Orgelfonds
Im Jahr 2025 wurde die Orgel aufwändig renoviert. Die Kosten von über 80'000 Franken wurden zur Hälfte mit Spenden gedeckt.
Der Kirchenstand hat entschieden, einen Orgelfonds zu äufnen, damit, wenn die nächste Orgelrevision ansteht, Geld zur Verfügung steht.
Hier können Sie etwas für die Kultur im Dorf tun!
Den Einzahlungsschein für Ihre Spenden finden Sie unten. Viele Dank für Ihre Unterstützung!
Der Kirchenstand hat entschieden, einen Orgelfonds zu äufnen, damit, wenn die nächste Orgelrevision ansteht, Geld zur Verfügung steht.
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Fragen und Antworten
Warum braucht es einen Orgelfonds?
2025 kam heraus, dass die Orgel in der Kirche Löhningen dringend revidiert werden muss. Zum Glück konnte über die Hälfte der Kosten von gut 80'000 Franken durch Spenden gedeckt werden – eine anonym bleibende Einzelperson spendete 40'000 Franken. Den Rest der Kosten kann die Kirchgemeinde in den nächsten Jahren abschreiben. Damit bei einer nächsten Orgelrevision keine finanzielle Not auftaucht, hat der Kirchenstand den Orgelfonds eingerichtet.
Gehört die Kirche nicht den (politischen) Gemeinden?
Auch wenn das Kirchengebäude zu 80 Prozent der Gemeinde Löhningen und zu 20 Prozent der Gemeinde Beringen (für Guntmadingen) gehört, ist die finanzielle Aufteilung zwischen politischen Gemeinden und Kirchgemeinden so, dass die Kirchgemeinde für die Orgel zuständig ist.
Können Spenden an den Orgelfonds von den Steuern abgezogen werden?
Zurzeit nicht. Der Kirchenstand überlegt sich derzeit, die doppelte Steuerbefreiung anzustreben.
2025 kam heraus, dass die Orgel in der Kirche Löhningen dringend revidiert werden muss. Zum Glück konnte über die Hälfte der Kosten von gut 80'000 Franken durch Spenden gedeckt werden – eine anonym bleibende Einzelperson spendete 40'000 Franken. Den Rest der Kosten kann die Kirchgemeinde in den nächsten Jahren abschreiben. Damit bei einer nächsten Orgelrevision keine finanzielle Not auftaucht, hat der Kirchenstand den Orgelfonds eingerichtet.
Gehört die Kirche nicht den (politischen) Gemeinden?
Auch wenn das Kirchengebäude zu 80 Prozent der Gemeinde Löhningen und zu 20 Prozent der Gemeinde Beringen (für Guntmadingen) gehört, ist die finanzielle Aufteilung zwischen politischen Gemeinden und Kirchgemeinden so, dass die Kirchgemeinde für die Orgel zuständig ist.
Können Spenden an den Orgelfonds von den Steuern abgezogen werden?
Zurzeit nicht. Der Kirchenstand überlegt sich derzeit, die doppelte Steuerbefreiung anzustreben.