Theologische Stellungnahme des Dekans zur Handhabung des Abendmahls in Pandemie-Zeiten

Zur Vorbereitung der Kirchenratssitzung wurde der Dekan für eine theologische Stellungnahme angefragt. Der Vorstand des Pfarrkonvents (Fünferkommission) hat sich später seiner Stellungnahme angeschlossen.
An den Kirchenrat der ev.-ref. Kirche des Kantons Schaffhausen

Betr.: Stellungnahme zu den Pandemievorschlägen des SEK betr. Abendmahl (Traktandum „Kirchliche Haltung zur Pandemie“ in der Sitzung des Kirchenrats am Dienstag, 23.Juni 2009, » » siehe auch Empfehlung)

Sehr geehrte Frau Kirchenratspräsidentin, liebe Silv, werte Mitglieder des Kirchenrats!

Die Kommunikationsbeauftrage unserer Kantonalkirche, Pfrn. Doris Brodbeck, bat mich, zu den Pandemievorschlägen des SEK betr. Abendmahl einige empfehlende Gedanken zuhanden des Kirchenrates abzugeben. Ohne dies in der Kürze der Zeit mit der Fünferkommission abgesprochen haben zu können, gebe ich hier als Theologe und Dekan meine ganz persönliche Stellungnahme im Sinn einer Empfehlung ab.
Ich beginne mit einer Erfahrung aus meiner Herkunftsfamilie, die mein grosses Verständnis für die SEK-Empfehlung mit begründet. Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg erkrankte meiner Mutter an einer schweren Tuberkulose, die sie sich mit grösster Wahrscheinlichkeit bei einer Abendmahlsfeier in einem Lazarett zugezogen hatte. Die Folge war ein – damals – vielmonatiger – Krankenhaus- und Kuraufenthalt mit etwelchen weiteren Konsequenzen. Von daher scheint mir der SEK-Vorschlag weise, angemessen und von hoher prophylaktischer Qualität.

Die drei konkreten Fragen von Doris Brodbeck an mich lauteten:

1. Sollen Einzelkelche empfohlen werden? Welche Signale setzt dies und wie könnten negative Auswirkungen (durch anderweitige Betonung der Gemeinschaft) aufgefangen werden?
2. Soll die Kombination (Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Gemeinschaftskelch)empfohlen werden und was würde diese Wahl angesichts der Pandemie für die Menschen bedeuten?
3. Soll die Praxis, wie sie ist, zu belassen empfohlen werden – und wenn ja, mit welcher Begründung?


Zunächst ein grundsätzlicher Aspekt: Aufgrund der (zwinglianisch-)reformierten Tradition findet wohl in den meisten Gemeinden das nächste Abendmahl bei uns erst am Bettag statt (von einzelnen Abendmahlsfeiern an gewissen Orten abgesehen) statt. Allerdings ist nach pandemologischen Erfahrungen wohl erst nach dem Sommer mit einer allfälligen Zuspitzung der Situation zu rechnen. Insofern scheint es sinnvoll, bereits jetzt ein mögliches Szenario für den Herbst zu entwickeln.

Doch nun zu den konkreten drei Fragen. Zunächst zu Frage 1: Einzelkelche sind heute bereits an vielen Orten verbreitet (besonders seit den 1980-er-Jahren im Gefolge des Auftretens des sog. AIDS-Virus’ in Europa). Dort ist also keine Empfehlung nötig – ausser vielleicht, dass statt der zu reinigenden Edelmetallbecher Plastikbecher, die direkt entsorgt werden, verwendet werden sollen. Ansonsten kann eine heisswaschende Reinigung empfohlen werden, um allfällig vorhandene Viren wirksam abzutöten. Es muss aber mit den zuständigen Gesundheitsbehörden abgeklärt werden, ob eine solche Reinigung tatsächlich hinreichend ist.

Damit ist aber noch nicht das theologische Problem behandelt. Der Gemeinschaftsaspekt des Abendmahls – der in der Tradition Zwinglis zusammen mit dem Aspekt der Erinnerung (Gedächtnismahl im Gedenken an Jesu letztes Mahl mit seinen Jüngern am von uns Gründonnerstag genannten Tag) besonders betont wird (dagegen steht in der Tradition Luthers die Sündenvergebung und der von uns als Karfreitag bezeichnete Tag im Zentrum) – wird in der Tat mit dem Gemeinschaftskelch auf eindrückliche Weise symbolisch „inszeniert“. Gerade in Krisenzeiten – Wirtschaftskrise, Pandemiekrise – ist die Gemeinschaft, das Zusammenstehen und Zusammenhalten von besonderer Bedeutung und kann im Abendmahl religiös Gestalt gewinnen.

Allerdings ist aus meiner Sicht der Gemeinschaftskelch für das Erleben der Gemeinschaft nicht zwingend. Das gemeinschaftliche Feiern des Abendmahls kann auch darin seinen Ausdruck finden, dass die Gemeinde sich (gruppenweise) im Kreis oder Halbkreis um den Abendmahlstisch versammelt und so, in dieser geometrischen Form, das Miteinander zur Darstellung kommt. Hier kann auch auf den angesichts der Pandemie gesundheitlich angemessenen Abstand zwanglos hingewiesen werden. Der Gemeinschaftskelch kann dadurch seinen Platz behalten, indem die Einzelkelche aus einem grossen Gemeinschaftskelch sichtbar vor der Gemeinde befüllt werden. Hierin sehe ich persönlich die nicht zuletzt theologisch beste Lösung, die aktuelle Pandemiesituation und das Gemeinschaftsmoment des Abendmahls weise miteinander zu „versöhnen“. Damit ist aus meiner Sicht aber zugleich zu empfehlen, das sog. sitzende Abendmahl zeitweise durch das Abendmahl mit Versammlung der Gemeinde (in Gruppen) um den Abendmahlstisch zu ersetzen, da das sitzende Abendmahl in der Regel mit der Verwendung des Gemeinschaftskelchs einhergeht.

Anstelle des sitzenden Abendmahls kann auch das wandelnde Abendmahl treten, bei dem zumeist Einzelkelche gereicht und empfangen werden. Bei dieser Form tritt aus meiner Sicht aber – generaliter, nicht nur im Blick auf die aktuelle Situation – das Gemeinschaftsmoment in den Hintergrund und steht vielmehr das Prozessuale des wandernden Gottesvolks im Vordergrund. Allerdings ist auch dies theologisch durchaus sinnvoll.

Aus den skizzierten Überlegungen würde ich persönlich daher die Form des Abendmahls um den danach benannten Tisch in Gruppen mit Einzelkelchen, allenfalls mit Befüllen der (Edelmetall- oder Plastik-[s.o.])Becher aus dem Gemeinschaftskelch, empfehlen. Nicht berücksichtigt in den aktuellen Fragestellungen ist meiner Kenntnis nach allerdings die Darreichung des Brotes: Auch hier wird von Menschenhand das Brot geschnitten, gebrochen und gereicht. Es besteht die Möglichkeit, das Brot bereits – hygienisch einwandfrei – geschnitten zu beziehen. Dies kann, durch einen symbolischen
Gestus des Brotbrechens der Liturgin / des Liturgen am Abendmahlstisch ergänzt, mit Worten aus der Didache kommentiert werden: „Wie dieses (gebrochene Brot) zerstreut war auf den Bergen, und zusammengebracht ist es eins geworden, so soll deine Kirche zusammengebracht werden von den Enden der Erde in dein Reich.“ (Did 4,1). Interessanterweise wird aber auf die Frage des Brechens des Brotes in der heutigen reformierten Tradition überhaupt, nach meiner Kenntnis, weniger geachtet als auf die Frage der Darreichung der „Frucht des Weinstocks“.

Nun zu Frage 2: Die Möglichkeit einer Wahl innerhalb eines Abendmahlsgottesdienstes zwischen Einzelkelch und Gemeinschaftskelch kann zu strukturanalogen Problemen führen wie (einst und bisweilen noch heute) die Wahlmöglichkeit zwischen Traubensaft und Wein: Kann bzw. konnte es bei der Wahlmöglichkeit zwischen Traubensaft und Wein zu einer Kategorisierung („Schubladisierung“) durch die Teilnehmenden zwischen potentiell Alkoholkranken und diesbezüglich vermeintlich Gesunden führen, so könnte es jetzt bei der Wahlmöglichkeit zwischen Einzelkelch und Gemeinschaftskelch zu einer Kategorisierung („Schubladisierung“) durch die Teilnehmenden zwischen „Furchtsamen“ und „Mutigen“ führen. Von einer Kombination beider Möglichkeiten innerhalb einer Abendmahlsfeier würde ich persönlich daher klar abraten.

Schliesslich zu Frage 3: Die Empfehlung, die bisherige ortsübliche Praxis schlicht beizubehalten – unabhängig davon, wie diese konkret aussieht –, scheint mir persönlich nicht angemessen, da sie nicht adäquat auf die aktuelle Lage reagierte. Es bedarf meines Erachtens einer klaren Empfehlung bzw. Weisung. Gottvertrauen steht der Christenheit zwar gut an, doch sollte es nicht so instrumentalisiert werden, dass das Menschenmögliche unterbleibt: Ein Beduine zog mit seinem Kamel durch die Wüste und kam am Abend zu einer Karawanserei. Dort übernachtete er. Am Morgen war sein Kamel verschwunden. Er rief zum Himmel: „Hast du nicht gesagt, Gott, ich kann dir vertrauen?“ „Ja“, sagte Gott, „aber ich habe dir auch gesagt, du sollst dein Kamel anbinden."

Ich hoffe, mit diesen Gedanken den Überlegungen des Kirchenrats zur gestellten Thematik gedient zu haben.

Mit herzlichen Grüssen! Andreas Heieck

Pfr.Dr. Andreas Heieck, Dekan Schaffhausen, den 15.Juni 2009.
Eichenstr.37, 8200 Schaffhausen

» » siehe auch Empfehlung des Kirchenrats)