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Texte zu "Wahlkirchgemeinde"a)
Verzeichnis aller Personen evangelisch-reformierten Glaubens, die auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnen. Die Führung dieses Registers kann an die politische Gemeindeverwaltung übertragen werden;
b)
Verzeichnis aller Personen evangelisch-reformierten Glaubens, welche auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnen, aber einer Wahlkirchgemeinde angehören, unter Angabe ihrer Wahlkirchgemeinde;
c)
Verzeichnis aller Personen evangelisch-reformierten Glaubens, welche nicht auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnen, diese aber als Wahlkirchgemeinde gewählt haben, unter Angabe ihrer Wohnsitzgemeinde;
d)
Verzeichnis aller Personen evangelisch-reformierten Glaubens, die in der Kirchgemeinde stimm- und wahlberechtigt sind (Stimmregister).
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die wechselnde Person
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den Kirchenstand der bisherigen und der neuen Kirchgemeinde sowie den Kirchenstand der Wohnortskirchgemeinde, sofern diese nicht mit der bisherigen Kirchgemeinde identisch ist.
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die austretende Person zusammen mit der Orientierung über die Folgen des Austritts;
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den Kirchenstand der Wohnortskirchgemeinde zur Weiterleitung an die Einwohnerkontrolle und die Steuerverwaltung; bei austretenden Personen einer Wahlkirchgemeinde auch an den Kirchenstand der Wahlkirchgemeinde.
a)
Er führt die Geschäfte der Pastorationsgemeinschaft – in Absprache mit den Kirchenständen der Pag-Kirchgemeinden;
b)
er löst bei Bedarf die Bestellung einer Pfarrwahlkommission aus;
c)
er erfüllt die Verpflichtungen, die der Pastorationsgemeinschaft durch die Anstellung der Pfarrperson erwachsen ;
d)
er beantragt – in Absprache mit den Kirchenständen der Pag-Kirchgemeinden – eine allfällige Gemeindezulage zh. der Kirchgemeindeversammlungen;
e)
er entscheidet über den Wohnort der Pfarrpersonen;
f)
er bespricht Fragen der Aufgabenaufteilung mit den Pfarrpersonen;
g)
er tauscht sich aus über Fragen des kirchlichen Lebens im Rahmen der Pastorationsgemeinschaft und mit Nachbarkirchgemeinden;
h)
er vertritt die Pastorationsgemeinschaft gegenüber den Pag-Kirchgemeinden und dem Kirchenrat;
i)
er erfüllt weitere Aufgaben, die ihm gem. Ziff. 3 Abs. 4, bzw. Ziff. 13 dieses Vertrags von den Kirchenständen, bzw. Kirchgemeindeversammlungen der Pag-Kirchgemeinden übertragen werden;
k)
er kann dafür spezielle Kommissionen oder Ausschüsse bestellen;
l)
er bearbeitet Anträge zur Änderung dieses Vertrags z. h. der Kirchenstände, bzw. Kirchgemeindeversammlungen der Pag-Kirchgemeinden.