Am 27. September 2026 entscheiden die Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Buchthalen, St. Johann-Münster, Steig und Zwingli über den Zusammenschluss zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schaffhausen-Stadt ab dem 1. Januar 2028. Gleichzeitig stimmen sie über die Auflösung des heutigen Stadtverbands ab.
Admin Verband,
Gemeinsam die Zukunft gestalten
Die vier Kirchgemeinden beschäftigen sich seit längerer Zeit mit der Frage, wie kirchliches Leben in der Stadt Schaffhausen auch in Zukunft lebendig bleiben und alle Generationen ansprechen kann.
Der Anlass dafür ist klar: Die Mitgliederzahlen gehen zurück, die finanziellen Spielräume werden kleiner und es wird schwieriger, genügend Behördenmitglieder, Freiwillige und Fachpersonen zu finden. Gleichzeitig arbeiten die vier Kirchgemeinden bereits heute in vielen Bereichen erfolgreich zusammen.
Mit einer gemeinsamen Kirchgemeinde können Abläufe vereinfacht, Verantwortlichkeiten geklärt und Ressourcen besser genutzt werden.
Kirche bleibt in den Quartieren
Der Zusammenschluss bedeutet keine Zentralisierung. Gottesdienste, Seelsorge, Bildungsangebote, Freiwilligenarbeit und Begegnungen finden weiterhin an vertrauten kirchlichen Orten statt.
Kirchen, Gemeindezentren und weitere kirchliche Treffpunkte bleiben wichtige Orte des kirchlichen Lebens. Die Nähe zu den Menschen in den Quartieren bleibt auch künftig erhalten. Gleichzeitig schafft eine gemeinsame Kirchgemeinde mehr Möglichkeiten, Angebote besser aufeinander abzustimmen, Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu nutzen.
Eine schlanke Organisation
Bei einem Zusammenschluss der vier Kirchgemeinden zu einer einzigen Kirchgemeinde Schaffhausen-Stadt müssen die Ämter nur noch einmal besetzt und die anfallenden Aufgaben nur noch einmal erledigt werden – anstatt wie bisher viermal. Infolge des Zusammenschlusses kann zudem der heutige Stadtverband aufgelöst und dessen Aufgaben können ebenfalls der neuen Kirchgemeinde übertragen werden.
Oberstes Organ der neuen Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung. Sie entscheidet u.a. über Budget, Jahresrechnung und Jahresbericht. Damit wird die demokratische Mitwirkung der Kirchenmitglieder gestärkt.
Eine Geschäftsprüfungskommission sorgt für Aufsicht und Transparenz.
Der Kirchenstand übernimmt die strategische Führung, die Geschäftsleitung die operative Verantwortung.
Sorgfältig vorbereitet
Die Grundlagen für die Abstimmungsvorlage wurden von Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern aller vier Kirchgemeinden, des Stadtverbands und der Mitarbeitenden erarbeitet. Öffentliche Resonanzveranstaltungen mit Kirchenmitgliedern und Gespräche mit Mitarbeitenden flossen ebenfalls in die Vorlage ein.
Abstimmung am 27. September 2026
Die Abstimmung findet am Sonntag, 27. September 2026, an den städtischen Urnen statt.
Damit die neue Kirchgemeinde entstehen kann, müssen die Stimmberechtigten aller vier Kirchgemeinden zustimmen. Lehnt eine Kirchgemeinde die Vorlage ab, kommt der Zusammenschluss nicht zustande.
Die Abstimmungsunterlagen werden Ende August 2026 an alle Stimmberechtigten verschickt.
Was passiert in der Übergangszeit bis 1. Januar 2028?
Das kirchliche Leben geht ohne Unterbruch weiter. Gottesdienste, Veranstaltungen und Seelsorge finden weiterhin statt, die vertrauten Ansprechpersonen bleiben bestehen.
Bis zum Start der neuen Kirchgemeinde am 1. Januar 2028 werden die organisatorischen Grundlagen geschaffen. Dazu gehören Reglemente, die Vorbereitung der neuen Behörden, die Planung der Zusammenarbeit und die Suche nach geeigneten Kirchenstandsmitgliedern. Dafür wird eine Findungskommission eingesetzt. Der neue Kirchenstand wird anschliessend von der Kirchgemeindeversammlung gewählt.
Ein Steuerungsausschuss begleitet den Übergang. Die bisherigen Behörden bleiben bis Ende 2027 im Amt und stellen sicher, dass alle Aufgaben weiterhin zuverlässig erfüllt werden.
So kann die neue Kirchgemeinde ihre Arbeit am 1. Januar 2028 gut vorbereitet aufnehmen – während die Kirche in den Quartieren lebendig und nah bei den Menschen bleibt.
Weitere Informationen
Die ausführliche Abstimmungsbotschaft steht auf dieser Website zum Download bereit. Sie enthält alle Informationen zur Ausgangslage, zu den Zielen des Zusammenschlusses, zur Organisation der neuen Kirchgemeinde und zum Übergang bis zum 1. Januar 2028.