Kirchenstand Neunkirch
Der Kirchenstand ist die leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde, dient als Kollegialbehörde unter Mitwirkung der Pfarrperson. Er ist für die Förderung und Gestaltung des Gemeindelebens verantwortlich. (Art. 19 RKV). Der Kirchenstand vollzieht die Gemeindebeschlüsse und regelt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Organisation der Kirchgemeindeverwaltung. Er vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und wahrt deren Interessen.
Mitglieder des Kirchenstandes:
Präsidentin ad interim/
Kind/Jugend (Vize-Präsidentin)
Finanzen
Ökumene / Mission
Aktuarin
Pfarrerin
Kirchenpflegerin