303.220

Finanzkompetenz des Kirchenrates (Dekret)
303.220
Kantonalkirche Schaffhausen

Beschluss der Synode betreffend die Finanzkompetenz des Kirchenrates

(Finanzkompetenz des Kirchenrates (Dekret))
vom 28. November 2007
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen
gestützt auf Art 32 lit. g der reformierten Kirchenverfassung vom 22. September 2002
beschliesst:
1.
201.100 § 32, 201.100 § 32 Abs. 1 lit. g Der Kirchenrat verwaltet im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen das Vermögen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen. Er beschliesst über Geschäfte, die bei der Aufstellung der Voranschläge nicht vorgesehen wurden und die im einzelnen Fall entweder

a)

neue einmalige Ausgaben bis Fr. 20 000.-- oder

b)

neue jährlich wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 5 000.--

bedingen.
2.
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen und in die offizielle Sammlung der kirchlichen Erlasse aufzunehmen.
Schaffhausen, 28. November 2007

Im Namen der Synode
Die Präsidentin: Lotti Uehlinger
Die Sekretärin: Lisa Wieser