407.312
Kantonalkirche Schaffhausen
Verordnung betreffend Kursbeiträge, Prüfungsgebühr und Entschädigungen bei Organistenkursen und -prüfungen
(Organistenkurse, Prüfung, Entschädigungen (Verordnung))
vom 23. Februar 2010
Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen,
in Ausführung der Verordnung
: betreffend Ausbildung und Prüfung von Organistinnen und Organisten
,
beschliesst folgende Ansätze
:
1.1 Für den vollen Kurs pro Semester: Fr. 350.00 (Gesamtkurs: Fr. 1'400.--)
1.2 Für ein einzelnes Modul: Fr. 250.00
1.3 Halbtages-Seminar: Fr. 50.00.
Prüfungsgebühr: Fr. 120.00.
2a
Beteiligung Kantonalkirche an den Unterrichtskosten
Die Kantonalkirche beteiligt sich während der beiden Kursjahre mit je 25% (maximal 1'000 Franken) an den Kosten für den Orgelunterricht. Ein Nachweis der Kosten ist vom Kursteilnehmenden zu erbringen.
3.1 Kursleitung pro Jahr: Fr. 600.00
3.2 Kursunterricht (Lektionen à 60 Min.) pro Lektion: Fr. 100.00
3.3 Prüfungsabnahme (Lehrer und/oder Experte) pro Halbtag: Fr. 120.00.
Dieser Beschluss
tritt auf den 1. März 2010 in Kraft. Er ersetzt den Beschluss des Kirchenrates vom 25. März 2008.
Schaffhausen, 23. Februar 2010
Im Namen des Kirchenrates
Die Präsidentin: Silvia Pfeiffer
Der Sekretär: Jürg Uhlmann
Teilrevison durch Beschluss des Kirchenrats vom 13.08.2024: Hinzufügung der Ziff. 2a.