Thayngen: Beerdigungen

Abschied am Grab  |  Bild von bilderbox.com. 
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Friedhof  |  Bild von bilderbox.com. 
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Friedhof: Jesus trägt sein Kreuz  |  Bild von bilderbox.com. 
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Beerdigungen Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren. Das Abschiednehmen ist sehr schmerzlich. Die Trauer und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit – es ist wichtig, sich diese zu nehmen.
Der Pfarrer/die Pfarrerin begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier.
Wenden Sie sich an das Pfarramt in der Kirchgemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war.

Die kirchliche Abdankungsfeier wird „im Lichte der Auferstehung Jesu Christi“(KO, Art. 15, 1) und im Aufblick auf ihn gefeiert, was sich auch in der würdigen Gestaltung
des kirchlichen Raumes zeigen soll. Deshalb sind insbesondere alle Formen von Totenkult oder Anklänge daran zu vermeiden. Es gelten folgende (zumeist schon
bisher in Gebrauch stehende) Regeln:
· Särge und Urnen werden nicht in der Kirche aufgebahrt.
· Kränze und Blumenschalen mit Schleifen gehören nicht in die Kirche, sondern auf den Friedhof, bzw. können, falls keine Beisetzung auf dem Friedhof stattfindet, für die Dauer des Gottesdienstes vor der Kirche aufgestellt werden.
· Die Kirche wird von der Mesmerin mit einem einfachen Blumenschmuck versehen. Wünschen die Angehörigen einen umfangreicheren Schmuck, können sie diesen in Absprache mit der diensthabenden Mesmerin auf eigene Kosten veranlassen oder mitbringen.
· Ein Fahnengruss kann auf dem Friedhof erfolgen. Vereinsfahnen stehen nicht vorne in der Kirche. Sie können bei Bedarf für die Dauer des Gottesdienstes unter der Empore deponiert werden.
· Eine weiter gehende Gestaltung des Raumes (Kerzen, Erinnerungsgegenstände an den/die Verstorbene(n), etc.) bedarf des Einverständnisses der verantwortlichen Pfarrperson.
· Bezüglich Mitwirkung im Gottesdienst gilt KO Art. 15, : „Wer im Trauergottesdienst mitwirken möchte, hat sich mit der zuständigen Pfarrperson zu verständigen. Diese regelt die Reihenfolge und die Dauer der Beiträge.“

Beerdigung In der Regel wechseln sich die Pfarrer wochenweise ab. Ueber die Zuständigkeit weiss der Bestattungsbeamte Hanspeter Schalch, Wanngasse 29,
Tel.: 052 649 35 33; Fax: 052 649 44 66 Bescheid.
Der Beerdigungstermin wird in Absprache zwischen Pfarramt, Bestattungsbeamten und Angehörigen festgelegt
Autor: Urs Matthys     bereitgestellt: 26.06.2009     Besuche: 22 Monat