Kirchenstand Neunkirch
Der Kirchenstand ist die leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde, dient als Kollegialbehörde unter Mitwirkung der Pfarrperson. Er ist für die Förderung und Gestaltung des Gemeindelebens verantwortlich. (Art. 19 RKV). Der Kirchenstand vollzieht die Gemeindebeschlüsse und regelt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Organisation der Kirchgemeindeverwaltung. Er vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und wahrt deren Interessen.
Mitglieder des Kirchenstandes:
Ansprechperson für allgemeine Anliegen / Ökumene / Mission
Aktuarin
Präsidentin ad interim/
Kind/Jugend (Vize-Präsidentin)
Finanzen
Pfarrerin
Kirchenpflegerin