702.115

Anhang Pag Beggingen-Siblingen
702.115
Kantonalkirche Schaffhausen

Ausführungsbestimmungen zum Pastorationsvertrag der Kirchgemeinden Beggingen und Siblingen - betreffend die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden

(Anhang Pag Beggingen-Siblingen)
vom 18. Mai 2014
Ziff. 1
Auftrag des Kreiskirchenstandes
201.200 § 75, 702.114 § 1, 702.114 § 12 Abs. 2 -3 Die Kirchenstände der Pastorationsgemeinschaft Beggingen-Siblingen suchen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Ziel, die wegfallenden Pfarrstellenprozente zumindest teilweise auffangen zu können. Gleichzeitig sollen nach Möglichkeit auch Behördenmitglieder und Freiwillige entlastet werden.
Ziff. 2
Einzelne Aufgabenbereiche des Kreiskirchenstandes

a)

Festlegen des Gottesdienstplanes

b)

Absprachen im Bereich Unterricht

c)

Angebote in der Erwachsenenbildung

d)

Weitere im gegenseitigen Einvernehmen der Kirchenstände

Ziff. 3
Konkrete Ausgestaltung einzelner Aufgaben
3.1 Gottesdienstplan
Der Gottesdienstplan wird von den Pfarrpersonen erstellt und den Kirchenständen zur Information vorgelegt.
3.2 Unterricht und Konfirmanden (evtl. Kinder- und Jugendarbeit?)
1 Der Religionsunterricht wird in jeder Kirchgemeinde angeboten und teilweise klassenübergreifend durchgeführt.
2 Der Konfirmandenunterricht wird nach Möglichkeit in jeder Kirchgemeinde durchgeführt und bei zu kleinen Jahrgängen zusammengelegt.
Ziff. 4
Aufgaben der einzelnen Kirchenstände
4.1 Spesen der Pfarrpersonen
Jeder Kirchenstand legt in Absprache mit der oder den Pfarrpersonen, die in ihrer Kirchgemeinde tätig sind, eine pauschale Abgeltung für die anfallenden Spesen fest.
4.2 Liegenschaften
Jeder Kirchenstand ist für die Liegenschaften in seiner Gemeinde selbst verantwortlich.
Ziff. 5
Änderungen dieser Ausführungsbestimmungen
1 Änderungen dieser Ausführungsbestimmungen können vom Kreiskirchenstand oder von den Kirchenständen der Pag-Kirchgemeinden beantragt werden.
2 Die Änderungsanträge werden vom Kreiskirchenstand bearbeitet und den Kirchenständen der Pag-Kirchgemeinden unterbreitet.
3 Änderungen treten in Kraft, wenn die beiden Kirchenstände der Pag-Kirchgemeinden zustimmen.
4 Änderungen dieser Ausführungsbestimmungen müssen den Kirchgemeindeversammlungen zur Kenntnis gebracht werden.
5 Änderungen dieser Ausführungsbestimmungen sind dem Kirchenrat zur Kenntnis zu bringen
Für den Kirchenstand Beggingen,
Beggingen, den 7. Juli. 2014,
Der Kirchgemeindepräsident:
Thomas Schudel
Der Aktuar:
Rainer Huber

Für den Kirchenstand Siblingen,
Siblingen, den 7 Juli 2014,
Die Kirchgemeindepräsidentin,
Christa Kübler
Die Aktuarin:
Bettina Meier

Vom Kirchenrat zur Kenntnis genommen:
Schaffhausen, den 19. Aug. 2014,
Der Präsident:
Frieder Tramer
Der Sekretär:
Jürg Uhlmann