Schutz der persönlichen Integrität

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Persönlichkeitsschutz (Foto: EKS)
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS hat einheitliche Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität beschlossen. Diese dienen den Kantonalkirchen zur Weiterentwicklung und konkreten Umsetzung ihrer eigenen Massnahmen. Zuständig und verantwortlich bleiben die einzelnen Kantonalkirchen.
Rundschreiben R, Kirchenrätin Franziska Bevilacqua,
Unsere Verordnung zum Schutz der persönlichen Integrität gilt für alle. Diese wird zurzeit ansprechender gestaltet.

Ab 2026 finden regelmässige Sensibilisierungsschulungen zu Nähe und Distanz im kirchlichen Kontext statt. Diese werden von Frau Miriam Weisser, Co-Beauftragte für Grenzverletzungen in der Evangelischen Kirche Thurgau gestaltet. Für Angestellte sind diese Schulungen obligatorisch, für Freiwillige und Ehrenamtliche dringend empfohlen. Es stehen verschiedene Daten pro Jahr zur Verfügung. Die Anmeldungen erfolgen über das Kirchenratssekretariat. Nähere Informationen, Vertiefungsmaterial und Dokumente finden Sie demnächst unter: » www.ref-sh.ch/missbrauch.

Sind Sie betroffen von einer Persönlichkeitsverletzung im kirchlichen Kontext, können Sie sich an die Anlauf- und Beratungsstelle Movis wenden. Kontaktdaten auf » obengenannter Website.
Meldungen zu Persönlichkeitsverletzungen erfolgen an den Kirchenrat oder an die Kirchenratsschreiberin
lic. iur.
Anja Künzler
Pfrundhausgasse 3
8200 Schaffhausen

052 620 38 91
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