Neue Verordnung zum Persönlichkeitsschutz und professionelle Anlaufstelle
Mobbing, sexuelle Übergriffe, Gewalt! Sie haben das schon erlebt? Sie haben das als Behördenmitglied beobachtet? Sie wissen nicht, was Sie tun sollen, wenn es in Ihrer Kirchgemeinde dazu kommen würde?
Franziska Bevilacqua,
Wenn unterschiedliche Bedürfnisse und Erwartungen aufeinanderprallen, kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Ungelöste Probleme können zu Verletzungen der persönlichen Integrität führen und die zwischenmenschlichen Beziehungen langfristig beeinträchtigen. Mit Verletzung der persönlichen Integrität sind Angriffe von Aussen auf die Person als Ganzes gemeint. Es geht um Verhaltensweisen, die den Selbstwert schädigen. Beispiele dafür sind: Diskriminierung, Mobbing, Anwendung und Androhung von Gewalt, sexuelle Belästigung, Übergrifflichkeit in geistlichen Belangen. Die Würde des Menschen ist unantastbar und Grenzverletzungen werden nicht toleriert.
Diese Selbstverständlichkeit hat unsere Kirche nun gesetzlich festgeschrieben und durch professionelle Unterstützung absichern lassen.
Der Kirchenrat hat in seiner Sitzung vom 09. April 2024 die Verordnung zum Schutz der persönlichen Integrität verabschiedet. Diese tritt am 01. Mai in Kraft und wird allen Mitarbeitenden der Kantonalkirche zur Kenntnis gebracht. Kirchgemeinden können die Verordnung auf » www.ref-sh.ch/rechtstext/401.101 runterladen, allenfalls mit ihrem eigenen Logo versehen und sind gebeten, diese an ihre Mitarbeitenden weiterzuleiten, sofern sie über keine eigene Verordnung zum Persönlichkeitsschutz verfügen.
Die Synode wurde an der Sommersynode informiert.
Professionelle Unterstützung zum Schutz der persönlichen Integrität
Die Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität in der kirchlichen Arbeit werden neu durch eine professionelle Anlauf- und Beratungsstelle ergänzt.
Ab sofort bietet Movis AG für die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Schaffhausen:
• vertrauliche Beratung und Unterstützung von betroffenen, beschuldigten oder involvierten Mitarbeitenden, freiwilligen Helfer und Helferinnen sowie Teilnehmenden von kirchlichen Angeboten bei Belästigungen oder mutmasslichen Integritätsverletzungen (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Bedrohung/Gewalt, spiritueller Missbrauch) ohne Interventionspflicht.
• Hilfe zur Selbsthilfe, um sich gegen Grenzverletzungen zur Wehr zu setzen
• Informationen zu den Handlungsmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen
• Vermittlung von therapeutischer Unterstützung nach traumatischen Erlebnissen
Die Mitarbeitenden, freiwillige Helfer und Helferinnen sowie Teilnehmende von kirchlichen Angeboten können sich ab sofort bei mutmasslichen Integritätsverletzungen vertraulich an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden, wo sie notwendige Beratung und Unterstützung erhalten. Bei Bedarf werden Personalverantwortliche und Vorgesetzte bezüglich Prävention und Umgang mit konkreten Vorfällen unterstützt.
Movis AG
Stadthausgasse 7
8200 Schaffhausen
» www.movis24.ch (auch anonym)
Tel. +41 848 270 270 (24/7 für Sie erreichbar)
info@movis.ch
Ansprechpersonen:
Susanne Ghaboussi, susanne.ghaboussi@movis.ch, Tel. +41 52 209 01 12
Regula Bamert, regula.bamert@movis.ch, Tel. +41 52 209 01 15
Diese Selbstverständlichkeit hat unsere Kirche nun gesetzlich festgeschrieben und durch professionelle Unterstützung absichern lassen.
Der Kirchenrat hat in seiner Sitzung vom 09. April 2024 die Verordnung zum Schutz der persönlichen Integrität verabschiedet. Diese tritt am 01. Mai in Kraft und wird allen Mitarbeitenden der Kantonalkirche zur Kenntnis gebracht. Kirchgemeinden können die Verordnung auf » www.ref-sh.ch/rechtstext/401.101 runterladen, allenfalls mit ihrem eigenen Logo versehen und sind gebeten, diese an ihre Mitarbeitenden weiterzuleiten, sofern sie über keine eigene Verordnung zum Persönlichkeitsschutz verfügen.
Die Synode wurde an der Sommersynode informiert.
Professionelle Unterstützung zum Schutz der persönlichen Integrität
Die Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität in der kirchlichen Arbeit werden neu durch eine professionelle Anlauf- und Beratungsstelle ergänzt.
Ab sofort bietet Movis AG für die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Schaffhausen:
• vertrauliche Beratung und Unterstützung von betroffenen, beschuldigten oder involvierten Mitarbeitenden, freiwilligen Helfer und Helferinnen sowie Teilnehmenden von kirchlichen Angeboten bei Belästigungen oder mutmasslichen Integritätsverletzungen (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Bedrohung/Gewalt, spiritueller Missbrauch) ohne Interventionspflicht.
• Hilfe zur Selbsthilfe, um sich gegen Grenzverletzungen zur Wehr zu setzen
• Informationen zu den Handlungsmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen
• Vermittlung von therapeutischer Unterstützung nach traumatischen Erlebnissen
Die Mitarbeitenden, freiwillige Helfer und Helferinnen sowie Teilnehmende von kirchlichen Angeboten können sich ab sofort bei mutmasslichen Integritätsverletzungen vertraulich an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden, wo sie notwendige Beratung und Unterstützung erhalten. Bei Bedarf werden Personalverantwortliche und Vorgesetzte bezüglich Prävention und Umgang mit konkreten Vorfällen unterstützt.
Movis AG
Stadthausgasse 7
8200 Schaffhausen
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Tel. +41 848 270 270 (24/7 für Sie erreichbar)
info@movis.ch
Ansprechpersonen:
Susanne Ghaboussi, susanne.ghaboussi@movis.ch, Tel. +41 52 209 01 12
Regula Bamert, regula.bamert@movis.ch, Tel. +41 52 209 01 15