In die Kirche eintreten

Waren Sie einmal Kirchenmitglied und möchten es wieder werden?
Möchten Sie neu der Kirche beitreten?
Wir bieten Ihnen eine zentrale Eintrittsstelle, die alles mit Ihnen bespricht und Ihnen weiterhilft.
«Wichtig ist, dass die Kirche ein Gesicht bekommt und aus der Anonymität heraustritt»
Mr Eintritt
Trüllenbuck 61
Ref. Pfarramt
8207 Schaffhausen-Herblingen

052 643 36 89

Peter Vogelsanger, reformierter Pfarrer in Schaffhausen-Herblingen, steht Ihnen als «Mister Eintritt» der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche zur Verfügung und hilft Ihnen beim Eintritt. Er klärt mit Ihnen ab, in welcher Gemeinde Sie Mitglied werden möchten und begleitet Sie durch die Formalitäten.
Eintreten kann man aber auch weiterhin bei allen » Gemeindepfarrern und -pfarrerinnen.

Kircheneintritt: Ihre Optionen

Sie können in Ihre Wohnortskirchgemeinde eintreten - oder in eine andere Schaffhauser Kirchgemeinde Ihrer Wahl. Dazu senden Sie das Antragsformular mit Ihrer Unterschrift an das Präsidium der Wohnortskirchgemeinde und falls gewünscht ein Doppel auch an das Präsidium der Wahlkirchgemeinde. (» vgl. Adressen der Kirchenstands-Präsidien)

Ab 16 Jahren sind junge Menschen bei unserer Kirche voll stimm- und wahlberechtigt, auch Mitglieder ausländischer Nationalität.
Unter 16 Jahren ist für den Eintritt die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person nötig.

Hinweis für Ausgetretene

Ausgetretene und Nichtmitglieder haben keinen Anspruch auf kirchliche Leistungen wie zB. kirchlichen Unterricht, kirchliche Trauung oder kirchliche Beerdigung. Es wird empfohlen, dies mit den Angehörigen zu besprechen. Werden solche Leistungen dennoch erbracht, kann die Kirchgemeinde für die Kosten eine Abgeltung verlangen.

Dokumente