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Silvia Pfeifer zum Vorschlag, reformierte Bischöfe einzusetzen
Gibt es bald reformierte Bischöfe? Wenn es nach
Gottfried W. Locher ginge, ja.
Er ist Leiter Aussenbeziehungen des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes (SEK), sitzt somit in der obersten Kirchenleitung und hat
in einem Interview in der "reformierten Presse" seine Idee der
Bischöfe erläutert.
ref-sh.ch hat Kirchenratspräsidentin Silvia Pfeiffer (wirklich, Bischöfin
wäre einfacher zum Schreiben) gefragt, was sie davon halte. An sich
kann sie der Idee etwas abgewinnen: vielleicht würde das die reformierte
Beliebigkeit eindämmen - eine Beliebigkeit, die sie beschreibt: "Beim
Abendmahl wird das Brot zum Osterhasen, der Wein zu Coca Cola."
Die Bischöfin
Gedanken zum Bischofsamt in der Vorstellung von Gottfried W. Locher, Leiter
Aussenbeziehungen des SEK.
Von Silvia Pfeiffer, Kirchenratspräsidentin
und Ratsmitglied des SEK
Gottfried W. Locher ist ein theologischer Denker von ganz
besonderem Format. Er ist Visionär und Pragmatiker zugleich. Ich
mag ihn sehr und schätze ihn ausserordentlich als theologischen Vordenker,
Mitarbeiter im SEK und als Freund. Seine Vision eines reformierten Episkopats
erstaunt und schockiert vielleicht in einer Volkskirche ohne hierarchische
Strukturen, in der jeder selbst denkt in ultraföderalistischem Selbstverständnis
und den reformatorischen Grundsatz der „Ecclesia Semper Reformanda“
in einer Freiheit auslegt und lebt, die an Wildwuchs denken lässt.
Beim Abendmahl wird das Brot zum Osterhasen, der Wein zu Cocacola. Die
Basis entscheidet, was reformiert ist. Getauft wird in aller Eile oder
halt gar nicht, wenn die Konfirmation eines ungetauften Jugendlichen oder
einer Jugendlichen ansteht. Verbindlichkeit wird klein geschrieben, auch
wenn demokratisch gefällte Synodeentscheide rechtssetzenden verbindlichen
Charakter haben. Der refomierte selbstdenkende Gemeindeindividualismus
wird oft über die Rechtsetzung erhoben. Ich erinnere an den Umgang
mit dem Unterrichtsdekret. Der Kirchenrat hat die Aufgabe über die
Einhaltung der Kirchengesetzgebung zu wachen – wenn er denn gerade
zufällig von Abweichungen erfährt. Das Ordinationsverständnis
ist von Kirche zu Kirche ein anderes. Wer ordiniert wird ausser den Pfarrerinnen
und Pfarrern und mit welchem Ordinationsverständnis bleibt den Kirchen
überlassen.
Gottfried Lochers episkopales Kirchenverständnis fordert, wenn ich
das richtig sehe, mehr Verbindlichkeit, die sich insbesondere auf die
innere und äussere Wahrnehmung unserer Kirche verstärkend auswirken
würde. Er sieht dabei auch eine verbesserte Basis für die Ökumene.
Mehr Verbindlichkeit erleichtert das ökumenische Gespräch, weil
die Partnerkirchen wissen, worauf sie sich im ökumenischen Dialog
einlassen und welche Gemeinsamkeiten zu einer tragfähigen Gemeinschaft
beitragen, und welche Eigenständigkeiten in gegenseitigem Respekt
bestehen bleiben.
Der reformierte Episkopat würde aber auch eine verstärkte Pfarrzentrierung
unserer Kirche bringen, der dem Gedanken des allgemeinen Priestertums
in der Volkskirche entgegenwirken würde. Der Episkopatsgedanke ist
dem schweizerischen Prostetantismus fremd und hätte wohl auch keine
Chance im säkularisierten Denken der reformierten Bevölkerung.
Gleichwohl haben wir darüber nachzudenken, wie unsere Kirche in ihrer
volkskirchlichen Gestalt zu mehr Verbindlichkeit finden kann, ohne ihre
Individualität in spiritueller Hinsicht oder in Fragen der Liturgie
zu verlieren. Es dürfte eine Gratwanderung werden, dem schweizerischen
Protestantismus ein Gesicht zu geben, das Konturen festhält, ohne
die belebende Mimik jedes einzelnen Gesichts zu verwischen.
Wie heisst es so schön im Geleitwort des Kirchenrates zum letzten
Zehnjahresbericht: „Kirche bedeutet Leben, Gemeinschaft, Bekenntnis
mit tausend Facetten“. Das Zitat stammt von mir, darf aber hinterfragt
werden.
Interview mit Gottfried W. Locher
Die Fragen stellte Monika Dettwiler, Reformierte Presse
Reformierte Presse: Wie erklären Sie sich die emotionalen
Widerstände gegen ein reformiertes Schweizer Bischofsamt?
Gottfried W. Locher: Ich bin froh, endlich selber sagen zu können,
worum es mir geht – und ich glaube, es geht um etwas Wichtiges.
Nur: es geht nicht um Titel, nicht um Hierarchisierung,
nicht um Entmündigung und bestimmt nicht um Männerdominanz.
Mein Vorschlag ist unspektakulär: stärken wir ein Amt, das uns
eine geistliche Stimme gibt. Noch nichts ist damit über dessen Kompetenzen,
Autorität, Machtbefugnisse gesagt. Wir haben
ja eine reformierte Tradition der Kirchenleitung von unten, und die ist
kostbar, zukunftstauglich und unbestritten. Nur müssen wir neu überlegen,
welche Instrumente diese Kirchenleitung von unten heute braucht.
Reformiert kann ja nicht heissen, wir lassen alles beim Alten –
oft noch mit dem fragwürdigen Zusatz: Hauptsache, es ist nicht katholisch.
Vielleicht müssen wir den reformatorischen Leitspruch Semper Reformanda
wieder ernster nehmen. Dann können wir unsere Emotionen auf die dringend
nötige Erneuerung unserer Kirche lenken. Wir wollen ja keine museale
Kirche, oder?
Welches bestehende Bischofsamt sehen Sie als Vorbild? Gibt es irgendwo
auf der Welt ein Bischofsamt, so wie Sie sich das für die Schweiz
wünschen?
Das kann es gar nicht eins zu eins geben. Nur die reformierte Tradition
kennt eine so konsequente Kirchenleitung von unten. Da steckt wohl auch
viel Ureidgenössisches drin, nicht nur hehre Theologie. Darauf sollten
wir Rücksicht nehmen beim «Reformieren».
Aber das Amt einer reformierten Bischöfin wäre schon aus eigener
Tradition heraus logisch. Denn in jeder Kirchgemeinde gibt es ja auch
nicht nur die Kirchenpflege, sondern eine Pfarrerin. Administrative und
geistliche Leitung ergänzen sich so. Administration ohne Geist ist
trostlos und Geist ohne Adminis- tration chaotisch.
Genau darum ginge es: dass wir auch auf der Ebene der Landeskirchen nicht
nur einen Kirchenrat, sondern eine geistliche Stimme, eine wirkliche Pfarrerin
haben – administrative und geistliche Leitung im Gleichgewicht eben.
Im Moment haben wir eine Zwitterlösung: ein bisschen kollektive Führung,
aber doch immer auch einen Halbbischof drin, weshalb die Präsidentinnen
und Präsidenten gewöhnlich ordiniert sind. Laut vielen Kirchenordnungen
würde das Amt eigentlich auch Laien offen stehen.
Deshalb wäre es ehrlicher, transparenter, administrative und geistliche
Leitung zu unterscheiden, wie in jeder Kirchgemeinde auch. Wir hätten
dann einen Kirchenrat, der endlich einmal von Nichtordinierten präsidiert
werden kann – ohne pseudobischöfliche Aufgaben. Denn um die
kommen wir offensichtlich nicht herum, ob wir dem Amt nun Synodalrats-,
Kirchenrats-, Kirchenpräsident oder wie auch immer sagen.
Und wir hätten zweitens eine geistliche Leitung, die diesen Namen
auch verdient. Sie könnte freier als heute Stimme des Evangeliums
sein und so auch ein kreatives Visavis zur eigenen Kirchenadministration
werden.
Solche Modelle gibt es: ich denke vor allem an die Anglikanische Kirche.
Synodalrat und Bischof haben dort klar getrennte Aufgaben, nach innen
wie nach aussen. Aber auch manche lutherische Kirche kennt eine solche
Aufgabenteilung. Wir müssen uns jedenfalls davon lösen, unsere
Vorstellungen vom Bischofsamt ausschliesslich am römisch-katholischen
Modell auszurichten.
Die vielleicht bekannteste evangelische Theologin in Deutschland, Margot
Kässmann, ist übrigens genau das: Bischöfin, und darüber
hinaus noch Mutter von vier Kindern.
In Ihren Thesen schreiben Sie, das Episkopat bringe eine Verkirchlichung
der Hierarchie und schaffe eine geistliche Stimme. Liegt nicht genau da
das Problem, dass reformierte Pfarrer und Laien gar keinen Bischof mit
geistlicher Autorität haben wollen?
Das kommt darauf an, was mit geistlicher Autorität gemeint ist. Dass
ich dabei nicht ein hierarchisches Diktat über den rechten Glauben
im Kopf habe, ist hoffentlich klar geworden. Wieder hilft der Vergleich
mit der Kirchgemeinde: auch die ist auf eine Pfarrerin angewiesen, die
die Menschen für das Evangelium begeistern kann, die aus der Theo-
logie Lebenswahrheit macht, die auch mal christlichen Klartext spricht,
wenn es drauf ankommt. Das verstehe ich unter geistlicher Autorität.
Auch die Leitungen der Landeskirchen wären auf solche geistlichen
Autoritäten angewiesen, sonst verkommen sie zu Verwaltungseinheiten.
Administration ist nur die eine Hälfte dessen, was heute an kantonaler
und nationaler Kirchenleitung nötig ist. So wie jede Gemeindepfarrerin
etwas Geistliches zu sagen hat, so hätten auch «Gesamtkirchen-Pfarrerinnen»
etwas zu sagen. Nur wäre ihre Öffentlichkeit eine viel grössere.
Eine
solche geistliche Autorität wünschen sich, so glaube ich, viele
Menschen: eine Frau oder einen Mann mit Charisma, einen Menschen, der
mit seiner Person öffentlich für die Botschaft unserer Kirche
einsteht.
Thesen zum Episkopat:
1. Der reformierte Episkopat steht, wie jedes ordinierte Amt, Männern
und Frauen offen.
2. Der reformierte Episkopat ist nicht Abbild des römisch-katholischen
Episkopates. Er trägt eine ökumenisch verantwortliche, aus reformierter
Kirchenlehre heraus entwickelte Form.
3. Der reformierte Episkopat bringt keine Hierarchisierung der Kirche,
sondern eine Verkirchlichung der Hierarchie.
4. Der reformierte Episkopat schafft eine reformierte geistliche Stimme
auf Kirchenebene.
5. Der reformierte Episkopat fördert das Gleichgewicht zwischen kollegialer
Verantwortung und persönlichem Charisma.
6. Der reformierte Episkopat stärkt die öffentliche Wahrnehmung
unserer Kirche.
7. Der reformierte Episkopat fördert die Ökumene.
8. Der reformierte Episkopat stärkt die Gemeinschaft der Pfarrerinnen
und Pfarrer.
Bekommt der Bischof als administrativer und geistlicher
Führer nicht eine unreformiert starke Macht? Hätte eine solche
Persönlichkeit überhaupt noch Bezug zur Basis?
Die Machtfrage ist wichtig. Nein, eine reformierte Bischöfin hätte
immer nur so viel Macht, wie ihr die «Kirchenleitung von unten»
zugesteht. Viel wäre das nicht, denn die administrative Kirchenleitung
bleibt in kollektiven Händen. Auch wäre wohl eine zeitliche
Befristung gut, eben wie im Pfarramt. Aber es ist wie überall: Macht
heisst Verantwortung. Wenn wir niemandem Macht geben, trägt niemand
Verantwortung. Und wir bräuchten dringend eine gesamtkirchliche Stelle,
die geistliche Verantwortung übernimmt.
Was den Bezug zur Basis angeht, kann man auch fragen: Wie viel Bezug zur
Basis hat denn ein Synodalrat? Vielleicht wäre eine Bischöfin
umgekehrt viel stärker die Stimme der Basis in der Kirchenleitung.
Der gegenseitige Bezug würde dann besser, nicht schlechter.
Laut Ihrer These 6 soll der reformierte Episkopat die öffentliche
Wahrnehmung unserer Kirche stärken. Verstehen Sie darunter Bischofshut
und Ornat?
Nein, ich verstehe darunter ein als solches erkennbares Spezialpfarramt.
Dazu gehört: eine eindeutige Bezeichnung. «Pfarrer» ist
eben eigentlich irreführend, weil es da um die Kirchgemeinde, die
«Pfarrei» geht. Ebenso unpassend finde ich «Kirchenrats-
oder Synodalratspräsidentin», weil es da um etwas anderes geht.
Dieses Amt bleibt in jedem Fall bestehen: das Präsidium der strategischen
Kollektivbehörde.
Wissen Sie, wir können gern unsere eigenen Titelversuche weiterpflegen.
Es hat auch etwas Belustigendes, wenn wir krampfhaft einen Titel vermeiden,
der für dieses Amt ökumenisch Konsens ist. Die Bezeichnung ist
Mittel zum Zweck, nicht mehr. Allerdings fehlt uns halt dann dieses Mittel,
zum Beispiel wenn es um öffentliche Stellungnahmen geht.
Der reformierte Episkopat fördert die Ökumene,
lautet Ihre These. Ist nicht gerade die Ökumene eine Aufgabe der
Kantonalkirchen und der Kirchgemeinden?
Die Ökumene ist nicht Aufgabe, sondern Wesensart der Kirche. Wir
können Ökumene nicht «machen». Wir können bestenfalls
versuchen, ihr nicht im Wege zu stehen. Ökumene hat mit dem gemeinsamen
kirchlichen Leben zu tun. Insofern ist daran nach reformiertem Verständnis
zuerst und zuletzt die Basis, die Gemeinde, beteiligt. Aber auch hier
gilt: Kirche ist mehr als Gemeinde. Schliesslich halten auch die Reformationskirchen
am Bekenntnis zur «einen, heiligen, katholischen und apostolischen
Kirche» fest.
Ökumene beginnt an der Basis. Soll sie aber verbindlich werden, müssen
Kirchenleitungen miteinander verhandeln. Verhandeln ist eine Sache unter
dazu beauftragten Menschen. Alle Kirchen, die den Episkopat kennen, sehen
die Ökumene als eine bischöfliche Aufgabe an. Es wäre ein
starkes ökumenisches Zeichen, unsere Basisökumene durch die
Leitungsökumene zu ergänzen, indem wir das Ökumeneamt einführen.
Zu Ihrer These 8, der reformierte Episkopat stärke die Gemeinschaft
der Pfarrerinnen und Pfarrer: Angesichts der Krise der Pfarrvereine stellt
sich die Frage, ob eine Förderung der Gemeinschaft der Pfarrpersonen
überhaupt gewünscht wird.
Das müssen Pfarrerinnen und Pfarrer beantworten, und zwar nach demokratischen
Spielregeln. Ich kann also als Pfarrer nur für mich selbst sprechen:
Ich wünschte mir eine geistliche Stimme, die mir die Freiheit zum
Selberdenken lässt. Aber ich wünschte mir auch eine geistliche
Stimme, die ich als Autorität achten kann, einen Menschen, der mich
als Gemeindepfarrer herausfordert und hinterfragt. Ich wünschte mir
einen Vorgesetzten, der nicht nur Budgetprobleme und Umstrukturierungen
im Kopf hat, sondern die grossen Fragen unserer Zeit, die Lebensfragen
auch, mit denen ich tagaus, tagein zu tun habe. Ich wünschte mir
einen Bischof, der meine kirchliche Arbeit vor Ort in einen grösseren
Zusammenhang stellt, sie bekannt macht und für meine Arbeit einsteht.
Ganzheitliches Kirchesein, in der Gemeinde, in der Landeskirche, in der
Schweiz, als weltweite reformierte Kirchenfamilie, in der Ökumene:
das steckt hinter den Überlegungen zum Bischofsamt.
publiziert am 13. Februar 2004 |