Musikalische Aufführungen - Urheberrechte neu über SEK melden

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Musical (Foto: Kirchenweb Bilder)
Bisher musste man die Urheberrechte über die Suisa abgelten für Konzerte. Jetzt übernimmt dies der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK. Von den Kirchgemeinden wird aber eine Online-Meldung aller aufgeführten Werke verlangt.
Doris Brodbeck,
Alle im Gottesdienst oder in anderen Gemeindeveranstaltungen aufgeführten urheberrechtlich geschützten Musikstücke mit Ausnahme des Gemeindegesangs müssen auf diesem Weg gemeldet werden. Das Urheberrecht endet in der Regel siebzig Jahre nach dem Tod des Komponisten/der Komponistin oder der Bearbeiters/der Bearbeiterin.
Der Gemeindegesang wird ebenfalls vom SEK abgegolten, aber durch repräsentative Erhebungen bestimmt.

Vorgehen:
Eine verantwortliche Person pro Gemeinde bestimmen. Diese registriert die Kirchgemeinde unter » http://musica-sacra.swoffice.ch und gibt etwa monatlich die Werke ein. Zu Beginn des Kalenderjahres werden die bereinigten Listen automatisch der Suisa übermittelt.

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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz RKZ

Medienmitteilung
Bern und Zürich, 29. Oktober 2012

Urheberrechtliche Erhebungen im Bereich Kirchenmusik

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz RKZ informieren darüber, dass ab sofort für die Erfassung, urheberrechtlich geschützten Musikstücke eine Internetanwendung zur Verfügung steht (http://musica-sacra.swoffice.ch/), so dass die Meldung an die SUISA nicht mehr in Papierform erfolgen muss, sondern online geschehen kann. Erfasst und gemeldet werden sollen Musikaufführungen im Gottesdienst und anderen Veranstaltungen der Gemeinde mit Ausnahme des Gemeindegesangs. Letzterer wird nur alle vier Jahre von repräsentativ ausgewählten Gemeinden erfasst.

Diese Anwendung wurde gemeinsam mit den Kirchenmusikverbänden entwickelt.

Ihre rechtliche Grundlage haben die Erhebungen im Kollektivvertrag, welchen der Kirchenbund und die RKZ mit der Verwertungsgesellschaft SUISA abgeschlossen haben und welcher das Abspielen und Aufführen von Musik im Rahmen von Gottesdiensten erlaubt. Die Urheberrechtsgebühren zahlen Kirchenbund und RKZ für ihre Kirchgemeinden. Der Vertrag verpflichtet aber die Gemeinden die aufgeführten Musikstücke, die urheberrechtlich geschützt sind an die SUISA a zu melden. denn diese bilden die Basis für die Ausschüttung der von der SUISA eingenommenen Nutzungsgebühren an die Urheber. Das Urheberrecht endet in der Regel siebzig Jahre nach dem Tod des Komponsisten/der Komponistin oder der Bearbeiters/der Bearbeiterin. In diesem Sinne sind auch alle dem Kirchenbund und der RKZ angeschlossene Pfarreien/Kirchgemeinden und Kirchenmusiker/innen verpflichtet, an der erwähnten Erhebung mitzuwirken. Der Kirchenbund und die RKZ danken den Pfarreien/Kirchgemeinden und Kirchenmusiker/innen bestens für die Beteiligung an der Erhebung.

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