303.410
Konferenzendekret-
die Diakoniekonferenz
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die Erwachsenenbildungskonferenz
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die Konferenz für Kind und Jugend
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die Konferenz für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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die Konferenz für Ökumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit (OeME-Konferenz).
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Förderung der Basisarbeit in den Kirchgemeinden im betreffenden Bereich
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Motivation und Weiterbildung
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Kontakte zu andern Gremien und Institutionen ihres Bereiches.
a)
Sie befasst sich mit grundsätzlichen Fragen ihres Bereiches,
b)
sie unterstützt die Basisarbeit in den Kirchgemeinden im betreffenden Bereich,
c)
sie ist befugt, Wahlvorschläge zur Bestellung der Kommission zu machen und Anträge an den Kirchenrat und die Synode zu stellen.
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den Beauftragten und im entsprechenden Bereich Mitarbeitenden aller Kirchgemeinden
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der vom Kirchenrat eingesetzten Kommission bzw. Kommissionen
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den von den Kommissionen eingesetzten Arbeitsgruppen
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je einer delegierten Person aus folgenden Gremien:
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Kirchenrat
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Pfarrkonvent
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Diakoniekonvent
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der vom Kirchenrat bestellten Fachstelle.
a)
Sie setzen sich dafür ein, dass Kirchenstand und Kirchgemeinde sich mit Anliegen des betreffenden Bereiches befassen,
b)
sie orientieren den Kirchenstand über die Tätigkeit,
c)
sie pflegen den Kontakt zu Gemeindemitgliedern und Gruppen, die im betreffenden Bereich tätig sind,
d)
sie regen den Austausch und die punktuelle Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gruppen und Gemeindemitgliedern an, die im entsprechenden Bereich tätig sind.
e)
sie stellen dem Kirchenstand gegebenenfalls Anträge.
a)
Sie bereitet die Tagungen der Konferenz vor und führt deren Beschlüsse aus,
b)
sie bearbeitet die von der Synode oder vom Kirchenrat überwiesenen Aufträge,
c)
sie fasst grundsätzliche Beschlüsse über Aktionen, Tagungen und Anlässe,
d)
sie regelt die Führung eines Sekretariates für ihren Bereich im Rahmen der von der Synode und vom Kirchenrat beschlossenen Vorgaben und sorgt für die Protokollführung,
e)
sie bestimmt aus ihrer Mitte die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen und wählt deren übrige Mitglieder,
f)
sie bestimmt für alle Arbeitsgruppen die Aufgaben und Kompetenzen; im übrigen konstituieren jene sich selbst unter dem Vorbehalt von lit. e,
g)
sie bestimmt dasjenige Mitglied, welches in der Synode beratende Stimme und Antragsrecht hat, (Art. 54 Abs. 3 RKV) und regelt die Stellvertretung,
h)
sie kann dem Kirchenrat Wahlvorschläge unterbreiten für Wahlen in die Kommission sowie für die Delegation in kantonale oder interkantonale Gremien des betreffenden Bereiches,
i)
sie begleitet und unterstützt allfällige Fachstellen in ihrem Bereich,
j)
sie erstattet dem Kirchenrat zu Handen der Synode jährlich Bericht über die Arbeit in Konferenz und Kommission,
k)
sie stellt dem Kirchenrat gegebenenfalls Anträge.
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für Erwachsenenbildung
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für Kind und Jugend
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für Katechetik
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für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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für OeME.
a)
Anliegen des betreffenden Bereiches zu wahren, zu pflegen und zu fördern
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in den Kirchgemeinden
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in der Kantonalkirche
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im überregionalen Bereich,
b)
in der betreffenden Konferenz und der Kommission mit beratender Stimme und Antragsrecht mitzuarbeiten und für die Ausführung von deren Beschlüssen zu sorgen,
c)
den Arbeitsgruppen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen,
d)
die Kirchgemeinden und die Öffentlichkeit über Probleme und Aufgaben aus ihrem Bereich zu informieren,
e)
im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Veranstaltungen der Kirchgemeinden und der Kantonalkirche zur Verfügung zu stehen.