| Der Pfarrkonvent | Der Pfarrkonvent behandelt theologische, religiöse, kirchliche und soziale Fragen. Er beteiligt sich an der Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Die von den Kirchgemeinden oder der Kantonalkirche gewählten oder angestellten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden den Pfarrkonvent. Unter der Leitung des Dekanats und der Fünferkommission kümmert er sich um theologische und kirchliche Fragen sowie um die interne Weiterbildung der Konventualinnen und Konventualen. (Siehe Art. 55 der neuen Kirchenverfassung) Regional ist der Pfarrkonvent in die drei Kapiteln organisiert. |
| Fünferkommission | Co-Dekanin Ariane Van der Haegen Albisstrasse 23 8200 Schaffhausen 052 620 24 52 Ariane.VanderHaegen@ref-sh.ch Co-Dekan Pfr. Dr. Joachim Finger Schützehüsliweg 17 8222 Beringen 052 685 10 83 (Fax 052 685 01 74) 079 394 90 17 joachim.finger@ref-sh.ch |
| Aktuelles und Daten | Website des Pfarrvereins: www.pfarrverein.ch/sh Intranetseite des Konvents: www.ref-sh.ch/konvent-intern Zur Zeit sind keine Daten bekannt. Studienreise 2013: Juden, Christen und Muslime in Andalusien |
| Der Konvent im Jahreslauf | Der Pfarrkonvent trifft sich in der Regel viermal jährlich zum Fastenkonvent, zum Johanniskonvent, zum Bartholomäikonvent und zum Martinikonvent, jeweils an einem Donnerstagmorgen. Dabei werden konventsinterne Geschäfte beraten, kantonalkirchliche Vorlagen und Probleme diskutiert, Termine und Veranstaltungen besprochen. Das Hauptgewicht liegt aber in der Regel bei einem Vortrag, welcher der Weiterbildung der Anwesenden dient. Zuhörer sind dabei oft auch Emeriti und in Ausbildung stehende junge Theologinnen und Theologen, manchmal auch weitere Gäste. Damit die Geselligkeit und die informellen Gespräche nicht zu kurz kommen, essen die meisten Anwesenden anschliessend miteinander zu Mittag. |
| Aufgaben der Dekanin | Die Dekanin bzw. der Dekan hat namentlich folgende Aufgaben: Leitung des Pfarrkonvents und dessen Vertretung nach aussen - Seelsorge an Pfarrerinnen und Pfarrern - Förderung des Zusammenhaltes unter Pfarrerinnen und Pfarrern - Vermittlung bei Schwierigkeiten“ (Art 56 der neuen Kirchenverfassung) Der Pfarrkonvent ist durch die Dekanin bzw. den Dekan in der Synode mit beratender Stimme und Antragsrecht vertreten. (Art. 55 Abs. 3 der neuen Kirchenverfassung) |
| Ministerium | Die in unserer Kantonalkirche ordinierten, in Dienst stehenden oder emeritierten PfarrerInnen bilden das Ministerium |
| Weblink | mehr zur Geschichte, den Pfarrerkursen und Ausflügen |