Die reformierte Kirche in der Schweiz kennt keine Bischöfe und keine Hierarchie. Über den Kurs bestimmt jede Kirchgemeinde selber. Es gibt verbindliche Absprachen mit der Kantonalkirche und der Evangelischen Kirche Schweiz: Aus- und Weiterbildung der Pfarrpersonen und der Diakonie, Ordination, Besoldungsrichtlinien, Gesangbuch, Handhabung von Taufen, Konfirmation, usw.
Kirchenstand
Die "Geschäftsleitung" der Kirchgemeinde liegt in den Händen des Kirchenstands (Exekutive). Die Mitglieder sind von der Kirchgemeindeversammlung auf jeweils vier Jahre gewählt. Der Kirchenstand sorgt für den Unterhalt der Gebäude, wacht über die Finanzen, stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an (ausser den Pfarrpersonen) und regelt das Leben in unserer Gemeinde. Er trifft sich ungefähr monatlich.
Pfarrer Peter Vogelsanger (Teamleiter, Gottesdienste)
Kirchgemeindeversammlung
Das höchste Gremium ist die Kirchgemeindeversammlung. In ihr haben alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren Antrags-, Stimm- und Wahlrecht - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
Präsident der Kirchgemeindeversammlung ist Felix Schneider. Er leitet die jährliche Kirchgemeindeversammlung (Legislative).
Synode
Vertreten im Kirchenparlament (kantonale Ebene) sind wir mit:
Martin Ruh
Christian Stamm
Nevin Oeztürk
Martin Ruh ist innerhalb der Synode auch noch Mitglied der Rechnungsprüfungs-Kommission (RPK), Christian Stamm ist Vizepräsident der Synode.