402.100 § 3 Das Gesetz über die Bemessung der Pfarrstellen und der gesamtkirchlichen Aufgaben (Erlass 764 ) bestimmt in Artikel 3 "Stellenpool für besondere Situationen":
"Der Kirchenrat verfügt über einen jährlich von der Synode festgelegten Stellenpool, um kurzfristig und flexibel auf besondere Situationen reagieren zu können."
2.
402.100 § 3 Als solche "besondere Situationen", für welche die Mittel des Stellenpools zur Verfügung stehen sollen, bestimmt der Kirchenrat:
2.1.
Befristete kantonalkirchliche Aufgaben und Projekte;
2.2.
Milderung personeller Härtefälle für die Dauer von höchstens einem Jahr.
Schaffhausen, 21. Nov. 2006
Im Namen des Kirchenrates
Die Präsidentin: Silvia Pfeiffer
Der Sekretär: Beat Wanner