Di. 31.12.2024 ganztägig
Kollektenbeschrieb (undatiert)
Kollektenbeschrieb (undatiert)
Frauen und Kinder, die Schutz vor häuslicher Gewalt benötigen, werden von einem Schaffhauser Team ambulant betreut und je nach Bedarf in ein entsprechend gesichertes Frauenhaus zum Beispiel im Raum Winterthur überwiesen. Die Gesetzgebung erlaubt es der Polizei in Situationen häuslicher Gewalt eine Wegweisung der Gewalt anwendenden Person zu veranlassen. Dadurch können von Gewalt betroffene Frauen vermehrt zu Hause bleiben Wo das nicht möglich ist, ist jedoch die Gefährdung nach wie vor gross. Die Schaffhauser Landeskirchen engagieren sich weiterhin finanziell und personell im Verein Fachstelle für Gewaltbetroffene Schaffhausen (Frauenhaus) und danken im Namen der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder für Ihre Spenden.. » http://www.fsgb-sh.ch
Diese gemeinsame Gottesdienstkollekte wird über die Zentralkasse überwiesen mit dem Vermerk der Kollektennummer (K 9823) auf Postkonto PC 82-447-5, IBAN CH33 0900 0000 8200 0447 5
Die Kollektenverantwortlichen können ein Set von Kollekten-Einzahlungsscheinen anfordern.
» Kollektenplan
Kontakt: Doris Brodbeck,