702.121 neu

Zusammenarbeitsvereinbarung Neunkirch und Gächlingen
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Kantonalkirche Schaffhausen

Vereinbarung zur engen Zusammenarbeit zwischen den Evang.-ref. Kirchgemeinden Neunkirch und Gächlingen

(Zusammenarbeitsvereinbarung Neunkirch und Gächlingen)
vom 1. Juni 2019
Gestützt auf Art. 24 Abs. 1 der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen vom 22. September 2002 schliessen die Kirchgemeinden Neunkirch und Gächlingen folgende Vereinbarung.
Ziff. 1
Ziel
1 Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kirchgemeinden Neunkirch und Gächlingen hat zum Ziel, den kirchlichen Auftrag in beiden Gemeinden mit den vorhandenen Ressourcen zu erfüllen und Synergien zu nutzen.
2 Die Zusammenarbeit betrifft die Arbeitsbereiche:
Anhang 1 Gottesdienst
Anhang 2 Unterricht
Anhang 3 Seniorenarbeit
Die Anhänge sind Bestandteil dieser Vereinbarung
Ziff. 2
Zuständigkeiten
1 Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit beschließen die Kirchenstände.
Änderungen an der Vereinbarung zur Zusammenarbeit können nur mit Zustimmung beider Kirchenstände vorgenommen werden. Einseitige Änderungen heben die Vereinbarung auf.
2 Die konkrete Jahresplanung innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen erfolgt gemeinsam durch die Pfarrämter.
Ziff. 3
Geltungsdauer
Die enge Zusammenarbeit gilt bis auf weiteres. Ein Spielraum für Absprachen und Neuerungen steht den beiden Kirchgemeinden offen. Durch Beschluss der Kirchgemeindeversammlung am jeweiligen Ort, kann die Vereinbarung auf Ende eines Schuljahres gekündigt werden.
Ziff. 4
Besondere Vereinbarung
1 Die unterschiedlichen Pfarrpensen werden bei der engen Zusammenarbeit nicht berücksichtigt (Austausch von Arbeitszeit in gleichem Umfang).
2 Zwischen den Kirchenständen soll ein regelmässiger Austausch, mindestens 1x jährlich, stattfinden. Die Pfarrpersonen treffen sich nach Bedarf für gegenseitige Absprachen.
Für die Kirchgemeinde Neunkirch
Neunkirch, den 01.Juni 2019
Franziska Bevilacqua, Kirchenstandspräsidentin

Für die Kirchgemeinde Gächlingen
Gächlingen, den 01.Juni 2019
Philippe Niklaus, Kirchenstandspräsident

Genehmigt durch den Kirchenrat:
Schaffhausen, den 03.Dezember 2019
Der Präsident: Wolfram Kötter
Die Schreiberin: Gabriele Higel