Zwingli Beerdigung

Grabstein —  Bild von Werner Näf. 
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"Nichts ist gewisser als der Tod,
nichts ungewisser als seine Stunde."
Zitat: Ansel von Canterbury


Todesfall und Beerdigung
Der Todesfall eines nahe stehenden Menschen ist traurig und oft mit Hilflosigkeit verbunden.

Welches sind die ersten notwendigen Schritte?

Wenn ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist
Ziehen Sie einen Arzt bei, der die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vornimmt und die Todesbescheinigung ausstellt.

Wenn ihr Angehöriger im Spital oder Heim verstorben ist
Lassen Sie Sich im Patientenbüro die Todesbescheinigung geben.

Weitere Schritte
Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Bestattungsamt und dem Pfarramt auf. Das Bestattungsamt ist für Sie da, und steht Ihnen zur Seite, damit Sie sich in den organisatorischen Belangen leichter zurecht finden. Die Gemeindebehörde wird die Anmeldung zur allfällig gewünschten Kremation oder Erdbestattung vornehmen.

Bestattungsamt Schaffhausen
Rheinhardstrasse 3
8200 Schaffhausen
Tel.: +41 (0)52 632 54 91
Fax: +41 (0)52 632 54 49
Bestattungsamt@stsh.ch

Setzen Sie nach Rücksprache mit dem Pfarramt den Bestattungstermin fest. Unsere Pfarrerin steht ihnen in ihrer Trauer seelsorgerisch zur Seite und hilft ihnen die Abdankungsfeier würdevoll zu gestalten.

Zwingli Pfarramt
Miriam Gehrke - Kötter
Wolfram Kötter
Hochstr. 200
8200 Schaffhausen
Tel Pfarramt 052 625 80 48
zwinglipfarramt@kgvsh.ch
www.zwinglikirche.ch

Zudem können Sie (in einer bestimmten Tageszeitung, beim entsprechenden Inseraten-Büro) die Todesanzeige aufgeben. Gehen sie bei den Zeitungen vorbei an den Schalter oder machen sie die Anzeige per Internet.   Todesanzeige online




Autor: Heinz Lacher     bereitgestellt: 29.01.2010