Persönlichkeitsschutz / Schulungen zu Nähe und Distanz

Die kirchliche Tätigkeit lebt von Beziehungen und zugewandter Nähe. Diese besondere Chance birgt auch Risiken. In der Seelsorge und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bestehen Abhängigkeitsverhältnisse und somit die Gefahr, das Gegenüber bewusst oder unbewusst zu verletzen. Die Kirche steht ein für den Schutz der Würde und der körperlichen, psychischen, sexuellen und spirituellen Integrität aller Menschen, die für sie arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen.
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Massnahmen zur Umsetzung:

Pfarrpersonen, Sozialdiakon:innen, Katechet:innen, Jugendarbeiter:innen
  • Sonderprivatauszug obligatorisch
  • Selbstverpflichtung obligatorisch
  • Schulung obligatorisch

Freiwillige in Kinder- und Jugendarbeit oder mit Schutzbedürftigen
  • Sonderprivatauszug dringend empfohlen
  • Selbstverpflichtung dringend empfohlen
  • Schulung empfohlen

Weitere kirchliche Angestellte und Kirchenstand
  • Privat- und Sonderprivatauszug (im Falle von Finanzverantwortung) empfohlen
  • Selbstverpflichtung obligatorisch
  • Schulung empfohlen

Weitere Freiwillige
  • Selbstverpflichtung empfohlen
  • Schulung empfohlen

Präventionsschulungen Termine 2026/2027 in der Ochsenschüür, Pfrundhausgasse 3, Schaffhausen

Mitarbeitende unserer Kirche sind verpflichtet, sich regelmässig mit gelebter Nähe und Distanz auseinandersetzen und Schulungen zu Nähe und Distanz zu besuchen. Für Mitarbeitende der Kirchgemeinden und Freiwillige sind diese sehr empfohlen.

AUSGEBUCHT Mittwoch 9. September 2026 von 18.30 bis 21.00 Uhr
Montag 19. Oktober 2026 von 18.30 bis 21.00 Uhr
Mittwoch, 27. Januar 2027 von 18:30 bis 21:00 Uhr
Donnerstag, 03. Juni 2027 von 09:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch, 22. September 2027 von 18:30 bis 21:00 Uhr
Mittwoch, 24. November 2027 von 09:30 bis 12:00 Uhr

» Hier geht es zum Anmeldeformular Ochsenschüür

Sensibilisierung zum Thema Grenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:

Vertrauliche Anlauf- und Beratungsstelle

Movis AG bietet für die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Schaffhausen:
  • vertrauliche Beratung und Unterstützung von betroffenen, beschuldigten oder involvierten Mitarbeitenden, freiwilligen Helfer und Helferinnen sowie Teilnehmenden von kirchlichen Angeboten bei Belästigungen oder mutmasslichen Integritätsverletzungen (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Bedrohung/Gewalt, spiritueller Missbrauch) ohne Interventionspflicht
  • Hilfe zur Selbsthilfe, um sich gegen Grenzverletzungen zur Wehr zu setzen
  • Informationen zu den Handlungsmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen
  • Vermittlung von therapeutischer Unterstützung nach traumatischen Erlebnissen

Bei Bedarf werden Personalverantwortliche und Vorgesetzte bezüglich Prävention und Umgang mit konkreten Vorfällen unterstützt.

Movis AG
Stadthausgasse 7
8200 Schaffhausen
» www.movis.ch/online-plattform-movis-24 (auch anonym)
Tel. +41 848 270 270 (24/7 für Sie erreichbar)


Ansprechpersonen: 

Grolimund_Daniela_Foto (Foto: Movis)



Daniela Grolimund, , Tel. +41 52 209 01 12


Regula Bamert (Foto: Movis)



Regula Bamert, , Tel. +41 52 209 01 15

Meldestellen

Betroffene haben im Falle von persönlich erlebten oder beobachteten Grenzverletzungen das Recht und die Möglichkeit (mit oder ohne vorgängige Beratung durch Vertrauenspersonen oder die externe Anlaufstelle) eine Beschwerde einzureichen und deren Bearbeitung zu verlangen. Ein internes Beschwerdeverfahren kann auch vom/von der nächsthöheren Vorgesetzten oder der Kantonalkirche angestossen werden. Aus einer berechtigt eingereichten Beschwerde dürfen niemandem Nachteile erwachsen.
Eine Beschwerde kann innerhalb der Kirche an eine der folgenden Stellen mündlich, vorzugsweise aber schriftlich, eingereicht werden und löst eine Interventionspflicht aus:
- Vorgesetzte Person; Kirchenstandspräsidium der Kirchgemeinde
- Personaldienst oder Kanzleileitung der Kantonalkirche
- Beauftragte Person des Kirchenrats für Grenzverletzungen

Alle Kontaktdaten finden Sie auf dieser Homepage.

Weitere Ansprechstellen:

Anonyme Soforthilfe:
Telefon 143 - Die Dargebotene Hand
E-Mail:

147.ch von Pro Juventute
Hilfe per Telefon, Chat, E-Mail oder SMS
» www.147.ch/de/dein-kontakt-zu-uns/

Fachstelle Kein Täter werden Schweiz
» kein Täter werden

Fachstelle für Gewaltbetroffene
Neustadt 23
8200 Schaffhausen
Telefon 052 625 25 00
E-Mail:
» www.fsgb-sh.ch
In Notfällen rufen Sie direkt die Polizei unter der Nummer 117 an.

IG M!kU
Interessengemeinschaft Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld
4600 Olten
Telefon 077 461 65 52
Mail: info@missbrauch-kirche.ch

Täterberatung:
KONFLIKT.GEWALT; ; Tel. 078 778 77 80
» https://konflikt-gewalt.ch/

Ansprechperson:

Franziska Bevilacqua
Pfrundhausgasse 3
8200 Schaffhausen

052 681 48 80
077 408 07 84


Rechtstext:
» Verordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen

Dokumente

Anmeldung Schulungen Nähe und Distanz

Die Schulungen sind für alle Mitarbeiter:innen der Kantonalkirche verpflichtend, für alle freiwilligen Mitarbeiter:innen empfohlen.
Daten
Ochsenschüür
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