Kirchgemeindeversammlung
Alle Mitglieder der Kirchgemeinde Gächlingen, die über 16 Jahre alt sind, werden zwei Mal jährlich zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen und sind stimmberechtigt. Die schriftliche Einladung erfolgt spätestens 10 Tage vor der Versammlung. Anträge können an den Kirchgemeindepräsidenten Roland Schönenberger gestellt werden.
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