Trauung

Einer der schönsten Tage im Leben! Wir freuen uns, wenn wir diesen mit Ihnen feiern dürfen und helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Fest schön und feierlich zu gestalten. Denn wenn Sie in einer Kirche heiraten, soll Ihrem Entschluss zum gemeinsamen Leben durch den kirchlichen Rahmen eines Gottesdienstes ein besonderer Ausdruck verliehen werden.
Bild wird geladen...Hochzeit (Foto: Werner Näf)
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Bild wird geladen...Ringe (Foto: Livia Hintermann)

Voraussetzungen

  • der Wunsch beider Ehepartner zur kirchlichen Trauung
  • die Zugehörigkeit zu einer Landeskirche mindestens eines Ehepartners
  • die rechtsgültige Eheschliessung auf dem Zivilstandsamt der Gemeinde

Vorgehen

Nehmen Sie mindestens 6 Monate vor dem Fest Kontakt mit dem Pfarramt auf. Die Pfarrpersonen nehmen sich gerne Zeit für ein Gespräch.
Die Kirche Ihrer Kirchgemeinde steht Ihnen für die Trauung kostenfrei zur Verfügung.

Kontakte

Miriam Gehrke
Wolfram Kötter


» Zivilstandsamt der Stadt Schaffhausen

Besondere Hochzeitsfeiern

Wenn Sie Ihre Trauung in einer Kirche ausserhalb Ihrer Kirchgemeinde planen, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern - gewisse beliebte Hochzeitskirchen sind oft über Monate und Jahre ausgebucht. Die Zwinglikirche selbst eignet sich im gewissen Sinne ebenfalls als besondere Hochzeitskirche – auch für Paare, die in einer anderen Kirchgemeinde zu Hause sind. Sie ist elegant und modern. Zudem verfügt sie über vielfältige Einrichtungen wie Saal, Küche, Innenhof und audiovisuelle Anlagen. » Die Räumlichkeiten können gemietet werden.

Wenn Sie auswärts heiraten, sollten Sie beachten, dass Sie:
  • für Kirche, Mesmer, Organist u.a. in der Regel etwas zu bezahlen haben.
  • keinen Anspruch auf einen Pfarrer bzw. eine Pfarrerin haben, der oder die Ihre Hochzeitsfeier abhält. Selbstverständlich können Sie eine Pfarrperson Ihrer Wahl anfragen.
Die Schwierigkeiten der Pfarrersuche verstärken sich in der Regel, wenn Sie sich eine kirchliche Hochzeit ausserhalb einer Kirche wünschen (auf einem Berg, im Wald, unter Wasser ...). Fragen Sie aber auch in diesem Fall einen Pfarrer, eine Pfarrerin Ihrer Wahl an, ob er oder sie bereit wäre, mit Ihnen diesen Gottesdienst zu feiern. Die Antwort wird unter anderem davon abhängen, ob die Pfarrperson in Ihren Hochzeitsvorstellungen Aspekte einer kirchlichen Trauung (Bitte um Gottes Segen für das Brautpaar, etc.) wiedererkennt oder nicht.

Unterschiedliche Konfessionen der Brautleute

Eine ökumenische Trauung (also eine Trauung, die sowohl reformiert als auch katholisch ist) gibt es im Grunde genommen nicht, weil keine Pfarrperson beiden Konfessionen angehören und somit nicht beide Trauungsrituale vornehmen kann. Dennoch gibt es heutzutage kaum Probleme, wenn sich ein gemischt-konfessionelles Paar trauen lassen möchte. Beide Konfessionen erkennen die jeweils andere Trauung an. Mit der Wahl der Kirche resp. der Pfarrperson entscheiden Sie sich gleichzeitig für eine reformierte oder katholische Trauung. Die Mitwirkung von SeelsorgerInnen beider Konfessionen, was grundsätzlich möglich ist, bedeutet für Sie in der Regel einiges mehr an Aufwand und eine grössere Vorbereitungsarbeit. Beachten Sie weiter, dass die römisch-katholische Kirche zur rechtlichen Anerkennung einer Trauung, der nicht ein katholischer Priester vorsteht, eine vorgängig einzuholende Dispens verlangt. Die Dispens ist im Grunde so etwas wie eine Überweisung beim Arzt. Ihr zuständiges Pfarramt wird das gerne für Sie erledigen.

Welche Kirchgemeinde?

Sind Sie unsicher, welcher Kirchgemeinde Sie angehören und wer für Sie zuständig ist? Das können Sie mit einem » Klick auf diesen Link überprüfen.