Zwingli Trauung

Hochzeitspaar gemeinsam anpacken —  Bild aus lizenzfreier Bilderdatenbank. 
Zur Verfügung gestellt von www.kirchenweb.ch - 
Internet- und Kommunikationsplattform für Kirchen, Kirchgemeinden, Pfarreien und kirchliche Organisationen.

Hochzeitspaar —  Bild von bilderbox.com. 
Zur Verfügung gestellt von www.kirchenweb.ch - 
Internet- und Kommunikationsplattform für Kirchen, Kirchgemeinden, Pfarreien und kirchliche Organisationen.

Trauung
Wenn Sie in einer Kirche heiraten, so soll durch den kirchlichen, feierlichen Rahmen eines Gottesdienstes Ihrem Entschluss zum gemeinsamen Leben ein besonderer Ausdruck verliehen werden. Das Pfarrehepaar der Zwinglikirche hilft Ihnen gerne dabei, Ihr Fest schön und feierlich zu gestalten. Von Seite der Kirche wird erwartet, dass Sie sich auch wirklich zur Kirche zugehörig fühlen.

Voraussetzungen
- der Wunsch beider Ehepartner zur kirchlichen Trauung
- die Zugehörigkeit zu einer Landeskirche mindestens eines Ehepartners
- die rechtsgültige Eheschliessung vor dem Zivilstandesamt der Gemeinde

Vorgehen
Nehmen Sie frühzeitig (6 Monate vor dem Fest) Kontakt mit dem Pfarramt auf. Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt zur Pfarrperson Ihres Wohnorts hatten, bietet eine kirchliche Trauung eine gute Gelegenheit, eine solche persönliche Beziehung aufzubauen. Die Pfarrerin oder unser Pfarrer nehmen sich gerne Zeit dafür.
Die Kirche Ihrer Kirchgemeinde steht Ihnen für die Trauung kostenlos zur Verfügung.

Zwingli Pfarramt
Miriam Gehrke - Kötter
Wolfram Kötter
Hochstr. 200
8200 Schaffhausen
Tel Pfarramt 052 625 80 48
zwinglipfarramt@kgvsh.ch
www.zwinglikirche.ch

Besondere Hochzeitsfeiern
Falls Sie eine Hochzeitskirche wünschen, die ausserhalb Ihrer Kirchgemeinde liegt, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern - gewisse beliebte Hochzeitskirchen sind oft über Monate und Jahre ausgebucht.
Die Zwinglikirche selbst eignet sich im gewissen Sinne ebenfalls als besondere Hochzeitskirche – auch für Paare welche in einer andern Kirchgemeinde zuhause sind. Die Zwinglikirche ist elegant und modern, neu renoviert und verfügt im weiteren über vielfältige Einrichtungen wie Saal, Küche, Innenhof und audiovisuelle Einrichtungen. Die Räumlichkeiten der Zwinglikirche kann man auch mieten, lesen sie mehr dazu.   Raumvermietung

Zudem sollten Sie beachten: Wenn Sie "auswärts" heiraten,
• müssen Sie für Kirche, Mesmer, Organist u.a. in der Regel etwas bezahlen.
• haben Sie keinen Anspruch auf einen Pfarrer bzw. eine Pfarrerin, die Ihre Hochzeitsfeier abhält. Selbstverständlich können Sie eine Pfarrperson Ihrer Wahl anfragen.
Die Schwierigkeiten der Pfarrersuche verstärken sich in der Regel, wenn Sie sich eine kirchliche Hochzeit ausserhalb einer Kirche wünschen (auf einem Berg, im Wald, unter Wasser ...). Fragen Sie aber auch in diesem Fall einen Pfarrer, eine Pfarrerin Ihrer Wahl an, ob sie bereit seien, mit Ihnen diesen Gottesdienst zu feiern. Die Antwort wird unter anderem davon abhängen, ob die Pfarrperson in Ihren Hochzeitsvorstellungen Aspekte einer kirchlichen Trauung (Bitte um Gottes Segen für das Brautpaar, etc.) wiedererkennt oder nicht.

Verschiedene Konfessionen der Partner
Eine 'Ökumenische' Trauung (also eine Trauung, die sowohl reformiert als auch katholisch ist) gibt es im Grunde genommen nicht. Das liegt daran, dass es keine Pfarrer/innen gibt, die beides gleichzeitig sind und also beides gleichzeitig tun könnten.
Dennoch gibt es heutzutage kaum Probleme, wenn sich ein 'gemischt-konfessionelles' Paar trauen lassen möchte. Beide Konfessionen erkennen jeweils die andere Trauung an.
Ihre Trauung wird also in jedem Fall reformiert oder katholisch sein. Welches von beiden, das entscheiden Sie mit der Wahl der Kirche und der Seelsorgerin bzw. des Seelsorgers. Wünschen Sie die Mitwirkung von Seelsorgerinnen oder Seelsorgern beider Konfessionen, was grundsätzlich möglich ist, bedingt das in der Regel einiges mehr an Aufwand und eine grössere Vorbereitungsarbeit.
Beachten Sie weiter, dass die römisch-katholische Kirche zur rechtlichen Anerkennung einer Trauung, der nicht ein katholischer Priester vorsteht, eine vorgängig einzuholende Dispens verlangt. Die Dispens ist im Grunde so etwas wie eine Überweisung beim Arzt. Ihr zuständiges Pfarramt wird das gerne für Sie erledigen.
Autor: Heinz Lacher     Bereitgestellt: 07.08.2012     Besuche: 18 Monat