303.515
Kantonalkirche Schaffhausen
Reglement des Pfarrkonvents betr. die Ministerialbibliothek
(Pfarrkonvent, Ministerialbibliothek)
vom 1. März 2012
Der Konvent, gestützt auf Art. 57 der Kirchenverfassung vom 22. September 2002 (RS 201.100), sowie auf § 5 der Statuten des Ministeriums der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen (RS 303.514) und auf § 2 lit. h und § 20 der Konventsordnung (RS 303.511), erlässt folgendes Reglement:
Dekanin bzw. Dekan, Prodekanin bzw. Prodekan und Kassierin bzw. Kassier bilden die Verwaltungskommission.
303.511 § 20, 303.515* § 1 Abs. 1 lit. c Die Bibliothekskommission besteht aus der Verwaltungskommission, der Bibliothekarin bzw. dem Bibliothekar und drei weiteren Mitgliedern gemäss § 1lit. c
.
Die Kassierin bzw. der Kassier führt die Betriebs- und Vermögensrechnung. Wertschriften sind auf der Schaffhauser Kantonalbank zu deponieren.
Die Verwaltungskommission entscheidet über die Anlage des Vermögens und über Ausgaben, die ausschliesslich die Bibliothek betreffen. Sie legt dem Konvent die Jahresrechnung und das Budget vor
.
303.516 Die Bibliothekarin bzw. der Bibliothekar hält die Verbindung mit der Stadtbibliothek Schaffhausen aufrecht und macht Vorschläge über den Bestand und den Unterhalt der Ministerialbibliothek.
303.511 § 20, 303.516, 303.516 § 4. Abs. 1 Die Bibliothekskommission hat folgende Aufgaben
:
a)
Sie ist verantwortlich für die Erhaltung und Sicherung der Bücherbestände,
b)
sie beschliesst zweckmässige Massnahmen zur Förderung ihrer Zugänglichkeit;
c)
sie beschliesst die Anschaffung neuer Bücher und Zeitschriften auf Vorschlag des Bibliothekars bzw. der Bibliothekarin,
d)
sie orientiert die Ministerialen über die neu angeschafften Bücher und Zeitschriften.
Die Benützung der Bibliothek steht jedem Mitglied des Schaffhauser Ministeriums frei. Für die Benützung gelten die Bestimmungen der Stadtbibliothek. Im Rahmen dieser Bestimmungen können auch weitere Interessenten die Bibliothek benützen.
303.511 § 13 Abs. 1 lit. f Die Rechnung wird alljährlich von den Rechnungsrevisoren bzw. -revisorinnen des Konvents
geprüft und dem Konvent zur Abnahme vorgelegt.
Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 4. März 1976, welches auf die Statuten des Ministerialfonds vom 5. Mai 1893 zurückging, und wurde vom Konvent genehmigt am 1. März 2012.
Schaffhausen, 1. März 2012
Im Namen des Pfarrkonvents
Der Dekan: Andreas Heieck
Die Aktuarin: Birgit Wintzer