702.119
Kantonalkirche Schaffhausen
Anhang zum Vertrag betreffend die Pastorationsgemeinschaft der Kirchgemeinden Merishausen-Bargen und Hemmental, betreffend die Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Pastorationsgemeinschaft Randen
(Anhang Pag Merishausen-Bargen-Hemmental)
vom 6. April 2014
201.200 § 75, 702.118 § 12 Abs. 2 -41 An Sonn- und Feiertagen findet in der Regel in beiden Kirchgemeinden ein Gottesdienst statt, an hohen Feiertagen auch alternierend mit dem Vor- oder Nachfeiertag. Der Zeitpunkt wird vom Kreiskirchenstand festgelegt.
2 Bei besonderen Gelegenheiten kann der Gottesdienst von beiden Pag-Kirchgemeinden gemeinsam gefeiert werden.
Ziff. 2
Kirchliche Unterweisung
1 Die kirchliche Unterweisung aller Stufen findet in der Regel in beiden Kirchgemeinden statt.
2 Bei besonderen Gelegenheiten können die entsprechenden Klassen beider Pag-Kirchgemeinden zusammengefasst werden.
Ziff. 3
Kasualien und Seelsorge
Kasualien (Taufe
, Konfirmation, Trauung, Abdankung) und Seelsorge erfolgen in beiden Kirchgemeinden nach Bedarf.
Bei gemeinsamen anmeldepflichtigen Anlässen teilen die Kirchgemeinden die auf sie entfallenden Kosten entsprechend ihrer Teilnehmerzahlen auf.
Ziff. 5
Änderungen dieses Anhangs
1 Änderungen dieses Anhangs können vom Kreiskirchenstand, von den Kirchenständen oder den Kirchgemeindeversammlungen der Pag-Kirchgemeinden beantragt werden.
2 Die Änderungsanträge werden vom Kreiskirchenstand bearbeitet und durch die Kirchenstände ihren Kirchgemeindeversammlungen unterbreitet.
702.118 § 12 Abs. 3 -43 Änderungen treten in Kraft, wenn die Kirchgemeindeversammlungen beider Pag-Kirchgemeinden zustimmen.
Für die Kirchgemeinde Merishausen-Bargen
Merishausen, den 6. April 2014
Der Kirchgemeindepräsident:
Hanspeter Welti
Die Aktuarin:
Käthi Weber
Für die Kirchgemeinde Hemmental
Hemmental, den 6. April 2014
Der Kirchgemeindepräsident:
Felix Leu
Die Aktuarin:
Christine Schlatter
Vom Kirchenrat zur Kenntnis genommen:
Schaffhausen, den 10. Juni 2014
Der Präsident: Frieder Tramer
Der Sekretär: Jürg Uhlmann