602.210
Kirchensteuerdekret-
für jeden der Kirche angehörenden Elternteil 1/3;
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für die Kinder, wenn alle der Kirche angehören 1/3;
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gehören nicht alle Kinder der Kirche an, wird der auf sie entfallende Drittel anteilmässig reduziert.
(b) Alleinstehende mit Kindern:-
für den der Kirche angehörenden Elternteil ½;
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für die Kinder, wenn alle der Kirche angehören ½;
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gehören nicht alle Kinder der Kirche an, wird die auf sie entfallende Hälfte anteilmässig reduziert.
(c) Ehepaare ohne Kinder:-
für den der Kirche angehörenden Ehepartner ½ .