Verband-Portrait

Schaffhausen (Foto: MEi)

Unter dem Namen "Verband evangelisch-reformierter Kirchgemeinden in der Stadt Schaffhausen" haben sich, gestützt auf Art. 23 RKV und 74 KO, die selbständigen Kirchgemeinden Schaffhausen-Buchthalen, Schaffhausen-St.Johann-Münster, Schaffhausen-Steig und Schaffhausen-Zwingli zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben zusammengeschlossen.

Der Sitz des Verbandes befindet sich in Schaffhausen.

Der Verband bezweckt, im Rahmen der kantonalkirchlichen Bestimmungen das Finanzwesen, das Personalwesen, das Bauwesen, sowie die Verwaltung gemeindeübergreifender Belange zentralisiert zu organisieren.

Die Gemeinden des Verbandes beachten bei ihrem Zusammenwirken im Verband insbesondere die Grundsätze der Solidarität, der Effektivität und der Effizienz.

Der Verband ist Teil der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen als öffentlich-rechtlicher Körperschaft im Sinne von Art. 108 KV. Der Verband besitzt öffentlich-rechtliche Persönlichkeit im Sinne von Art. 23 RKV bzw. Art. 74 Abs. 2 KO und vertritt im Umfang der ihm übertragenen Aufgaben die ihm angehörenden Kirchgemeinden.

Er ist vermögensfähig und zur Erhebung von Steuern berechtigt.

Die Kirchgemeinden bleiben in ihren Rechten und Pflichten selbständig, soweit sie ihre Aufgaben nicht an den Verband delegiert haben. Die Kirchgemeinden bleiben für das kirchliche Leben autonom.

Auszug aus der Verbandsordnung des Verbandes evang.-ref. Kirchgemeinden in der Stadt Schaffhausen. Den vollständigen Wortlaut der Verbandsordnung finden Sie unter Reglemente .