Der Kirchenstand hat Einwendungen eingereicht.
Der Kirchenstand der evang.-reformierten Kirchgemeinde Thayngen-Opfertshofen hat zum im Amtsblatt publizierten Baugesuch betreffend der Liegenschaft Oberhof 3 (Wohngebäude VS Nr. 50A auf Grundstück GB Thayngen Nr. 4277) fristgerecht Einwendungen eingereicht.
Vorgesehen ist eine Nutzungsänderung von Wohnraum zu einem Massage- bzw. Sexgewerbe.
In seiner Stellungnahme führt der Kirchenstand mehrere Gründe an:
So ist Wohnraum in Thayngen knapp. Gerade Wohnungen im Dorfzentrum in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kindergarten sind für Familien besonders wertvoll und sollten deshalb nicht in Gewerberäume umgewandelt werden.
Zudem verweist der Kirchenstand darauf, dass sich Thayngen als UNICEF-zertifizierte „kinderfreundliche Gemeinde“ versteht.
Weiter hält der Kirchenstand fest, dass die Gemeinde keine Hand zur Ausbeutung von Frauen im Sexgewerbe bieten darf.
Ebenfalls unverständlich ist aus Sicht des Kirchenstands, dass der Betrieb offenbar bereits läuft, obwohl noch keine entsprechende Bewilligung vorliegt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Verkehrssituation:
Das Sexgewerbe im Oberhof 3 führt zu zusätzlichem Verkehr in einem bereits stark belasteten Gebiet.
Die vorhandenen Parkmöglichkeiten sind begrenzt; bereits jetzt werden Fahrzeuge von Freiern auf Privatgrundstücken oder in Parkverbotszonen , etwa beim Kirchplatz, abgestellt.
Der Kirchenstand bittet die zuständigen Behörden, diese Anliegen bei der Beurteilung des Baugesuchs zur Nutzungsänderung von einem Wohnhaus zu einem Gewerbehaus sorgfältig zu berücksichtigen.
Vorgesehen ist eine Nutzungsänderung von Wohnraum zu einem Massage- bzw. Sexgewerbe.
In seiner Stellungnahme führt der Kirchenstand mehrere Gründe an:
So ist Wohnraum in Thayngen knapp. Gerade Wohnungen im Dorfzentrum in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kindergarten sind für Familien besonders wertvoll und sollten deshalb nicht in Gewerberäume umgewandelt werden.
Zudem verweist der Kirchenstand darauf, dass sich Thayngen als UNICEF-zertifizierte „kinderfreundliche Gemeinde“ versteht.
Weiter hält der Kirchenstand fest, dass die Gemeinde keine Hand zur Ausbeutung von Frauen im Sexgewerbe bieten darf.
Ebenfalls unverständlich ist aus Sicht des Kirchenstands, dass der Betrieb offenbar bereits läuft, obwohl noch keine entsprechende Bewilligung vorliegt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Verkehrssituation:
Das Sexgewerbe im Oberhof 3 führt zu zusätzlichem Verkehr in einem bereits stark belasteten Gebiet.
Die vorhandenen Parkmöglichkeiten sind begrenzt; bereits jetzt werden Fahrzeuge von Freiern auf Privatgrundstücken oder in Parkverbotszonen , etwa beim Kirchplatz, abgestellt.
Der Kirchenstand bittet die zuständigen Behörden, diese Anliegen bei der Beurteilung des Baugesuchs zur Nutzungsänderung von einem Wohnhaus zu einem Gewerbehaus sorgfältig zu berücksichtigen.


