Sie haben einen lieben Angehörigen verloren? Wir begleiten Sie durch diese schwere Zeit!
Der Bestattungsbeamte der politischen Gemeinde Thayngen ist die erste Ansprechperson nach einem Todesfall. Er legt auch - in Absprache mit Ihnen - den Termin der kirchlichen Abschiedsfeier fest und teilt Ihnen mit, welche Pfarrperson für den entsprechenden Termin zuständig ist (Die Pfarrpersonen sind wochenweise abwechselnd für Abdankungsfeiern zuständig.). Anschliessend bitten wir Sie, mit der zuständigen Pfarrperson Kontakt aufzunehmen, um ein Gespräch zu vereinbaren.
In unserer Kirchgemeinde gelten für Abschiedsfeiern diese Richtlinien:
- Särge und Urnen werden auf dem Friedhof aufgebahrt bzw. aufgestellt. In einer kurzen Abschiedsfeier wird dort von der verstorbenen Person Abschied genommen. Während des anschliessenden Gottesdienstes in der Kirche wird die Urne / der Sarg vom Friedhofpersonal beigesetzt. Ein Fahnengruss kann auf dem Friedhof erfolgen.
- Der Trauergottesdienst in der Kirche wird „im Licht der Auferstehung Jesu Christi" und im Aufblick auf ihn gefeiert (vgl. Kirchenordnung, Artikel 15,1).
- Die Kirche wird auf Wunsch der Angehörigen von der Mesmerin mit einem einfachen Blumenschmuck versehen. In Absprache mit der Mesmerin können die Angehörigen jedoch auch (auf eigene Kosten) Blumen mitbringen.
- Die Gestaltung des Raumes (Kerzen, Erinnerungsgegenstände an die verstorbene Person, Fahnen etc.) und eine allfällige Mitwirkung im Gottesdienst (Reihenfolge und Dauer der Beiträge) benötigen das Einverständnis der verantwortlichen Pfarrperson.
Kontakte:
Mesmerinnen
Kirche Thayngen
Kirche Thayngen
Kirche Opfertshofen
Der Bestattungsbeamte der politischen Gemeinde Thayngen ist die erste Ansprechperson nach einem Todesfall. Er legt auch - in Absprache mit Ihnen - den Termin der kirchlichen Abschiedsfeier fest und teilt Ihnen mit, welche Pfarrperson für den entsprechenden Termin zuständig ist (Die Pfarrpersonen sind wochenweise abwechselnd für Abdankungsfeiern zuständig.). Anschliessend bitten wir Sie, mit der zuständigen Pfarrperson Kontakt aufzunehmen, um ein Gespräch zu vereinbaren.
In unserer Kirchgemeinde gelten für Abschiedsfeiern diese Richtlinien:
- Särge und Urnen werden auf dem Friedhof aufgebahrt bzw. aufgestellt. In einer kurzen Abschiedsfeier wird dort von der verstorbenen Person Abschied genommen. Während des anschliessenden Gottesdienstes in der Kirche wird die Urne / der Sarg vom Friedhofpersonal beigesetzt. Ein Fahnengruss kann auf dem Friedhof erfolgen.
- Der Trauergottesdienst in der Kirche wird „im Licht der Auferstehung Jesu Christi" und im Aufblick auf ihn gefeiert (vgl. Kirchenordnung, Artikel 15,1).
- Die Kirche wird auf Wunsch der Angehörigen von der Mesmerin mit einem einfachen Blumenschmuck versehen. In Absprache mit der Mesmerin können die Angehörigen jedoch auch (auf eigene Kosten) Blumen mitbringen.
- Die Gestaltung des Raumes (Kerzen, Erinnerungsgegenstände an die verstorbene Person, Fahnen etc.) und eine allfällige Mitwirkung im Gottesdienst (Reihenfolge und Dauer der Beiträge) benötigen das Einverständnis der verantwortlichen Pfarrperson.
Kontakte:
Mesmerinnen
Kirche Thayngen
Kirche Thayngen
Kirche Opfertshofen