Entwicklungsfonds
Um Innovationen, Vernetzung, Zusammenarbeit und Jugendarbeit in den Kirchgemeinden zu fördern, unterstützt die Evang.-ref. Kirche Schaffhausen Projekte mit den Entwicklungsfonds. Diese Fonds geben eine Anschubfinanzierung und sollen Projektrealisierende finanziell entlasten. Für Beratung und Coaching von Projekten bietet die Fachstelle für Kirchenentwicklung Unterstützung an.
» Anträge und Prozess
» Unterstützte Projekte
Anträge und Prozess
Eingabetermine einer Projektdokumentation:
Was ich wissen muss:
Neu werden der Zukunftsfonds, der Nonnenweierfonds und der Jugendkredit über eine gemeinsame Stelle koordiniert. Dies hat der Vorteil, dass Sie die Eingabe einfach bei einer Stellen machen können und dort dann entschieden wird, aus welchen der drei Finanztöpfen die Finanzierung gemacht werden kann.
Dazu wurde vom Kirchenrat eine neue » Verordnung über die Entwicklungsfonds verabschiedet. Der Zukunftsfonds wird zusätzlich über ein » Dekret geregelt.
Diese beiden Dokumente regeln die Bedingungen und Ansprüche der Fonds.
Prozess und Formulare:
Regelung des momentanen Finanzrahmens und Regionalität:
Entscheidungsgremium:
Projektbegleitung aus der Kommission für Kirchenentwicklung:
Nach der Bewilligung des Projektes, wir ein Kommissionsmitglied als «Gotte/ Götti» des Projektes eingesetzt. Diese Person übernimmt somit den Informationstransfer und wirkt als Ansprechpartner*in aus der KKE.
"Gegen die vollständige oder teilweise Ablehnung eines Gesuches kann beim Kirchenrat Rekurs geführt werden (Art. 39 lit. p Kirchenverfassung)."
- Projektanträge können bei der Fachstelle für Kirchenentwicklung laufend eingegeben werden. In der Regel entscheidet die Vergabekommission der Kirchenentwicklung zweimal pro Jahr über die eingegangenen Anträge.
- Eingabefristen zur Vorbereitung der Prüfungskommission:
- 31.03. – der Projektantrag wird im Mai von der Kommission für Kirchenentwicklung geprüft.
- 30.09. – der Projektantrag wird im Dezember von der Kommission für Kirchenentwicklung geprüft.
Was ich wissen muss:
Neu werden der Zukunftsfonds, der Nonnenweierfonds und der Jugendkredit über eine gemeinsame Stelle koordiniert. Dies hat der Vorteil, dass Sie die Eingabe einfach bei einer Stellen machen können und dort dann entschieden wird, aus welchen der drei Finanztöpfen die Finanzierung gemacht werden kann.
Dazu wurde vom Kirchenrat eine neue » Verordnung über die Entwicklungsfonds verabschiedet. Der Zukunftsfonds wird zusätzlich über ein » Dekret geregelt.
Diese beiden Dokumente regeln die Bedingungen und Ansprüche der Fonds.
Prozess und Formulare:
- Der Prozess gibt Auskunft über das Eingabeprozedere & Fristen
- Für die Projekteingabe ist folgendes Formular zu verwenden (für Hilfestellungen zum Ausfüllen des Formulars oder des ganzen Prozesses kann das Formular Hilfestellung hinzugezogen werden oder die Fachstelle Kirchenenwticklung (thomas.nohl@ref-sh.ch, 052 620 39 05 kontaktiert werden):
- Für die jährliche Zwischenevaluation (spätestens 11 Monate nach dem Erhalt der finanziellen Mittel), kann folgendes Formular genutzt werden:
Regelung des momentanen Finanzrahmens und Regionalität:
- Per 30.08.21 beträgt der Höchstbetrag gesamthaft über drei Jahre CHF 30'000.00
- Es wird bei der Vergabe darauf geachtet, dass möglichst in allen Regionen Projekte laufen.
- Gibt es in einer Region bereits ein ähnliches Projekt, wird zur Zusammenarbeit aufgerufen.
Entscheidungsgremium:
- Vorprüfung und Beantwortung der Fragen durch die Fachstelle Kirchenentwicklung
- Überprüfung und Antragstellung an die KKE Referat Kirchenentwicklung
- Entscheidungsgremium ist die Kommission für Kirchenentwicklung
- Um Interessenskonflikte zu vermeiden, treten KKE Mitglieder, die zugleich in der GPK sind, in den Ausstand, genauso jene Mitglieder, die selbst Teil eines Projektes sind.
Projektbegleitung aus der Kommission für Kirchenentwicklung:
Nach der Bewilligung des Projektes, wir ein Kommissionsmitglied als «Gotte/ Götti» des Projektes eingesetzt. Diese Person übernimmt somit den Informationstransfer und wirkt als Ansprechpartner*in aus der KKE.
"Gegen die vollständige oder teilweise Ablehnung eines Gesuches kann beim Kirchenrat Rekurs geführt werden (Art. 39 lit. p Kirchenverfassung)."
Unterstützte Projekte
- » Boxenstopp – Gottesdienst für Jugendliche und junge Erwachsene; KG Beringen, Löhningen- Guntmadingen, Oberhallau, Gächlingen
- » Connect House – WG und Treffpunkt für junge Erwachsene; KG Beringen, Löhningen- Guntmadingen, Oberhallau, Gächlingen
- Teambegleitung Junge Kirche Klettgau – Koordiantaions- und Ansprechstelle für Jugendarbeit; KG Beringen, Löhningen- Guntmadingen, Oberhallau, Gächlingen, weitere Infos bei Sebastian Ebi, Teambegleiter JKK
- » NACHBAR – Kirche in der Stahlgiesserei – Treffpunkt und Begegnungsort; KG Zwingli und Stadtverband, weitere Infos bei Miriam Gehrke, Präsidium Trägerverein
- Generationentreff Thayngen – Treffpunkt und Begegnungsmöglichkeit; KG Thayngen-Opfertshofen, weitere Infos bei Stefan Oeschger, Kirchenstand Thayngen
- Kantonales Konfirmationslager; versch. Kirchgemeinden im Kanton SH, weitere Infos bei Lukas Huber, Pfarrer Löhningne-Guntmadingen
- Merchandise Junge Kirche Klettgau – gemeinsame Kleiderkollektion; JKK, weitere Infos bei Zoé Werner, Jugendarbeit JKK
- Kirchgemeindeübergreifende Sozialdiakonie; KG Hallau & PAG TOW, weitere Infos bei Franziska Bevilacqua, zuständige Kirchenrätin
- Mobiles Pfarramt; nähere Infos bei Andreas Heieck, zuständiger Kirchenrat