In die Kirche eintreten

Waren Sie einmal Kirchenmitglied und möchten es wieder werden?
Möchten Sie neu der Kirche beitreten?
Wir bieten Ihnen eine zentrale Eintrittsstelle, die alles mit Ihnen bespricht und Ihnen weiterhilft.
Bild wird geladen...NZZ-Kircheneintritt (Foto: notabene)
«Wichtig ist, dass die Kirche ein Gesicht bekommt und aus der Anonymität heraustritt»
Mr Eintritt
Trüllenbuck 61
Ref. Pfarramt
8207 Schaffhausen-Herblingen

052 643 36 89

Peter Vogelsanger, reformierter Pfarrer in Schaffhausen-Herblingen, steht Ihnen als «Mister Eintritt» der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche zur Verfügung und hilft Ihnen beim Eintritt. Er klärt mit Ihnen ab, in welcher Gemeinde Sie Mitglied werden möchten und begleitet Sie durch die Formalitäten.
Eintreten kann man aber auch weiterhin bei allen » Gemeindepfarrern und -pfarrerinnen.

Kircheneintritt: Ihre Optionen

Sie können in Ihre Wohnortskirchgemeinde eintreten - oder in eine andere Schaffhauser Kirchgemeinde Ihrer Wahl. Dazu senden Sie das Antragsformular mit Ihrer Unterschrift an das Präsidium der Wohnortskirchgemeinde und falls gewünscht ein Doppel auch an das Präsidium der Wahlkirchgemeinde. (» vgl. Adressen der Kirchenstands-Präsidien)

Ab 16 Jahren sind junge Menschen bei unserer Kirche voll stimm- und wahlberechtigt, auch Mitglieder ausländischer Nationalität.
Unter 16 Jahren ist für den Eintritt die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person nötig.

Hinweis für Ausgetretene

Ausgetretene und Nichtmitglieder haben keinen Anspruch auf kirchliche Leistungen wie zB. kirchlichen Unterricht, kirchliche Trauung oder kirchliche Beerdigung. Es wird empfohlen, dies mit den Angehörigen zu besprechen. Werden solche Leistungen dennoch erbracht, kann die Kirchgemeinde für die Kosten eine Abgeltung verlangen.

die NZZ schreibt zum neuen Jahr 2024

(zitiert vom notabene, der internen Kirchenzeitschrift der Zürcher Kantonalkirche):

AUFSTELLER

Die «NZZ» empfiehlt: "In die Kirche eintreten!"
In ihrer Silvesterausgabe antwortete die «NZZ am Sonntag» auf 100 Fragen. Unter ihnen auch auf die, ob man wieder in die Kirche eintreten soll. «Ja, lieber früher als später», lautet das Verdikt der liberalen und der Steueroptimierung sonst nicht abgeneigten Qualitätszeitung. «Wo sonst erhält ein Bedürftiger unbürokratisch Hilfe, wer besucht Ein-same, wer tröstet Angehörige Verstorbener?» argu-mentiert das Blatt. Und weiter: «Welche anderen Räume als Kirchen lassen Menschen zu Stille kom-men, wo klingt Musik schöner?» Wir hätten es nicht besser formulieren können. Danke für den Aufsteller!

"Kirche ist mehr, als du glaubst" (Berner Kirche)

1- Die Landeskirchen leisten Service public – überall: Die Landeskirchen sind wie keine andere Institution in allen Gemeinden und vielen Dörfern des Kantons vertreten. Gerade auf dem Land sind sie nebst der Einwohnergemeinde oft der einzig verbleibende Ort mit öffentlichen Angeboten für die Bevölkerung. Sie leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Wohn- und Lebensortattraktivität.

2- Unterstützung des sozialen und kulturellen Lebens am Ort: Viele Kirchgemeinden tragen massgeblich dazu bei, dass sich das soziale und kulturelle Leben am Ort entfalten kann.
In manchen politischen Gemeinden verfügt einzig die Kirchgemeinde über geeignete Versammlungsräumlichkeiten. Die Liegenschaften der Kirche sind somit nicht nur im physischen Raum zentral gelegen, sondern meist auch im Sozialraum, indem sie gesellschaftliches Leben ermöglichen. So beherbergen manche Kirchgemeinden die politische Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament.

3- Die Kirche als Partnerin der loka­len und regionalen Wirtschaft: Kirchgemeinden sind mit dem Gewerbe in ihrer Region stark verbunden, sind sie doch Kunden von Papeterien, IT-Firmen, Bäckereien, Käsereien, Metzgereien und Restaurants. Zudem vergeben sie bei Liegenschaftsunterhalt und Sanierungen Aufträge an Maler, Schreiner, Baugeschäfte oder Installateure von Solaranlagen.

4- 183 Millionen Franken Leistungen jährlich zugunsten der Gesellschaft: Mit drei Viertel ihres Gesamtumsatzes erbringen die Kirchen gesamtgesellschaftliche Leistungen. Davon entfällt mehr als die Hälfte auf den Sozialbereich, ein gutes Drittel auf den Bildungsbereich und der Rest auf den Kulturbereich. Von diesen kirchlichen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Nutzen profitieren viele Menschen – unabhängig von ihrer Konfession, Religion oder Herkunft.

5- Die Firmensteuern werden nicht für kultische Zwecke verwendet: Die Kirchensteuern der juristischen Personen dürfen in Bern nicht für kultische Zwecke verwendet werden (negative Zweckbindung). Somit fliessen diese Gelder in die Bereiche Soziales, Kultur, Bildung und Infrastruktur. Gottesdienste oder religiöse Zeremonien werden damit nicht finanziert.

6- Eine Entlastung des öffentlichen Sozialwesens tut Not: Viele Institutionen des Sozialwesens leiden unter Kostendruck oder Fachkräftemangel. Sie sind überlastet. Umso wichtiger
ist das Engagement der Kirchen und ihrer Freiwilligen für Bedürftige. Freiwillige begleiten und unterstützen Menschen, die durch alle Maschen fallen. Oftmals ersparen sie ihnen den Gang zum Sozialdienst. Auch leisten sie einen grossen Beitrag bei der Unterstützung von geflüchteten Menschen.

7- Die Landeskirchen unterstützen die Schwächsten der Gesellschaft: Die gemeinwohlorientierten Angebote stehen allen Menschen offen, nicht nur Kirchenmitgliedern. So kümmert sich etwa die Kirchliche Gassenarbeit in der Stadt Bern um Obdachlose und verhilft ihnen nach Möglichkeit zu einer Unterkunft.

8- Die Landeskirchen unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen: Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gehört zu den Grundwerten der Kirchen. Durch Unterstützungs- und Entlastungsangebote ermöglichen Freiwillige diesen Menschen die Teilhabe an unserer Gemeinschaft. Dazu gehören Heimbesuche, Fahrdienste, Ausflüge und Spielnachmittage, aber auch Begleitung bei der Bewältigung des Alltags. Dies stärkt das Wohlbefinden der begleiteten Personen und entlastet Angehörige oder Pflegeeinrichtungen.

9- Die Landeskirchen betreuen ältere Menschen: Die kirchliche Arbeit mit älteren Menschen kennt klassische Angebote wie Altersnachmittage, Ferienwochen, Ausflüge oder Adventsfeiern, aber auch neue Formen der Caring Community (Sorgende Gemeinschaft). Dabei sind die bernischen Kirchen auch für Seniorinnen und Senioren da, deren Mobilität wegen Krankheiten oder körperlicher und psychischer Beeinträchtigung eingeschränkt ist.

10- Der Kanton Bern ist geprägt von der christlichen Kultur: Das Christentum prägt unsere Kultur seit jeher. Die ethischen Werte der Gesellschaft als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens und des sorgfältigen Umgangs mit Natur und Umwelt haben viel mit dem Christentum zu tun. Die Berner Landeskirchen vertreten und stärken diese Werte.

11- Kirchen sind auch ein Kultur­erbe: Die kirchlichen Immobilien, insbesondere die Kirchen, sind ein Kulturgut von höchstem Wert. Ihre Eigentümer sind die Kirchgemeinden, die darin Gottesdienste und Feste feiern. Gleichzeitig gehören die Kirchen als Kulturdenkmäler der gesamten Bevölkerung. Die Kirchgemeinden tragen die Verantwortung und finanzielle Last für ihre Kirchengebäude. Kirchen prägen die Stadt- und Ortsbilder und sind von grosser touristischer Bedeutung.

12- Die Landeskirchen fördern die Musik: Kirche ohne Musik ist undenkbar. Umgekehrt ist die Kirche einer der wichtigen Orte, an denen sich Musik in den verschiedensten Spielarten entfalten kann. Heute sind Berner Landeskirchen Arbeitgeberinnen von Musikerinnen und Musikern, die Orgel oder Klavier spielen oder eine Band leiten. Zu besonderen Gelegenheiten werden weitere Instrumentalistinnen und Sänger engagiert; Chorleiterinnen haben häufig eine feste Anstellung.

13- Die Landeskirchen sind unverzichtbar für die lokale Kultur: Die Kirchgemeinden unterstützen nicht nur die Musik. Sie bieten auch Raum für Kunstausstellungen mit meist regionalem Bezug oder Ausstellungen zu gesellschaftlichen Fragen. Sie veranstalten Musicals, offenes Singen oder Theateraufführungen. Kulturelle Angebote von Kirchen sind oftmals nicht teuer, so dass auch Menschen mit geringem Einkommen davon profitieren können.

14- Die Landeskirchen bilden Jugendliche aus: Im kirchlichen Unterricht werden auch viele lebenspraktische Fragen erörtert, was junge Menschen auf das spätere Leben vorbereitet. Auch fördert der kirchliche Unterricht den Zusammenhalt unter den Jugendlichen durch Lageraufenthalte und andere Aktivitäten.

15- Die Landeskirchen fördern Reflexion und Dialog: Ziel des kirchlichen Unterrichtes ist die Auseinandersetzung mit christlichen Glaubensinhalten. Dies soll zu einer kritisch reflektierten Aneignung führen, doch ist auch Platz für eine bewusste Distanznahme. Der Unterricht soll Kinder und Jugendliche befähigen, Verantwortung für das eigene und gesellschaftliche Leben zu übernehmen und ethisch zu handeln. Dazu gehört auch der respektvolle Dialog mit Angehörigen anderer Religionen.

16- Die Landeskirchen leisten einen wichtigen Beitrag für den Frieden: Die Kirchen setzen sich aktiv für gegen- seitige Verständigung und Wertschätzung aller Menschen und Ethnien ein.
Für den interreligiösen Dialog spielt das Berner Haus der Religionen eine wichtige Rolle, dessen Betrieb von den Landeskirchen mitfinanziert wird.

17- Die Landeskirchen fördern die Ver­ständigung zwischen den Religionen: Im Kanton Bern arbeiten die Landeskirchen und die jüdischen Gemeinden eng zusammen. Die bernischen Kirchen pflegen auch den Dialog und die Zusammenarbeit mit den landeskirchlichen evangelischen Gemeinschaften, den Freikirchen, den Migrationskirchen sowie anderen Religionsgemeinschaften. Nicht akzeptabel sind für sie säkularer oder religiöser Extremismus gegen Minderheiten oder Andersgläubige.

18- Die Landeskirchen sammeln Spenden für Leidtragende in Krisengebieten: Die Berner Kirchen schaffen nicht nur durch Freiwilligenarbeit einen unentgeltlichen Mehrwert, sondern auch durch Spendensammlungen. Diese Gelder kommen Leidtragenden zugute, die von Umweltkatastrophen, Krisen oder Kriegen betroffen sind.

Dokumente