Pfarrkonventsreise Hugenotten und Camisarden
Die Reise nimmt die historischen Beziehungen der Schaffhauser Kirche zu Hugenotten und Waldensern zum Ausgangspunkt. Im französischen Protestantismus begegnen wir Erfahrungen von Verfolgung, Widerstand, Diaspora und neuer Beheimatung. Die Geschichte wird dabei zum Spiegel für unsere Gegenwart: reformierte Identität in einer Minderheitensituation, Kirche im gesellschaftlichen Wandel sowie die Verantwortung gegenüber Menschen auf der Flucht.
An der Sitzung vom 25.8.26 hat der Kirchenrat über die Studienreise des Konvents vom 2.-8.9.27 nach Südfrankreich beraten und folgendes betr. Subvention beschlossen (weitgehend wie bei früheren Konventsreisen, neu ist Punkt 3):
1. Die Subvention beträgt fix CHF 600 pro subventionsberechtige Person (also unabhängig vom Anstellungsgrad).
2. Subventionsberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder des Pfarrkonvents sowie
3. über 65-jährige Pfarrpersonen, die in einer Kirchgemeinde der Kantonalkirche Schaffhausen tätig sind (Vakanzvertretung oder Anstellungsverlängerung).
4. Die Kirchgemeinden beteiligen sich nicht an den Kosten.
5. Die nach Abzug der Subvention verbleibenden Kosten gehen somit zu Lasten der Teilnehmenden.
6. Mitreisende Ehepartner zahlen den vollen Betrag.
7. Die Auszahlung der Subvention erfolgt nach Zusendung der definitiven Teilnehmendenliste an die Zentralkasse im Anschluss an die Reise (Auszahlung zusammen mit der dann nächsten Lohnzahlung).
Achtung: Bei Verhinderung übernimmt der Kirchenrat keine Subvention (Annulationsversicherung abschliessen).
1. Die Subvention beträgt fix CHF 600 pro subventionsberechtige Person (also unabhängig vom Anstellungsgrad).
2. Subventionsberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder des Pfarrkonvents sowie
3. über 65-jährige Pfarrpersonen, die in einer Kirchgemeinde der Kantonalkirche Schaffhausen tätig sind (Vakanzvertretung oder Anstellungsverlängerung).
4. Die Kirchgemeinden beteiligen sich nicht an den Kosten.
5. Die nach Abzug der Subvention verbleibenden Kosten gehen somit zu Lasten der Teilnehmenden.
6. Mitreisende Ehepartner zahlen den vollen Betrag.
7. Die Auszahlung der Subvention erfolgt nach Zusendung der definitiven Teilnehmendenliste an die Zentralkasse im Anschluss an die Reise (Auszahlung zusammen mit der dann nächsten Lohnzahlung).
Achtung: Bei Verhinderung übernimmt der Kirchenrat keine Subvention (Annulationsversicherung abschliessen).