Am Mittwochnachmittag fand die ausserordentliche Synode der Evangelisch-reformierten Kirche im Reformierten Kirchgemeindehaus in Neuhausen statt. Die Synode folgte den Anträgen des Kirchenrats. Der Synodebericht folgt im Laufe des Donnerstagvormittags.
Genau zwei Monate vor der ausserordentlichen Synode standen die Unterlagen bereit und konnten studiert und besprochen werden. Ebenso wurde eine Auswertung der Vernehmlassung vorgelegt, die die Grundlage für die Anträge des Kirchenrats darstellt. Weitere Schreiben, die gesondert eingereicht worden sind, wurden online zugänglich gemacht - so auch die Kollektiveingabe, der sich elf Kirchgemeinden angeschlossen haben.
Die Einladung zur ausserordentlichen Synode, die im reformierten Kirchgemeindehaus in Neuhausen am Rheinfall stattfindet und öffentlich ist, sowie die weiteren Unterlagen finden sich unter
www.ref-sh.ch/synode, im Ordner
a.o. Synode
Die Unterlagen umfassen:
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Einladung zur Synode
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Anträge des Kirchenrats
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Auswertung der Vernehmlassung
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Weitere Vernehmlassungsantworten
Die Beteiligung an der Vernehmlassung war ausgesprochen gut. Nahezu alle Kirchgemeinden haben sich vernehmen lassen, dazu auch mehrere kirchenrätliche Kommission. Der zweite Ansatz, der die Bewirtschaftung der Pfarrstellen in die Hände der Kirchgemeinden gelegt hätte, hat wenig Zuspruch gefunden, Ansätze 1 und 3 fanden hingegen viel Zustimmung, aber mit Einschränkungen.
Der Kirchenrat hat zusammen mit der Strukturkommission die geäusserten Rückmeldungen zu berücksichtigen gesucht, indem Ansatz 1 mit einer neuen Verteilung der Stellenprozente und mit der ausdrücklichen Aufforderungen an die Kirchgemeinden versehen wurde, die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden zu prüfen wie auch die Bildung von Pastorationsgemeinschaften mit gemeinsamem Personal (Berücksichtigung von Ansatz 3).
Die neue Tabelle der zugeteilten Pfarrstellenprozente sieht nicht mehr 10% Schritte vor, sondern Stufen von 25%. Diesen zugeordnet sind Aufgabenlisten fürs Pfarramt, die auch eine Eingrenzung der Aufgaben vorsehen. Nur drei Kirchgemeinden würden dabei unter die 50% Limite fallen und könnten mit weniger als 300 Mitgliedern nur gerade 20 Stellenprozente in eine Pastoration einbringen. Die übrigen Landgemeinden dürften für die nächste Amtsperiode 2015-2019 von 50% bzw. 75% ausgehen. Beringen, Thayngen-Barzheim, Neuhausen und die Stadtkirchgemeinden verfügen über je 100-200%, je nach Anzahl Mitglieder. Denkbar ist, dass finanzstarke Kirchgemeinden auch weitere Pfarrstellenprozente oder Unterstützung durch Sozialdiakoninnen und Sekretariat selbst finanzieren.
Nicht berücksichtigt sind bei diesen Anträgen die massiven Sparpläne der Regierung, die diesen kontinuierlichen Prozess einer verstärkten Zusammenarbeit in Frage stellen würden.