| Hochzeiten | Sich zu binden ist ein schöne Sache. Sie möchten heiraten? Melden Sie sich doch beim Pfarramt. In der Regel steht eine vor der Kirchgemeinde angestellte Organistin oder ein(e) von ihr angefragte Stellvertreter(in) zur Verfügung. Lieder- und andere musikalische Wünsche sind mit der Pfarrperson rechtzeitig zu besprechen. Das Mitwirken weiterer Musiker ist möglich. Ihre Beiträge sollen ebenfalls rechtzeitig mit der Pfarrperson abgesprochen werden und zum Charakter einer kirchlichen Trauung passen. Allfällig entstehende Kosten gehen nicht zu Lasten der Kirchgemeinde. Probetermine in der Kirche sind frühzeitig mit der Mesmerin abzusprechen. · „Bild- und Tonaufnahmen … dürfen die Würde des Anlasses nicht beeinträchtigen. Sie bedürfen der Einwilligung der Pfarrerin, des Pfarrers.“ (KO Art. 14, 1). Fotografieren ist in unserer Kirche in der Regel auf Ein- und Auszug sowie allfälligen Ringwechsel beschränkt. Weitere Fotos in der Kirche können vor oder nach dem Gottesdienst gemacht werden. Diese Bestimmungen sind auch den Hochzeitsgästen soweit möglich im voraus bekannt zu geben. · Für den Kirchenschmuck sind das Hochzeitspaar bzw. seine Angehörigen oder Freunde selber besorgt. Details, insbesondere wann, wie und wo dieser Schmuck bereitgestellt und wieder abgeräumt werden soll, sind mit der zuständigen Mesmerin zu besprechen. Ausgefallene Wünsche bezüglich Kirchenschmuck sollen auch mit der Pfarrperson abgesprochen werden. · In der Regel kann der Kirchplatz zum Apéro und für andere Aktivitäten benutzt werden. Wegen möglicher Einschränkungen (evtl. zweite Trauung am gleichen Tag) ist die gewünschte Benützungsdauer vorher der Mesmerin mitzuteilen. Es wird erwartet, dass der Platz inkl. Grünflächen in sauberem Zustand hinterlassen wird und darum empfohlen, auf das Bewerfen mit Reis oder Konfettis zu verzichten. Ein ausserordentlicher Reinigungsaufwand durch die Mesmerin muss nachträglich in Rechnung gestellt werden. [Für den Ausschank alkoholischer Getränke auf dem Kirchplatz ist gemäss Polizeiverordnung eine Ausnahmebewilligung der Gemeindeverwaltung einzuholen] |