| Wer entscheidet worüber? | Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine demokratisch verfasste Organisation des öffentlichen Rechts. Ihr Status ist im kantonalen Recht geregelt. Zur Kantonalkirche gehören dreissig Kirchgemeinden. Die Synode (Legislative) und der Kirchenrat (Exekutive) leiten die Kantonalkirche. Die Kirchgemeinden haben eine gewisse Autonomie. Sie werden von Kirchenständen (Behörde) geleitet. Die Pfarrpersonen gehören dem Kirchenstand an und haben ein Stimmrecht. Einen detaillierteren Überblick vermittelt der Kantonalkirchliche Flyer. Er kann auch beim Kirchenratssekretariat bezogen werden: kirchenrat@ref-sh.ch. |
| Synode | Synode: rund 82 Synodale (je 2-6 Abgeordnete pro Kirchgemeinde) Adressliste der Synodalen Das Synodebüro lädt zur Synode ein, legt die Geschäfte vor und leitet die Versammlung. Die Synodalen sind eingeladen, einer der beiden Synodefraktionen beizutreten: Fraktion Offene Kirche und Evangelisch-kirchliche Fraktion. Diese Fraktionen besprechen die Geschäfte im voraus und bemühen sich um personelle Vorschläge für die nötigen Ämter. Der Synode steht die Geschäftsprüfungskommission und eine Rekurskommission zur Seite. Synode: www.ref-sh.ch/synode Synodefraktionen: www.ref-sh.ch/fraktionen |
| Kirchenrat | Der Kirchenrat sorgt für die Umsetzung von Kirchenverfassung und Kirchenordnung und bearbeitet Aufträge der Synode. www.ref-sh.ch/kirchenrat Der Kirchenrat verfügt über ein Sekretariat und Fachstellen. Er setzt kirchenrätliche Kommissionen ein, so die Juristische Kommission sowie Kommissionen in den Bereichen Kommunikation, Kind und Jugend, Erwachsenenbildung, OeME, Frauen usw. Es gibt auch ökumenische Kommissionen zusammen mit den anderen Kirchen im Kanton, so zum Beispiel für das Ökumenische Lokalradio und für die Schaffhauser Bettagsaktion. www.ref-sh.ch/fachstellen |
| Kontakt Medienschaffende: Fachstelle Kommunikation Doris Brodbeck, Tel. 052 620 01 80, E-Mail: com@ref-sh.ch |