603.112
Kantonalkirche Schaffhausen
Verordnung betreffend Verwendung des "Fonds für Theologiestudierende"
(Fonds für Stud.theol. (Verordnung))
vom 8. Juni 1999
Der Kirchenrat
beschliesst
:
Der ursprüngliche Schenkungsbetrag von Fr.40'000.- wird durch die Entnahmen nicht angetastet.
Im Weiteren werden insbesondere für Theologiestudierende mit Familie, die es während ihres einjährigen pfarramtlichen Praktikums über die Finanzierung durch die Konkordatskirchen hinaus zu unterstützen gilt (Familienzulage), Mittel aus dem Fonds entnommen.
Für den Hebräischunterricht wird in den nächsten Jahren die Hälfte der Kosten aus dem "Fonds für Theologiestudierende" entnommen. Die andere Hälfte der Kosten für den Hebräischunterricht wird aus den allgemeinen Mitteln der Zentralkasse bestritten.
201.100 § 32 Der Kirchenrat überwacht das Fondsvermögen (Kontostand per 31.12.1998 Fr.119'909.80) und legt jährlich in der Rechnung der Zentralkasse Rechenschaft darüber ab
.
Diese Verordnung
tritt auf den 1. Juli 1999 in Kraft.
Schaffhausen, 8. Juni 1999
Die Präsidentin: Silvia Pfeiffer
Der Sekretär: Matthias Gafner