Taufe, Segnung

Schön, dass Sie sich für eine Taufe in Gächlingen interessieren. Herzlich willkommen.

Termin
Falls Sie sich über einen Tauftermin schon etwas kundig machen möchten: Sie finden die Gottesdiensttermine in der Kirche Gächlingen auf der » Übersichtsseite Gottesdienste in der Gächlinger Kirche (durch die Zusammenarbeit mit Neunkirch ist nicht jeden Sonntag Gottesdienst in Gächlingen).
Wir haben keine Taufsonntage definiert, aber es gibt besser oder schlechter geeignete Gottesdienste für eine Taufe. Darum ist es gut, mehr als nur einen Eventualtermin vorzubereiten.

Kontakt aufnehmen
Sie können per Mail oder ganz einfach per Telefon mit » Marianne oder Werner Näf (Pfarramt Gächlingen) Kontakt aufnehmen, dann besprechen wir den den Tauf- oder Segnungstermin. Auch machen wir ein Gespräch zur Vorbereitung ab, wenn möglich in unserer Gächlinger Kirche.

Taufanmeldung
Falls Sie die Aufanmeldung ausfüllen möchten, besuchen Sie:
» www.ref-gaechlingen.ch/taufanmeldung.

Taufsprüche
Und wenn Sie in vorgeschlagenen Taufsprüchen stöbern möchten:
» Vorschläge Taufsprüche (pdf)
Eine interessante Möglichkeit für das Finden eines Taufspruches bietet die Deutsche Evangelische Kirche:
» www.taufspruch.de



Inhalt
» Was tun bei einer Taufe? siehe oben
» Taufe, Bedeutung
» Taufe und Segnung im Gottesdienste
» 2xJA, Taufversprechen
» Die Alternative: Kindersegnung
» Taufbestätigung und "gut zu wissen"
» Kirchenordnung (Rechtstexte)

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Taufe

Die Taufe ist ein sichtbares Zeichen der Liebe Gottes. Sie weist auf Jesus Christus hin, der gesagt hat: Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf der Erde. Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt. (Matthäus-Evangelium 28,18-20)

Taufe und Segnung im Gottesdienst

Taufen und Kindersegnungen finden in der Regel im Gottesdienst statt. In unserer Kirchgemeinde gibt es keine festgelegten Tauf- und Segnungssonntage, doch ist auch nicht jeder Gottesdienst dafür geeignet. Bitte nehmen Sie deshalb mit dem Pfarrer Kontakt auf, bevor Sie den Tauf- oder Segnungstermin festlegen. Sinn und Ablauf der Taufe oder Segnung werden bei einem Besuch durch unseren Pfarrer besprochen. Jede Taufe wird im Taufregister der Kirchgemeinde eingetragen.

2xJA, Taufversprechen

In der Taufe geben wir spürbar und sichtbar das JA Gottes zu uns Menschen weiter. Gottes Liebe geht all unserem Bemühen voraus. (1. Johannes-Brief 4,19) Gleichzeitig ruft uns die Taufe zur persönlichen Nachfolge Jesu, zum JA des Glaubens, zum Leben in der weltweiten Kirche Jesu Christi.
Taufe ist Gabe und Aufgabe, Geschenk und Einladung zugleich.

Das Taufversprechen
Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich taufen lassen, sagen damit aus: Ich möchte mit meinem Leben Jesus Christus gehören. Ich möchte seine Erlösung annehmen und ein Kind Gottes werden.
Bei der Taufe von Kleinkindern übernehmen Eltern, Paten und die Gemeinde das Versprechen, mit bestem Wissen und Gewissen darauf hinzuwirken, dass das Kind einmal von Herzen sagen kann: „Danke, dass ihr mich getauft habt; ich möchte mit Christus und als Teil seiner Gemeinde leben.“
Dazu sollen alle Angebote, die unsere Kirchgemeinde Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern bietet, eine konkrete Hilfe sein.

Die Alternative: Kindersegnung

Wer es seinem Kind ermöglichen will, den Zeitpunkt seiner Taufe selber zu wählen und bewusst zu erleben, dem bietet unsere evangelisch-reformierte Landeskirche eine gute Alternative: Die Kindersegnung.
Im Gottesdienst danken wir für das Kind und segnen es zusammen mit seiner Familie. Dabei wird kein Wasser verwendet. Eltern und Paten sind dabei, wie bei der Taufe, müssen aber kein Versprechen ablegen. Das Kind selber hat durch die fehlende Taufe keine Nachteile oder Hindernisse auf seinem weiteren Weg. Aber es hat die Chance, später einmal mit einer ganz bewusst gewählten Taufe seinen Glauben festzumachen. Viele erleben diesen Bekenntnisakt als wichtigen und stärkenden Glaubensschritt.
Die Vorbereitung zur Kindersegnung entspricht derjenigen zur Taufe.

Taufbestätigung und "Gut zu wissen"

Taufbestätigung
Eine (Kinder)Taufe kann durch eine Feier der Erinnerung und Bestätigung neu lebendig werden. Informationen dazu:
» www.ref-sh.ch/gaechlingen-taufbestaetigung

Gut zu wissen
Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche ist unabhängig von der Taufe. D.h. Mitglied wird Ihr Kind nicht durch die Taufe, sondern durch Ihren Entschluss bei der Geburt: Ich möchte, dass mein Kind evangelisch ist, und die entsprechende Meldung auf der Einwohnerkontrolle. Wenn ihr Kind noch nicht als evangelisch registriert ist, melden Sie es mit der Anmeldung zur Taufe automatisch als Kirchenmitglied an.
- Die Taufe ist an kein bestimmtes Alter gebunden.
- Die Taufe ist ein einmaliges Gnadenzeichen Gottes.
- Mindestens ein Elternteil muss Mitglied der evangelischen Landeskirche sein.
- Pate kann werden, wer einer christlichen Kirche angehört.
- Evangelische und katholische Kirche und ein Teil der Freikirchen anerkennen ihre Taufe gegenseitig.
- Für Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich taufen lassen wollen, gibt es auch die Möglichkeit der Taufe durch Untertauchen.

Texte: Pfr. Christian Stettler / Pfr. Werner Näf

Kirchenordnung (Rechtstexte)

Einige Auszüge aus der Kirchenordnung zur Taufe

Art. 20 Täufling

1 Getauft werden in der Regel Kinder; die Taufe ist jedoch auch bei Jugendlichen und Erwachsenen möglich.

2 Die Pfarrerin, der Pfarrer sorgt dafür, dass Kinder im Schulalter und Jugendliche unter 16 Jahren, welche die Taufe begehren, in die Bedeutung der Taufe eingeführt werden.

3 Wer sich nach vollendetem sechzehnten Lebensjahr taufen lassen will und keinen kirchlichen Unterricht besucht hat, erhält einen Taufunterricht.

4 Ein Täufling wird durch die Taufe Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche, sofern er dies nicht schon vorher war.

(Quelle)

Art. 21 Eltern

1 Bei der Taufe eines Kindes soll mindestens ein Elternteil der evangelisch-reformierten Kirche angehören.

2 Zur Vorbereitung einer Kindertaufe führt die Pfarrperson mit den Eltern ein Taufgespräch.

(Quelle)

Art. 44 Weitergabe des Glaubens in der Familie (Verpflichtung)

2 Mit der Taufe ihres Kindes verpflichten sich die Eltern, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, im kirchlichen Unterricht zu unterstützen und zur Teilnahme am Leben der Gemeinde zu ermuntern.

(Quelle)

Art. 22 Taufpaten

1 Es können Taufpaten bestimmt werden. Sie begleiten die Getauften auf ihrem Weg.

2 Taufpaten sollen einer christlichen Kirche angehören und mindestens sechzehn Jahre alt sein.

(Quelle)

Art. 39 Kinder- oder Familiensegnung

1 Eltern, die ihr Kind nicht zur Taufe bringen möchten, können einen gottesdienstlichen Segen wünschen. Dieser kann als Kinder- oder Familiensegnung gestaltet werden.

2 Die Pfarrerin, der Pfarrer bespricht mit den Eltern die Unterschiede zwischen Taufe und Segen sowie die Form der Segnung.

(Quelle)