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Pfarrstellendekret gescheitert
Das Pfarrstellendekret ist in den Sägemehlkreis der Vernehmlassung getreten und dort gebodigt worden. Nicht einmal einen gestellten Gang hat man dem schwergewichtigen Dekret gegönnt. Immerhin, einiges Schulterklopfen gab es trotzdem und freundlich hat man dem Unterlegenen das Sägemehl vom Hemd gewischt. Werner Näf Der Kirchenrat der evang.-ref. Kirche erklärt, dass das Pfarrstellendekret die Vernehmlassung nicht überstanden habe. Er hat eine weitere Arbeitsgruppe eingesetzt: Kirchenratspräsidentin Silvia Pfeiffer, Kirchenratssekretär Beat Wanner und Kirchenrat Daniel Müller. Sie sollen die Vernehmlassungsantworten evaluieren und einen neuen Vorschlag präsentieren. Revision 2003. Der neueste Vorschlag
des Kirchenrates hatte vorgesehen, die Pfarrstellen nach weniger starren
Regeln an die Kirchgemeinden zu vergeben als bisher. Besonderheiten am
Ort und Schwerpunkte in den Pfarrämtern sollten berücksichtigt
werden. Der Kirchenrat hätte die Stellenprozente dynamisch zugeteilt. ref-sh.ch informiert: Kirchenratspräsidentin Silvia Pfeiffer stellt sich den Fragen von ref-sh.ch, Kirchenratssekretär Beat Wanner fasst die Vernehmlassungsantworten zusammen und Pfr. Christoph Stebler, als Betreiber von www.pfarrstellen.ch ein Kenner der Szene, blickt allgemein auf die Stellensituation der Kantonalkirche. Eine Chronologie der Bemühungen um das Dekret rundet die Berichterstattung ab. Interview mit KR-Präsidentin Silvia Pfeiffer
Das Interview kann ist als .pdf-Datei erhältlich - zum Ausdrucken und auf Papier lesen: Download (pdf, 81 kb) Wieviel Arbeit und wieviel Engagement von dir persönlich steckt im nun abgelehnten Pfarrstellendekret? Von Arbeit möchte ich nicht sprechen; dafür bin ich gewählt. Von Engagement wohl: Seit ich im Kirchenrat bin, höre ich Klagen über das Pfarrstellendekret. Teilrevisionen wurden vorgenommen; so beispielsweise, dass kein automatischer Anspruch besteht, eine Teilzeitstelle mit kantonalkirchlichen Aufgaben zu einer Vollzeitstelle aufzustocken. Das hat sehr pragmatische Gründe: Es sind nicht genügend kantonalkirchliche Aufgaben vorhanden, bzw. notwendig und bezahlbar, um einem solchen Rechtsanspruch zu genügen. Kantonalkirchliche Aufgaben sind Aufgaben, die spezieller Neigungen und Begabungen bedürfen. Sie dürfen nicht nach dem Zufallsprinzip vergeben werden, ob jemand eine Vollzeitstelle möchte oder nicht. Das hat sich geändert: Die Stellen werden ausgeschrieben und die bestgeeignete Person wird ausgewählt. Wenn dies eine unserer Pfarrer oder Pfarrerinen mit Teilzeitpensum ist, umso besser; wenn sich eine andere, besser qualifizierte Person darum bewirbt, soll sie die Aufgabe übernehmen.
Was geschieht aber mit jenen Pfarrpersonen, die eine Vollzeitstelle möchten oder brauchen, weil kein anderes Familieneinkommen vorhanden ist und der Verdienst für den Familienunterhalt nicht ausreicht? Diese Frage wird vor der Perspektive des zunehmenden Pfarrmangels immer brisanter. Kommt dazu, dass nach dem geltenden Pfarrstellendekret - trotz Übergangslösung -, die Stellenprozente über die laufende Amtsperiode hinweg nicht gesichert werden können, sofern die Seelenzahl die Markierung für die Bemessung des Stellenumfangs zur Zeit der Anstellung unterschreitet. Aus rechtlicher Sicht, - das wurde abgeklärt -, wohl haltbar unter Einhaltung personalrechtlicher Bedingungen, aus ethischer Sicht jedoch einer Kirche unwürdig. So muss denn das Recht immer wieder gebeugt werden, um Härtefälle zu vermeiden und der ethischen Verantwortung der Kantonalkirche als Arbeitgeberin gerecht zu werden. Ich wünsche mir eine Rechtsgrundlage, welche die Rechtsgleichheit gewährleistet, und gleichwohl Raum lässt für die Exekutive, individuelle Besonderheiten und Bedürfnisse in Absprache mit den Gemeinden und den betroffenen Pfarrpersonen zu berücksichtigen, und zwar in einem von der Synode festgesetzten Rahmen, nicht in einem gesetzesleeren Raum. Dafür braucht es meines Erachtens mehr Kriterien als Bemessungsgrundlage als die starre Seelenzahl. Von diesem allein selig machenden Kriterium verabschieden sich übrigens die meisten Kantonalkirchen oder haben sich bereits verabschiedet. Nach deinem persönlich geleisteten Einsatz: Wie fühlst du dich nach dem Ergebnis der Vernehmlassung? Mein Einsatz tut nichts zur Sache. Ich glaube, dass eine Änderung unumgänglich ist, wenn wir unsere Pfarrstellen weiterhin besetzen wollen. Auch nach dem Verriss unserer Vorlage in der Vernehmlassung bin ich von der Notwendigkeit überzeugt, nach flexibleren Lösungen zu suchen und sie mit Zustimmung der Synode zu finden. Der parlamentarische Auftrag bleibt bestehen. Wir werden weiter arbeiten. Mir schwebt ein gestuftes Vorgehen vor. Die Synode legt die Leitplanken fest, die der Kirchenrat ausarbeiten soll aufgrund der Vernehmlassungsantworten. Aufgrund des Synodebeschlusses wird eine Vorlage erarbeitet, die dann von einer synodalrätlichen Kommission vorberaten wird. Je nach Ausgang der Beratungen durch die Kommission soll eine breitere Vernehmlassung der Kommissionsvorlage erfolgen. Von einem solch differenzierten Meinungsbildungsprozess erhoffe ich mir eine Lösung, die konsensfähig sein wird. Das wird allerdings sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Das bestehende Dekret bliebe in Kraft, es sei denn, es könnten einzelne konsensfähige Anpassungen kürzerfristig vorgenommen werden. Die Arbeitsgruppe prüft diese Möglichkeit und berät zur Zeit das Verfahren zuhanden des Kirchenrates.
Wer ist schuld, dass die Vorlage nicht auf Akzeptanz stiess? Schuldige gibt es in dieser Sache keine, nur unterschiedliche Meinungen in Bezug auf das Tempo und die Grösse der Reformschritte und darüber, wie viel Kompetenz die Gemeinden der Kantonalkirche abzutreten bereit sind. Ich habe nie verhehlt, dass die Meinungen über die Richtung der Reform auch im Kirchenrat auseinander gingen. Die Vorlage konnte trotz intensiver Diskussionen und zähem, aber ehrlichem Ringen um eine tragfähige Lösung nur mit Mehrheitsbeschluss zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet werden. Diese Arbeit hat unsere Kollegialbehörde stark gefordert und Spuren hinterlassen. Ich bin trotzdem froh, dass wir den Prozess in Gang gesetzt und die Herausforderung angenommen haben. Ich gehöre zu den Verlierern und schäme mich dessen nicht. Gibt es "Lehrsätze", die aus den vergangenen Versuchen zum Pfarrstellendekret aufgestellt werden können und die als Orientierung für die Weiterarbeit dienen? Wir backen kleinere Brötchen, verzichten auf den Guinessrekord im Brotbacken und geben die kleinen Brötchen häppchenweise zum Probieren weiter. Was macht es aus deiner Sicht so schwierig, eine Neuordnung durchzubringen? Die strukturell bedingten grossen Gegensätze zwischen den Bedürfnissen kleiner und grosser Kirchgemeinden. Ferner der dezidierte Wille, die Gemeindeautonomie zu verteidigen, wie die Verfassungsdiskussion gezeigt hat. Das macht es auch schwer, Pastorationsgemeinschaften zu bilden oder sich für gewisse Aufgaben zusammenzuschliessen. Ich bin allerdings überzeugt, dass analog der Entwicklung bei den politischen Gemeinden, der Wille zur vermehrten Zusammenarbeit oder gar zum Zusammenschluss auch in den Kirchgemeinden notgedrungen wachsen wird. Das braucht Zeit und kann nicht dekretiert werden. Die ökonomische und die arbeitsmarktliche Entwicklung werden aber vermutlich das ihrige dazu beitragen, dass Modelle der Zusammenarbeit vermehrt diskutiert und Lösungen angestrebt werden. Ich hege im übrigen den Verdacht, dass die Angst vor der "Allmacht und Willkür" des Kirchenrates die meisten Absagen an die Vorlage geprägt haben; ich bin aber überzeugt, dass Einzelinteressen und Wunschvorstellungen nur auf übergeordneter Ebene zu begegnen sind, wenn die Rechtsgleichheit einigermassen gewahrt werden soll. Mehr Flexibilität heisst eo ipso immer mehr Ermessensspielraum. Gewählt sind wir nicht um zu herrschen, sondern um die uns übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Gesetze zu erfüllen. Kommt einem nicht die Idee: Wenn alles Neue abgelehnt wird, ist vielleicht das Bestehende doch nicht so dumm? Das bestehende ist nie einfach dumm, aber es könnte
sein, dass es den Erfordernissen der Zukunft nicht mehr genügt. Und
deshalb ist es Pflicht der Exekutive, Möglichkeiten zu schaffen,
Engpässen vorzubeugen und Weichen bereitzustellen, bevor ein Zug
entgleisen könnte. Gouverner c est prévoire! Diese Ausführung
entsprechen meiner persönlichen Meinung und sind nicht abgesprochen
mit dem Kirchenrat oder der Arbeitsgruppe. Ich wurde persönlich nach
meiner Meinung gefragt, und habe die Fragen aus meiner persönlichen
Sicht beantwortet.
Stimmen, die sich vernehmen liessen
von Kirchenratssekretär Beat Wanner Die gute Nachricht voraus: Die Entwürfe zu einem
neuen Pfarrstellengesetz und –dekret haben zahlreiche Reaktionen
ausgelöst. Viele haben sich informiert und geantwortet, einige sogar
sehr ausführlich. Das ist ja nicht selbstverständlich.
Von zwanzig Kirchgemeinden, deren Gremien sich geäussert haben, lässt die Hälfte – teils direkt, teils in schonend vorgetragenen Formulierungen – erkennen, dass sie dagegen sind. Die andere Hälfte ist grundsätzlich positiv eingestellt, jedoch teilweise mit derart grossen Vorbehalten, dass sie ohne tiefgreifende Konzeptänderungen kaum befriedigt sein werden. Ohne grössere Vorbehalte stimmen fast nur die kleinsten Gemeinden zu, die wohl froh sind, keine grösseren Stellenverluste erleiden zu müssen. Die weitgehende Abkehr vom bisherigen Hauptkriterium der Seelenzahlen wird von vielen begrüsst, von einigen aber auch sehr deutlich abgelehnt. Dieses sei das einzige Kriterium, das klar erfassbar sei, und deshalb Willkür und Streitereien bei der Bemessung ausschliesse. Trotzdem begrüssten viele die Aufnahme weiterer Kriterien; andrerseits war man fast durchwegs der Meinung, dass die vorgesehenen Bandbreiten (z.B. für bis zu 1500 Mitglieder 50-100 Stellenprozente) viel zu breit seien - auch wenn diese gerade deshalb so breit geplant worden waren, um überhaupt anderen Kriterien Raum zu geben. Es sieht also danach aus, dass man sich in den mittleren und grösseren Gemeinden doch nicht so weit vom „Seelenzahl-Kriterium“ wegbewegen möchte. Da weiss man, was man hat. Viele Bedenken löste die Bemessung der Pfarrstellen durch den Kirchenrat aus. Viele Stimmen nannten die zu befürchtende Überlastung des Kirchenrates, weiteres Stirnrunzeln ergab sich daraus, dass die Pfarrer im Kirchenrat über Stellen der Kollegen entscheiden würden; ungute Gefühle weckte schliesslich die Vorstellung, wie der Kirchenrat dem Lobbying der Gemeinden ausgesetzt sein würde, so nach dem Motto „Wer sich besser verkauft, ergattert mehr Pfarrstellen“. Die Idee eines „Stellenpools“, also einer durch die Synode noch festzulegenden Anzahl von Stellenprozenten, über die der Kirchenrat bei entsprechendem Bedarf flexibel verfügen könnte (z.B. für Vertretungen, Projekte), scheint ein Element zu sein, das weiterverfolgt werden sollte. Hier gab es recht viel Zustimmung, wenn auch für die genauere Ausgestaltung wieder ganz unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Sind unsere Pfarrstellen konkurrenzfähig?
ref-sh.ch fragt Pfarrer Christoph Stebler. Neben seinem 60%-Gemeindepfarramt in Ramsen betreibt er die Internet-Pfarrstellenvermittlung www.pfarrstellen.ch und kennt die Stellensituation über unsere Kantonsgrenzen hinaus.
Christoph Stebler Wie sind die Arbeitsbedingungen für Pfarrpersonen im Kanton Schaffhausen im Vergleich zu anderen Kantonalkirchen? Zunächst fällt auf, dass im Kanton Schaffhausen überdurchschnittlich viele Teilzeitstellen zu finden sind. Speziell daran ist, dass es sich dabei hauptsächlich um Einzelpfarrämter handelt. Man sollte sich bewusst sein, dass diese Stellen auf der einen Seite eine Mogelpackung sind, auf der anderen Seite aber auch ihre Chancen haben. Zweitens fällt auf, dass der Lohn in unserer Kantonalkirche – trotz ersten Verbesserungsbemühungen – deutlich tiefer ist als in der Nachbarschaft. Nicht nur grössere Kantonalkirchen wie Zürich, Thurgau, St. Gallen, auch kleine wie Appenzell und Glarus bezahlen deutlich bessere Löhne. Auf der positiven Seite ist zu vermerken, dass wenig Unterricht zu erteilen ist, was die zeitliche Flexibilität für andere Projekte – etwa in der Kinder- und Jugendarbeit – erhöht. Ausserdem schätze ich persönlich die überschaubaren kantonalkirchlichen Strukturen. Du sprichst von einer Mogelpackung bei den Einzelpfarrämtern
mit Teilzeitanstellung. Wie stehen denn die Chancen, dass diese Stellen
auch in Zukunft besetzt werden? Wie stellst du dich persönlich zu dem erneut gescheiterten
Versuch eines neuen Pfarrstellendekrets?
Chronologie des Pfarrstellendekrets
Geschichte der Revisionsversuche Bisher sind sämtliche Versuche gescheitert, das bestehende
Pfarrstellendekret zu revidieren.
Zahlensalat in Beispielberechnungen - verfremdet
Zwei Vorschläge 2000. Variante 1
wollte das Verhältnis von Prozenten und Mitgliederzahlen moderat
ändern. Strukturell wäre damit knapp eine Pfarrstelle verschwunden.
Einige kleine und auch grosse Kirchgemeinden hätten Stellenprozente
abgeben müssen. Grundversorgung. Trotz der Meinung des Konvents
man könne alles so lassen wie es ist, stellte eine Arbeitsgruppe
aus Kirchenrat und Konvent schon ein halbes Jahr später einen neuen
Vorschlag vor: Jede Kirchgemeinde sollte eine 60%-Stelle zugesichert erhalten.
Damit wird die Grundversorgung abgedeckt. Weil gleichzeitig die Zentralsteuer
deutlich gesenkt würde, bleiben der Kirchgemeinde genügend finanzielle
Mittel, selbst die weiteren Anstellungen vorzunehmen, die für ihre
Bedürfnisse geeignet sind. Motion der synodalen Arbeitsgruppe. Die "Synodale Arbeitsgruppe" um Pfr. Gerhard Blocher reichte auf die Sommersynode 2001 eine Motion ein, die eine Ablösung des Pfarrstellendekrets wollte. Die Pfarrlöhne sollten gesenkt werden und dafür jeder Kirchgemeinde mindestens eine Vollstelle zugestanden werden. Die Synode lehnte den Vorschlag ab. Einzelvorstoss Ulrich Beutel. Schon in der
Synode-Diskussion zur Motion legte der damalige Zentralsekretär Ulrich
Beutel zur Weiterarbeit zwei Konzeptvorschläge vor. Vorgeschichte Die Grenze: 1984. Vor 1984 bezahlte der Staat die historisch festgelegten 100%-Pfarrstellen in kleinen wie grossen Kirchgemeinden. Im Zuge der Neuordnung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat löste der Staatsbeitrag an die Kirchen die staatliche Besoldung der Pfarrer ab. Die Kirche musste nun, mit dem ersten Pfarrstellendekret 1984 die Stellen selber regeln. "Es scheint ein steiniger Weg gewesen zu sein, welchen Kirchenrat und Synode bis zur Genehmigung des Dekretes zurückzulegen hatten. Aus offenbar verschiedenen Möglichkeiten, Absichten und Vorschlägen fand schliesslich jene Lösung den Vorzug, welche die Pfarrstellen und deren Umfang nach der «Zahl der Seelen» einer Kirchgemeinde zuteilte. Die «Prozent-Vorlage», welche auf den 01.01.85 in Kraft trat, scheint damals die einzige mehrheitsfähige Möglichkeit gewesen zu sein." 1 Pfarrstellendekrete 1984/1988/1994. In
zwei Überarbeitungen des Pfarrstellendekretes wurde an den ursprünglichen
Prozentzuweisungen von 1984 nicht gerüttelt. Geändert hat der
Umgang mit den "Löchern" in der Anstellung von Pfarrern,
die durch die Teilzeitstellen entstanden. Keine Durchsetzung des jetzigen Dekrets.
Sinkende Mitgliederzahlen hätten, schon in den Neunzigerjahren,
Reduktionen der Stellenprozente in einigen Kirchgemeinden nötig gemacht.
Gemäss der Vorlage an die Sommersynode 2002 wären momentan Schaffhausen-Buchthalen,
Neunkirch, Schleitheim und Thayngen von einer Reduktion betroffen. Die
Synode ist dem Kirchenrat gefolgt und hat die Reduktion bis 2007 ausgesetzt
- ausser bei Pfarrwechseln: in Buchthalen wird Pfrn. Bettina Krause nur
zu 80% angestellt. publiziert am 16. Sept. 2003 Quellenangaben: |
neu mit Interview Silvia Pfeiffer
Das Pfarrstellendekret ist in den Sägemehlkreis der Vernehmlassung getreten und dort gebodigt worden. Nicht einmal einen gestellten Gang hat man dem schwergewichtigen Dekret gegönnt. Immerhin, einiges Schulterklopfen gab es trotzdem und freundlich hat man dem Unterlegenen das Sägemehl vom Hemd gewischt.
Der
Kirchenrat der evang.-ref. Kirche erklärt, dass das Pfarrstellendekret
die Vernehmlassung nicht überstanden hat. Er hat eine weitere Arbeitsgruppe
eingesetzt: Kirchenratspräsidentin Silvia Pfeiffer, Kirchenratssekretär
Beat Wanner und Kirchenrat Daniel Müller. Sie sollen die Vernehmlassungsantworten
evaluieren und einen neuen Vorschlag präsentieren.
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