleichen Glauben haben wie das österreichische Kaiserhaus. Allerdings dürfen sie sich innerhalb des Bezirks Ramsen weiterhin nicht versammeln und Gottesdienst feiern. Dies bleibt allein den Katholiken vorbehalten. So müssen die Reformierten den weiten Weg in die Steiner Stadtkirche unter die Füsse nehmen. Zwar gibt es ab 1669 im neuen Schulhaus in Hemishofen Gottesdienste für sie, aber für Taufen, Trauungen und das Abendmahl müssen sie weiterhin nach Stein. Da meist kurz nach der Geburt getauft wird, ist der weite Taufweg sowohl für Mutter wie Kind eine Herausforderung, besonders im Winter. So wird „wegen grosser Schwachheit“ des Kindes oder der Mutter, wegen „grimmiger Kälte“ oder „rauher Witterung“ das eine oder andere Mal in das näher gelegene Buch ausgewichen. Erst als Ramsen vom katholischen Österreich an das reformierte Zürich übergeht, zeichnen sich für die Reformierten Silberstreifen am Horizont ab.
Herrschaftswechsel
1770 kauft Zürich den Österreichern die Landesherrschaft über Ramsen ab. Im Kaufvertrag muss Zürich versprechen, die katholische Religion in Ramsen als dominierende zu schützen und die Katholiken wie die eigenen Untertanen zu behandeln. Für die Reformierten beginnt sich nur langsam etwas zu ändern. Erst 1792 können sie mit dem Bau eines Bethauses beginnen. Als dieses vier Jahre später vollendet ist, können sie darin ein Mal im Monat Gottesdienst feiern. Mit der Eroberung der alten Eidgenossenschaft durch Napoleon Bonaparte ändern für Ramsen die Herrschaftsverhältnisse erneut: 1803 wird Ramsen definitiv dem Kanton Schaffhausen zugeteilt. So ist nun der Schaffhauser Regierungsrat für die Anliegen der reformierten Ramser zuständig.
Am 13. März 1809 beschliesst der Schaffhauser Regierungsrat, Ratsherrn Schmid von Stein eine „Urkunde an die reformierte Bürgerschaft von Ramsen über die Besorgung des dortigen Gottesdienstes“ zu senden. Damit verbunden ist der Auftrag, „dieselbe vor versammelter Gemeinde Ramsen vorzulesen und sodann zu übergeben“. Diakon Paul Blaschek wird eine Urkunde über seine Ernennung zum Seelsorger samt Instruktion über seine zukünftigen Aufgaben zugestellt. Die Freude der reformierten Ramser über den Entscheid des Regierungsrates muss gross gewesen sein!
Pfr. Urs Wegmüller