702.122 neu
Anhang Vereinbarung Neunkirch-Gächlingen1.
Rhythmus: möglichst nur 1 gemeinsamer Gottesdienst pro Sonntag/Feiertag mit einer Pfarrperson. Zu besonderen Anlässen kann an beiden Orten ein Gottesdienst stattfinden. Zusätzliche Laiengottesdienste sind möglich.
2.
Vorausgesetzter Arbeitsumfang: 1 Gottesdienst inkl. Vorbereitung = 1 Arbeitstag, Konfirmation inkl. Vorbereitung = 2 Arbeitstage, zum 2. Mal gehaltener Gottesdienst oder Einsatz mit geringer Beteiligung der Pfarrperson = 0,5 Arbeitstag.
3.
Pfarrpersonen-Tausch: Jede Pfarrperson hält 1-2 Gottesdienste pro Jahr in der anderen Gemeinde.
4.
Regionale Zusammenarbeit: Gottesdienste können mit weiteren Kirchgemeinden durchgeführt werden.
5.
Schulstart-Gottesdienst: gleichzeitig an beiden Orten.
6.
Erntedank: jährlich abwechselnd.
7.
Heilig Abend: an beiden Orten; Weihnachten: jährlich abwechselnd.
8.
Konfirmation: (siehe Anhang 2 Unterricht)
9.
Karfreitag/Ostern: Karfreitag jährlich abwechselnd, Ostern immer 6 Uhr Gächlingen und 10 Uhr in Neunkirch.
10.
Gottesdienstplan: wird aufgrund dieser Vorgaben von den Pfarrpersonen erstellt.
1.
Diese Vereinbarung betrifft nur den durch die Pfarrpersonen erteilten kirchlichen Unterricht von der 5. Klasse bis zur Konfirmation. Der von Katechetinnen erteilte Unterricht in der 3. und 4. Klasse wird wie bisher in beiden Gemeinden separat angeboten.
2.
5.-Klass- und Konfirmandenunterricht werden in gemeinsamen Gruppen von den Pfarrämtern abwechselnd betreut. Der Konfirmandenunterricht findet jeweils in der anderen Gemeinde als der 5.Klass-Unterricht statt.
3.
Die Konfirmation findet an dem Ort statt, an dem auch der Konfirmandenunterricht stattgefunden hat (jährlich abwechselnd). Ausnahmen bei grossen Jahrgängen werden separat geregelt.
4.
Von der 5. bis zur 9. Klasse sammeln die Schüler/innen "Strichli" durch Gottesdienstbesuche und praktische Einsätze. Für die praktischen Einsätze werden die Angebote aus beiden Gemeinden zentral gesammelt und anfangs Schuljahr verteilt.
5.
Klasse: 38 Lektionen (inkl. Ausflug), 8 Strichli (= 8 Gottesdienste)
6.
Klasse: 12 Strichli (max. 6 prakt. Einsätze, mind. 6 Gottesdienste)
7.
Klasse: 12 Strichli (max. 6 prakt. Einsätze, mind. 6 Gottesdienste)
8.
Klasse (bis zu den Frühlingsferien): 9 Strichli (max. 3 prakt. Einsätze,
mind. 6 Gottesdienste)1.
Die beiden Kirchgemeinden laden gegenseitig zu ihren Seniorennachmittagen ein.
2.
Weihnachtsfeiern finden aus Platzgründen parallel an beiden Orten statt.
3.
Im Februar findet ein regionaler Seniorennachmittag statt (Organisation reihum).
4.
Andachten im Altersheim im Winkel liegen in der Verantwortung des Neunkircher Pfarramts.