Zukunftsfonds
Um Innovationen, Vernetzung und Zusammenarbeit in den Kirchgemeinden zu fördern, unterstützt die ref. Kirche Schaffhausen Projekte mit dem Zukunftsfonds. Dieser Fonds gibt eine Anschubfinanzierung und soll Projektrealisierende finanziell entlasten. Für Beratung und Coaching von Projekten bietet die Fachstelle für Kirchenentwicklung Unterstützung an.
Anträge und Prozess Zukunftsfonds
Eingabetermine einer Projektdokumentation:
Was ich wissen muss:
Für den Zukunftsfonds gibt es ein » Dekret und eine » Vollzugsverordnung.
Diese beiden Dokumente regeln die Bedingungen und Ansprüche des Fonds.
Prozess und Formulare:
Regelung des momentanen Finanzrahmens und Regionalität:
Entscheidungsgremium:
Projektbegleitung aus der Kommission für Kirchenentwicklung:
Nach der Bewilligung des Projektes, wir ein Kommissionsmitglied als «Gotte/ Götti» des Projektes eingesetzt. Diese Person übernimmt somit den Informationstransfer und wirkt als Ansprechpartner*in aus der KKE.
"Gegen die vollständige oder teilweise Ablehnung eines Gesuches kann beim Kirchenrat Rekurs geführt werden (Art. 39 lit. p Kirchenverfassung)."
- Projektanträge können bei der Fachstelle für Kirchenentwicklung laufend eingegeben werden.
- Eingabefristen zur Vorbereitung der Prüfungskommission
- 31.03. – der Projektantrag wird im Mai von der Kommission für Kirchenentwicklung geprüft.
- 30.09. – der Projektantrag wird im Dezember von der Kommission für Kirchenentwicklung geprüft.
Was ich wissen muss:
Für den Zukunftsfonds gibt es ein » Dekret und eine » Vollzugsverordnung.
Diese beiden Dokumente regeln die Bedingungen und Ansprüche des Fonds.
Prozess und Formulare:
- Der Prozess gibt Auskunft über das Eingabeprozedere & Fristen
- Für die Projekteingabe werden folgende zwei Formulare gebraucht:
- Für die jährliche Zwischenevaluation (spätestens 11 Monate nach dem Erhalt der finanziellen Mittel), kann folgendes Formular genutzt werden:
Regelung des momentanen Finanzrahmens und Regionalität:
- Per 30.08.21 beträgt der Höchstbetrag gesamthaft über drei Jahre CHF 30'000.00
- Es wird bei der Vergabe darauf geachtet, dass möglichst in allen Regionen Projekte laufen.
- Gibt es in einer Region bereits ein ähnliches Projekt, wird zur Zusammenarbeit aufgerufen.
Entscheidungsgremium:
- Vorprüfung und Beantwortung der Fragen durch die Fachstelle Kirchenentwicklung
- Überprüfung und Antragstellung an die KKE Referat Kirchenentwicklung
- Entscheidungsgremium ist die Kommission für Kirchenentwicklung
- Um Interessenskonflikte zu vermeiden, treten KKE Mitglieder, die zugleich in der GPK sind, in den Ausstand, genauso jene Mitglieder, die selbst Teil eines Projektes sind.
Projektbegleitung aus der Kommission für Kirchenentwicklung:
Nach der Bewilligung des Projektes, wir ein Kommissionsmitglied als «Gotte/ Götti» des Projektes eingesetzt. Diese Person übernimmt somit den Informationstransfer und wirkt als Ansprechpartner*in aus der KKE.
"Gegen die vollständige oder teilweise Ablehnung eines Gesuches kann beim Kirchenrat Rekurs geführt werden (Art. 39 lit. p Kirchenverfassung)."
Unterstützte Projekte
- » Boxenstopp - Gottesdienst für Jugendliche und junge Erwachsene; KG Beringen, Löhningen- Guntmadingen, Oberhallau, Gächlingen
- » Connect House - WG und Treffpunkt für junge Erwachsene; KG Beringen, Löhningen- Guntmadingen, Oberhallau, Gächlingen
- Teambegleitung Junge Kirche Klettgau; KG Beringen, Löhningen- Guntmadingen, Oberhallau, Gächlingen - weitere Infos bei Sebastian Ebi, Teambegleiter JKK
- » Treffpunkt in der Stahlgiesserei "; KG Zwingli und Stadtverband - weitere Infos bei Miriam Gehrke, Präsidium Trägerverein